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id: lb-dvh-01
batch: 7
title: "ABC der Dienstverhinderungsgründe"
work: "Lexis Briefings Personalrecht"
chapter: "Dienstverhinderung"
topic: dienstverhinderung
author: "Winkler/Radauer"
stand: 2026-07
source:
pdf: ".lexis360/Lexis360_abc_der_dienstverhinderungsgrunde.pdf"
text: ".lexis360/md/abc_der_dienstverhinderungsgrunde.md"
legal_bases: ["AngG § 8 Abs 3", "AngG § 8 Abs 3a", "ABGB § 1154b Abs 5", "ABGB § 1154b Abs 6", "Katastrophenfondsgesetz § 3 Z 3 lit b", "ARG § 7a Abs 1", "UrlG § 4 Abs 2", "UrlG", "AngG § 27", "GewO 1859 § 82", "Epidemiegesetz"]
tags: [dienstverhinderung, sonstige-dienstverhinderungsgrunde, entgeltfortzahlung, aliquotierung, katastrophenhilfe, grossschadensereignis, quarantane, wahlzeuge]
cross_refs: ["lb-dvh-02", "lb-dvh-03", "lb-dvh-04", "lb-efz-01", "lb-pfl-01", "lb-prd-01", "lb-krs-08", "lb-url-06", "lb-url-10", "lb-leh-09"]
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# ABC der Dienstverhinderungsgründe
*Lexis Briefings Personalrecht, Winkler/Radauer, Stand Juli 2026 (lb-dvh-01).*
## Zusammenfassung
- **Tatbestand:** Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung,
wenn ihn **wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein
Verschulden** während einer **verhältnismäßig kurzen Zeit** an der
Arbeitsleistung hindern (systematische Grundlagen → lb-dvh-03). Das
Briefing listet die häufigsten Dienstverhinderungsgründe „von A bis Z"
als Orientierungshilfe — im Einzelfall entscheiden die Umstände.
- **Kollektivvertrag zuerst:** Bei geltend gemachtem Verhinderungsgrund
ist zuerst der anzuwendende Kollektivvertrag zu prüfen; dessen Ansprüche
dürfen nicht unterschritten werden. Über den kollektivvertraglichen
Anspruch hinaus kann (bei Angestellten und seit 1. 7. 2018 auch bei
Arbeitern) unter Umständen weiter Entgelt fortzuzahlen sein.
- **Teilzeit-Aliquotierung:** Kollektivverträge bemessen Freistellungs-
ansprüche idR über eine 5-Tage-Woche. Nach hM ist bei Teilzeitbeschäftigten
nach dem Verhältnis der regelmäßig geleisteten Wochenarbeitstage zu
aliquotieren; sofern Ansprüche nicht stundenweise gewährt werden, ist
die kleinste Verbrauchseinheit der ganze Arbeitstag, Teiltage sind
aufzurunden.
- **Verschulden:** Bereits leichte Fahrlässigkeit schließt den Anspruch
aus (Details → lb-dvh-03).
- **Anerkannte Gründe (Auswahl):** Arztbesuch (auch Begleitung eines
Kindes, Gesundenuntersuchung, verschriebene physikalische Behandlungen,
Zahnbehandlung); Vorladungen als Partei, Zeuge, Schöffe, Geschworener
oder Laienrichter (nicht aber Festnahme nach tatsächlich begangener
Straftat); Termine bei Rechtsanwalt und Interessenvertretung (in erster
Linie außerhalb der Arbeitszeit); Begräbnis- und Familienfeiern bei
sittlicher/moralischer Verpflichtung (Wichtigkeit der Feier und Stärke
des Naheverhältnisses); familiäre Probleme; religiöse Feiern (zB
Trauer-Kaddish, Bayram); eigene Hochzeit und Hochzeiten naher
Angehöriger; COVID-19-Schutzimpfung, wenn außerhalb der Arbeitszeit
unzumutbar; Quarantäne mit Absonderungsbescheid; Naturereignisse
(starke Schneefälle, Hochwasser) und Verkehrsstörungen bei erfüllter
Vorsorgepflicht; Streikfolgen für streikferne Arbeitnehmer; verspätete
Urlaubsrückkehr (nur bei Zumutbarkeit und Bemühen um
Ersatztransportmöglichkeit); Gaszählerkommissionierung und notwendige
Reparaturen; Wahlzeuge bei Betriebsratswahlen; seit 1. 9. 2019 Einsätze
freiwilliger Katastrophenhelfer/Feuerwehren bei Großschadensereignissen
sowie Bergrettungsdienst-Mitglieder.
- **Abgelehnte Gründe (Auswahl):** Bankwege zur Bargeldbehebung;
freiwillige COVID-19-Tests (wenn außerhalb der Arbeitszeit testbar);
Faschingsfeiern und -umzüge; Führerscheinprüfung; Strafhaft und
rechtmäßig verhängte Untersuchungshaft; regelmäßige aufwendige
Gebetsrituale; Betreuung eines Kindes im Krankenhaus, wenn die
Betreuung nicht notwendig ist.
## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Grundtatbestand | wichtige, in der Person liegende Gründe, ohne Verschulden, verhältnismäßig kurze Zeit (§ 8 Abs 3 AngG bzw § 1154b Abs 5 ABGB; → lb-dvh-03) |
| KV-Vorrang | kollektivvertragliche Ansprüche zuerst prüfen; Unterschreitung unzulässig; Entgeltfortzahlung über den KV-Anspruch hinaus bei Angestellten und seit 1. 7. 2018 auch bei Arbeitern möglich |
| Aliquotierung Teilzeit | Anspruch in Tagen × Zahl der regelmäßig geleisteten Wochenarbeitstage / 5 (hM; aA Radlingmayr); Aufrundung auf ganze Arbeitstage, sofern nicht stundenweise Ansprüche gewährt werden |
| Katastrophenhelfer | seit **1. 9. 2019** Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 8 Abs 3a AngG, § 1154b Abs 6 ABGB) für Einsätze als freiwilliges Mitglied einer Katastrophenhilfsorganisation, eines Rettungsdienstes oder einer freiwilligen Feuerwehr bei einem Großschadensereignis sowie für Bergrettungsdienst-Mitglieder; Ausmaß und Lage der Dienstfreistellung mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren; Prämie aus dem Katastrophenfonds an den Arbeitgeber |
| Großschadensereignis | Schadenslage mit zumindest **8 Stunden** durchgehendem Zeitraum und insgesamt **mehr als 100 Personen** im Einsatz (§ 3 Z 3 lit b Katastrophenfondsgesetz; Stand 2026-07) |
| Quarantäne | arbeitsrechtlich sonstiger Dienstverhinderungsgrund; Entgeltfortzahlung aufgrund des Epidemiegesetzes (§-Zitat fehlt in der Quelle — ⚠ RIS); Anspruch des Arbeitgebers auf Ersatz durch den Bund nur bei ergangenem Absonderungsbescheid; erst mit (Krankschreibung) liegt Krankenstand vor (→ lb-krs-08); bewusst in Kauf genommene Quarantäne (Reisewarnland, gegen COVID-19-Maßnahmen verstoßende Veranstaltung) → keine Entgeltfortzahlung |
| Streik (streikfern) | grundsätzlich Dienstverhinderungsgrund (zB streikbedingte Kindergartenschließung ohne geeignete Betreuungsalternative); kein Anspruch, wenn zumutbare Maßnahmen unterlassen wurden, die Arbeit trotz Streikfolgen aufzunehmen; Details → lb-dvh-04 |
| Verspätete Urlaubsrückkehr | Entgeltanspruch jedenfalls nur bei Versuch, eine Ersatztransportmöglichkeit zu organisieren (zumutbare Umwege sind hinzunehmen); Urlaubsverlängerung nach § 4 Abs 2 UrlG grundsätzlich nicht wirksam vereinbarbar — außer der Arbeitnehmer beschließt bewusst, am Urlaubsort zu bleiben |
| Wahlzeuge Betriebsratswahl | Entgeltfortzahlung iSd § 8 Abs 3 AngG bzw § 1154b Abs 5 ABGB (wesentliche gesellschaftliche Verpflichtung; 9 ObA 121/16h) |
| Arztbesuch | Termine nach Möglichkeit außerhalb der Dienstzeit (freie Arztwahl bleibt unberührt); Ablehnung mit dem Hinweis, ein Arzt in der Nähe ordiniere außerhalb der Arbeitszeiten, ist unzulässig |
## Rechtsgrundlagen
- **§ 8 Abs 3 AngG / § 1154b Abs 5 ABGB** — Auffangtatbestand der
sonstigen Dienstverhinderungsgründe; **§ 8 Abs 3a AngG /
§ 1154b Abs 6 ABGB** — Katastrophenhelfer, unter Bezug auf das
**Großschadensereignis nach § 3 Z 3 lit b Katastrophenfondsgesetz**.
- **§ 7a Abs 1 ARG** — „persönlicher Feiertag" als Alternative, wer im
Fasching frei haben will, muss urlauben (§ 7a-Ausübung) statt auf
Dienstverhinderung zu setzen; **§ 4 Abs 2 UrlG** — Urlaubsverlängerung
bei verspäteter Rückkehr; **§ 27 AngG / § 82 GewO 1859** — Entlassungsgrund
bei haftbedingter Dienstverhinderung referenziert.
- **§ 16 UrlG** (ohne Abs-Zitat) — Pflegefreistellung als parallel
bestehender Anspruch: Entgeltfortzahlung für die Pflege erkrankter
Angehöriger auch außerhalb des UrlG-Anspruchs möglich (→ lb-pfl-01).
- **Epidemiegesetz** (ohne §-Zitat) — Entgeltfortzahlung bei behördlich
angeordneter Quarantäne ⚠ Detailnorm vor Implementierung gegen RIS
verifizieren.
## Payroll-Relevanz (Odoo)
- **Bezahlte Abwesenheit mit Grundauswahl:** „sonstige
Dienstverhinderung" als Work-Entry-/Abwesenheitstyp mit Verhinderungs-
grund und (voraussichtlicher) Dauer; Verschuldensmaß und Einzelfall-
würdigung bleiben manuelle Prüfung, keine Automatik.
- **KV-Kontingente:** kollektivvertragliche Freistellungsansprüche
(Tage/Stunden je Grund) über das KV-Framework versioniert führen,
nicht hard-coden; Unterschreitungsverbot als Validierung.
- **Aliquotierung:** bei Teilzeit Tag-Kontingente aus der regelmäßigen
Arbeitstage-Verteilung berechnen (× Wochenarbeitstage/5, Aufrundung auf
ganze Tage) — als Hilfslogik auf den Work Entries.
- **Katastrophenfonds-Prämie** ist eine **Erstattung an den
Arbeitgeber**, kein Entgeltbestandteil — nicht in die SV-BG und nicht
ins Auszahlungs-Entgelt.
- **Quarantäne:** bezahlte Abwesenheit mit Nachweis-Flag
„Absonderungsbescheid" (Beleg für den Bund-Ersatz); Übergang in den
Krankenstand, sobald eine Erkrankung mit Krankschreibung feststeht
(→ lb-krs-08).
## Verweise
- **KB-intern:** lb-dvh-02 (Dienstverhinderungsgründe auf Arbeitgeberseite)
· lb-dvh-03 (Sonstige Dienstverhinderungsgründe auf Arbeitnehmerseite —
Breadcrumb-Verweis der Quelle) · lb-dvh-04 (Streik) · lb-efz-01
(Entgeltfortzahlung an Feiertagen) · lb-pfl-01 (Pflegefreistellung —
paralleler UrlG-Anspruch) · lb-prd-01 (Präsenzdienst und Zivildienst —
Stellung/Musterung als bezahlte Dienstverhinderung) · lb-krs-08
(Quarantäne-Abgrenzung zum Krankenstand) · lb-url-06 (Urlaub und
Arbeitsverhinderung) · lb-url-10 (Urlaubsvereinbarung — persönlicher
Feiertag § 7a ARG) · lb-leh-09 (Krankenstand und Dienstverhinderung
bei Lehrlingen)
- **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md`
- *Hinweis:* Die Fußnoten des Briefings zitieren Judikatur/Literatur je
Grund (zB 8 ObA 6/03w, 9 ObA 121/16h); Kategorien mit geteilter
Rechtsprechung (Naturereignisse: 9 ObA 202/87 mit aA) sind im Quelltext
dokumentiert — für Implementierungen am Quellbriefing orientieren.