--- id: kv-kvt-283 batch: 1 title: "Information zum Kollektivvertragsabschluss für gewerblichen Forstunternehmen 2026" work: "WKO.at – Kollektivvertrag" chapter: "Information" topic: kollektivvertraege author: "WKO" stand: 2026-01 source: html: ".firecrawl/kv-portal/wko-kv/docs/kollektivvertragsabschluss-gewerblichen-forstunternehmen-2026.html" legal_bases: [] tags: ["kollektivvertrag", "information", "jahr-2026", "stand-jahr"] cross_refs: [] --- # Information zum Kollektivvertragsabschluss für gewerblichen Forstunternehmen 2026 *WKO.at – Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-01 (kv-kvt-283). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/kollektivvertragsabschluss-gewerblichen-forstunternehmen-2026* ## Geltungsbereich (WKO-Angaben) | Merkmal | Angabe | |---|---| | Räumlicher Geltungsbereich | Österreichweit | | Persönlicher Geltungsbereich | Arbeiter | ## Abschlussprotokoll der Kollektivvertragsverhandlung über den Kollektivvertrag für Arbeiter/innen in den gewerblichen Forstunternehmen 2026 folgende Änderungen zum Kollektivvertrag für Arbeitnehmer/innen in den gewerblichen Holzschlägerungsunternehmen Österreichs, abgeschlossen am 12. April 2002, gültig ab 1. März 2002, in der Fassung vom 1. März 2025, werden beschlossen: ## 1. Lohntafel gültig ab 1. März 2026 bis 28. Februar 2027 (Anlage A) Kollektivvertragliche Mindeststundenlöhne ab 1.3.2026: | Kategorie | Zeitlohn in Euro | Akkordlohn in Euro | | | --- | --- | --- | --- | | 1 . | Hilfsarbeiter (Arbeitnehmer ohne Zweckausbildung, die für einfache Tätigkeiten eingestellt werden, wie zum Beispiel: Beseitigung von Schlagabraum auf Forstwegen, Brennholzerzeugung ohne Motorsäge, Freischneidearbeiten ohne Motorsage, händische Holzlieferung, händische Schlagräumung, Pflanzarbeiten, Pflanzenschutzarbeiten, Reinigungstätigkeiten) | 11,92 | 14,90 | | 2. | Waldarbeiter (Arbeitnehmer mit Zweckausbildung) | 12,22 | 15,28 | | 3. | Waldarbeiter mit Forstfacharbeiterprüfung | 14,08 | 17,60 | | 4. | Professionisten (Mechaniker, Schlosser, Schmiede) | 14,36 | 17,95 | | 5. | Maschinisten für voll- und teilmechanisierte Holzerntesysteme (Harvester, Forwarder, Seilkräne) | 17,55 | 21,94 | | Zulagen/Pauschalen | Zeitlohn in Euro | Akkordlohn in Euro | | --- | --- | --- | | Gerätefahrerzulage (z. B. Schlepper, Traktor, Seilwinde) für Hilfsarbeiter und Waldarbeiter | 1,85 | 2,32 | | Partieführerzulage für Hilfsarbeiter und Waldarbeiter | 1,85 | 2,32 | | Motorsägenpauschale § 9 Abs. 2 | 2,15 | | | Motorsägenpauschale für Instandhaltung § 9 Abs. 2 und 5 | 0,72 | | ## 2. Lehrlingseinkommen ab 1.3.2026 monatlich in Euro (Anlage B): Lehrling im 1. Lehrjahr € 1.507,52 Lehrling im 2. Lehrjahr € 1.832,22 Lehrling im 3. Lehrjahr € 2.156,93 Forsttechniker Zeitlohn: € 2.487,15 ## 3. Neuregelung § 4 Abs. 8 Die bestehende Regelung des § 4 Abs 8 wird gestrichen und durch folgende Regelung ersetzt: "Der 24. Dezember ab 0 Uhr ist ab erreichen von 50 % der vereinbarten täglichen Normalarbeitszeit unter Fortzahlung des Lohnes arbeitsfrei." ## 4. Mitarbeiterprämie 2026 Die Vertragspartner kommen überein, im Kollektivvertrag eine Ermächtigung über die Gewährung einer steuer- und abgabenfreien Mitarbeiterprämie 2026 gemäß 124b EStG 1988 für das Kalender­ jahr 2026 zu vereinbaren, sobald die gesetzliche Grundlage dafür in Kraft tritt. ## 5. Einrichtung einer Arbeitsgruppe Die Vertragspartner vereinbaren, bis zur nächsten KV-Verhandlung im Jahr 2027 insbesondere die Themen Ausdehnung des Durchrechnungszeitraumes sowie steuerfreie Auszahlung einer Gefahren­ zulage im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zu behandeln. ## 6. Lohnabschluss 2027 Die KV-Mindestlöhne werden um den Wert die durchschnittlichen Jahresinflation zuzüglich 0,25 % erhöht. Sollte dieser Wert 2,8 % überschreiten, werden die Branchensozialpartner Verhandlungen über den Abschluss der KV-Mindestlöhne führen. ## 7. Inkrafttreten Diese Änderungen des Kollektivvertrages treten am 1. März 2026 in Kraft. Für den Fachverband der gewerblichen Dienstleister: KommR Peter Konrad Bundesvorsitzender Forstunternehmer Mag. Thomas Kirchner Fachverbandsgeschäftsführer Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund – Gewerkschaft PRO-GE: Gerald Kreuzer Branchensekretär Fabian Fluch Branchenvorsitzender Wien, am 13. März 2026