--- id: lb-url-09 batch: 7 title: "Urlaubsersatzleistung" work: "Lexis Briefings Personalrecht" chapter: "Urlaub & Karenzierung" topic: urlaub author: "Niederfriniger/Radauer" stand: 2026-07 source: pdf: ".lexis360/Lexis360_urlaubsersatzleistung.pdf" text: ".lexis360/md/urlaubsersatzleistung.md" legal_bases: ["UrlG § 10 Abs 1", "UrlG § 10 Abs 2", "UrlG § 10 Abs 3", "ABGB § 1486 Z 5"] tags: [urlaub, urlaubsersatzleistung, dienstverhaltnisende, aliquotierung, verjahrung] cross_refs: ["lb-url-02", "lb-url-05", "lb-url-07", "lb-url-11", "lb-url-12", "lb-url-14", "lb-ent-05"] --- # Urlaubsersatzleistung *Lexis Briefings Personalrecht, Niederfriniger/Radauer, Stand Juli 2026 (lb-url-09).* ## Zusammenfassung - **Grundsatz:** Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der einzige Fall, in dem die Abgeltung des Urlaubsanspruchs in Geld gesetzlich vorgesehen ist (§ 10 Abs 1 UrlG) — unabhängig davon, von wem die Initiative zur Beendigung ausging. - **Laufendes Urlaubsjahr:** Der gebührende Urlaub wird **im aliquoten Ausmaß** vom Beginn des Urlaubsjahres bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses abgegolten (Werktags- resp. Arbeitstage-Rechnung). - **Alturlaub:** noch nicht verjährter Resturlaub aus früheren Urlaubsjahren wird **zur Gänze** ausbezahlt (§ 10 Abs 3 UrlG); zu beachten ist die dreijährige arbeitsrechtliche Verjährung (§ 1486 Z 5 ABGB, → lb-url-11). - **Ausnahme unberechtigter vorzeitiger Austritt:** Für die fünfte und sechste Woche (über 30 Werktage hinausgehender Teil) des Anspruchs aus dem laufenden Urlaubsjahr gebührt **keine** Ersatzleistung (§ 10 Abs 2 UrlG). - **Rückverrechnung von Übergenuss:** Bei **unberechtigtem vorzeitigen Austritt** oder **verschuldeter Entlassung** kann der Arbeitgeber zu viel konsumierten Urlaub (über die Aliquote des laufenden Urlaubsjahres hinaus) rückverrechnen (§ 10 Abs 1 S 3 und 4 UrlG; Details und abgabenrechtliche Folgen → lb-url-14; strikt zu unterscheiden vom Urlaubsvorgriff → lb-url-12). ## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07) | Wert / Regel | Detail | |---|---| | Rechtsgrundlage | § 10 Abs 1 UrlG — Ersatzleistung in Geld für den nicht verbrauchten, aliquoten Anspruch des laufenden Urlaubsjahres ✅ RECHTSQUELLEN Abschnitt 3 | | Alturlaub | § 10 Abs 3 UrlG: nicht verjährter Resturlaub aus vergangenen Urlaubsjahren zur Gänze | | Verjährung der Ersatzleistung | 3 Jahre, § 1486 Z 5 ABGB (KV/Vertrag können kürzere Verfallsfristen vorsehen — beim Urlaubsanspruch selbst unzulässig, → lb-url-11) | | Unberechtigter vorzeitiger Austritt | keine Ersatzleistung für die 5. und 6ste Woche des laufenden Jahres (§ 10 Abs 2 UrlG) | | Rückverrechnung | § 10 Abs 1 S 3 und 4 UrlG: Übergenuss bei verschuldeter Entlassung oder unberechtigtem vorzeitigem Austritt | | Initiative der Beendigung | unerheblich (Kündigung, einvernehmliche Auflösung, Zeitablauf alike) | ## Rechtsgrundlagen - **§ 10 Abs 1–3 UrlG** — aliquote Ersatzleistung, Wegfall der 5./6. Woche bei unberechtigtem Austritt, Vollausgleich des Alturlaubs. ✅ Mit `RECHTSQUELLEN-Privat.md` Abschnitt 3 deckungsgleich („aliquote Ersatzleistung bei Auflösung des Dienstverhältnisses für jeden nicht verbrauchten Urlaubstag"). - **§ 1486 Z 5 ABGB** — dreijährige Verjährung arbeitsrechtlicher Entgeltforderungen für die Urlaubsersatzleistung (→ lb-ent-05). - Berechnungs- und Abgabenseite verweist die Quelle auf eigene Folgebriefings („Urlaubsersatzleistung – Arbeitsrecht" / „Urlaubsersatzleistung – Abgaben") — beide sind im Batch-7-Export **nicht** enthalten; Verweisstellen daher nicht weiterverfolgt (Export-Lücke, vermerkt). ## Payroll-Relevanz (Odoo) - **Eigene Bezugsart im Austritts-Payslip:** Urlaubsersatzleistung ≠ Urlaubsentgelt — getrennte Auszahlposition mit eigener SV-/Lohnsteuer-Behandlung; die Aliquotierung läuft vom Urlaubsjahresbeginn (bzw. Kalenderjahr-Umstellungsregime, → lb-url-02) bis zum arbeitsrechtlichen Ende, taggenau. - **Saldo-Mechanik:** Alturlaub (FIFO, → lb-url-11) voll auszahlen, laufenden Anspruch aliquotieren; Verjährungsfilter vor Auszahlung prüfen (3 Jahre). - **Berechnungsbasis:** wie Urlaubsentgelt (§ 6-UrlG-Bestandteile → lb-url-14) inklusive anteiliger Sonderzahlungen. - **Beendigungsfälle automatisiert unterscheiden:** normale Beendigung vs. unberechtigter vorzeitiger Austritt (Kappung 5./6. Woche) vs. verschuldete Entlassung/unberechtigter Austritt (Rückverrechnungsoption) — als Beendigungsursachen-abhängige Regelzweige. - **Ablöse-Anrechnung:** geleistete (nichtige) Urlaubsablösen sind auf die Ersatzleistung anzurechnen (→ lb-url-07). ## Verweise - **KB-intern:** lb-url-11 (Verjährung Urlaubsanspruch vs. Ersatzleistung) · lb-url-14 (Urlaubsentgelt-Bemessung, Rückforderung § 10 Abs 1 S 3 f) · lb-url-07 (Ablöse: Nichtigkeit, Anrechnung) · lb-url-12 (Vorgriff, keine Rückverrechnung ohne Vereinbarung) · lb-url-05 (aliquoter Anspruch) · lb-url-02 (Rumpfjahr-Aliquotierung) - **Querbezüge:** lb-ent-05 (Verjährung und Verfall von Entgeltforderungen) - **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md` (§ 10 UrlG ✅; § 6 UrlG ✅; Abschnitt 3/9) - *Hinweis:* Die im Briefing referenzierten Folgebriefings „Urlaubsersatzleistung – Arbeitsrecht/Abgaben" fehlen im Batch-7-Export (abgeschnittene Verweisstellen, nicht rekonstruiert).