--- id: lb-dnh-02 batch: 6 title: "Dienstnehmerhaftung - Aufrechnung" work: "Lexis Briefings Personalrecht" chapter: "Arbeitnehmerschutz" topic: dienstnehmerhaftung author: "Salcher/Kraft" stand: 2026-06 source: pdf: ".lexis360/Lexis360_dienstnehmerhaftung_aufrechnung.pdf" text: ".lexis360/md/dienstnehmerhaftung_aufrechnung.md" legal_bases: ["ABGB §§ 1438 ff", "DHG § 6", "DHG § 7", "DHG § 7 Abs 1", "DHG § 7 Abs 2", "EO § 293 Abs 3"] tags: [dienstnehmerhaftung, aufrechnung, lohnabzug, aufrechnungsverbot, widerspruchsfrist, dhg] cross_refs: ["lb-dnh-01", "lb-dnh-03", "lb-dnh-05", "lb-dnh-06", "lb-lvr-01", "lb-pfa-10", "lb-lsd-12"] --- # Dienstnehmerhaftung – Aufrechnung *Lexis Briefings Personalrecht, Salcher/Kraft, Stand Juni 2026 (lb-dnh-02).* ## Zusammenfassung - **Mechanik:** Über die Aufrechnung verrechnet der Arbeitgeber Geldforderungen gegen den Arbeitnehmer — typischerweise Schadenersatzforderungen aus dem DHG — einseitig durch Abzug vom Arbeitslohn. Voraussetzungen: eine Aufrechnungserklärung, richtige, fällige, gleichartige und gegenseitige Forderungen sowie das Fehlen vertraglicher/gesetzlicher Aufrechnungsverbote (§§ 1438 ff ABGB). - **Erklärung formfrei**, auch mündlich oder konkludent möglich; das bloße Einbehalten des Entgelts ist aber in der Regel **keine** konkludente Aufrechnungserklärung, ebensowenig die kommentarlose Rechnungsübersendung. - **Richtigkeit der Forderung:** Mit einer verjährten Forderung kann aufgerechnet werden, nicht aber mit einer gem § 6 DHG präkludierten (→ lb-dnh-05). Die Forderung ist zudem nur „richtig", wenn der Arbeitgeber die **Mäßigungsbestimmungen des DHG** bereits angewendet hat; verstößt er gegen diese Mäßigungspflicht, ist die Aufrechnung insoweit unwirksam (→ lb-dnh-03, lb-dnh-06). - **§ 7 DHG (Aufrechnungsverbot):** Während des aufrechten Dienstverhältnisses ist die Aufrechnung von DHG-Ersatzansprüchen nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer der Aufrechnungserklärung **nicht binnen 14 Tagen** widerspricht. Der formlose Widerspruch muss unverkennbar den Nichteinstand mit der konkreten Aufrechnung zum Ausdruck bringen. Nach rechtzeitigem Widerspruch muss der Arbeitgeber klagen und einbehaltene Beträge unverzüglich auszahlen; behält er ein, drohen Klage auf das Entgelt (ohne Aufrechnungseinrede/Widerklage) und berechtigter vorzeitiger Austritt des Arbeitnehmers. - **Ausnahmen vom Verbot:** Lohnabzüge wegen außerdienstlich zugefügter Schäden (→ lb-dnh-01), mit Einverständnis des Arbeitnehmers, nach Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 7 Abs 1 DHG — maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Aufrechnungserklärung; die §§ 2–4 DHG bleiben anwendbar) sowie aufgrund rechtskräftigen Urteils (§ 7 Abs 2 DHG). Ob Vorsatzfälle vom Verbot erfasst sind, ist strittig. Unabhängig davon bleibt § 293 Abs 3 EO zu beachten: gegen den der Exekution entzogenen (unpfändbaren) Teil ist nur bei vorsätzlicher Schädigung aufrechenbar (→ lb-lvr-01). ## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-06) | Wert / Regel | Detail | |---|---| | Widerspruchsfrist § 7 DHG | **14 Tage** ab Zugang der Aufrechnungserklärung; rechtzeitiger Widerspruch erzwingt die gerichtliche Geltendmachung durch den Arbeitgeber (Stand 2026-06) | | Fristberechnung | Tag des Zugangs zählt nicht mit; endet die Frist an Samstag, Sonntag, anerkanntem Feiertag oder Karfreitag, tritt der nächstfolgende Werktag an dessen Stelle (Beispiel der Quelle: Zugang Montag 11. 12. → Widerspruch bis Mittwoch 27. 12., weil 25./26. 12. Feiertage) (Stand 2026-06) | | Keine konkludente Aufrechnung | bloßes Einbehalten des Entgelts genügt in der Regel nicht als Aufrechnungserklärung (Stand 2026-06) | | Aufrechenbar / nicht aufrechenbar | **verjährte** Forderung: aufrechenbar · gem § 6 DHG **präkludierte** Forderung: nicht aufrechenbar (Stand 2026-06) | | Mäßigungspflicht | Aufrechnung unwirksam, soweit die DHG-Mäßigung nicht vorab angewendet wurde (Stand 2026-06) | | Ausnahmen vom § 7-DHG-Verbot | außerdienstliche Schäden · Einverständnis · Zugang nach Beendigung (§ 7 Abs 1 DHG) · rechtskräftiges Urteil (§ 7 Abs 2 DHG); Vorsatzfälle **str.** (Stand 2026-06) | | Unpfändbarer Teil | Aufrechnung dagegen nur bei **vorsätzlicher** Schädigung (§ 293 Abs 3 EO) (Stand 2026-06) | ## Rechtsgrundlagen - **§§ 1438 ff ABGB** (allgemeine Aufrechnungsvoraussetzungen), **§ 7 DHG** samt Abs 1 und 2 (Aufrechnungsverbot, Ausnahmen), **§ 6 DHG** (Präklusion), **§ 293 Abs 3 EO** (Existenzminimum-Schranke) — ✅ im Quelltext zitiert. - Die Mäßigungsbestimmungen des DHG werden ohne §-Zitat genannt — das ist § 2 DHG (→ lb-dnh-03, lb-dnh-06); ⚠ §-Zuordnung vor Implementierung am Gesetzestext verifizieren. - Zitierte Judikatur (Auswahl): 8 ObA 185/01s (Unterschriftsverweigerung = Widerspruch), 9 ObA 262/00w (Unwirksamkeit ohne Mäßigung), 14 Ob 126/86 (keine Aufrechnung nach Präklusion) — ⚠ vor Implementierung gegen RIS verifizieren. ## Payroll-Relevanz (Odoo) - **Abzug als ausgewiesene Position:** Der Schadenersatzabzug gehört als gekennzeichnete Abzugs-/Aufrechnungsposition auf den Lohnzettel — ein stiller Abzug ohne Erklärung erfüllt die Aufrechnungsvoraussetzungen nicht. Workflow-Gate: Abrechnung erst nach Ablauf der ungenutzten **14-Tage-Widerspruchsfrist**, mit dokumentiertem Zugangstag. - **Mäßigung vor Abzug:** Höhe der abgezogenen Forderung erst nach dokumentierter Verschuldensgrad- und Mäßigungsbeurteilung festlegen; sonst droht Rückforderung des einbehaltenen Teils (→ lb-dnh-03, lb-dnh-06). - **Widerspruchs-Fallsteuerung:** Bei fristgerechtem Widerspruch Abzug sperren und bereits einbehaltene Beträge im nächsten Lauf auszahlen; ein Abzug trotz Widerspruch ist Entgeltvorenthaltung (→ lb-lsd-12) und kann berechtigten vorzeitigen Austritt auslösen. - **Schranken-Checks vor Verbuchung:** präkludierte Forderungen ausschließen (→ lb-dnh-05); Abzug nur aus dem **pfändbaren** Teil (§ 293 Abs 3 EO), daher Pfändungsränge und Existenzminimum in der Abzugsrangfolge berücksichtigen (→ lb-pfa-10). - ❓ Die SV-/lohnsteuerliche Behandlung des abgezogenen Betrags adressiert das Briefing nicht — vor Implementierung gesondert klären. ## Verweise - **KB-intern:** lb-dnh-01 (außerdienstliche Schäden als Ausnahme) · lb-dnh-03 (Mäßigungspflicht) · lb-dnh-05 (Präklusion) · lb-dnh-06 (Verschuldensgrade) - **KB-quer:** lb-lvr-01 (Aufrechnung im aufrechten Dienstverhältnis, Stand 2026-07 — gleiches Institut aus Lohnverrechnungssicht: **14-Tage-Widerspruchsfrist** und Ausnahmen (einvernehmlich, rechtskräftiges Urteil, nach Beendigung) stimmen überein ✅; lb-lvr-01 ergänzt um § 1439 ABGB und die Existenzminimum-Ausnahmen) · lb-pfa-10 (Ranganmerkung: Abzugsrangfolge bei Pfändungen) · lb-lsd-12 (Entgeltvorenthaltung: Abzug trotz § 7-DHG-Widerspruch kein Rechtfertigungsgrund) - **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md` (Abzugs-/Entgeltregime); Bgld. siehe `RECHTSQUELLEN-Bgld.md`. - *Hinweis:* Export-Footer („Page n", „Erstellt von …") ignoriert; die Verweise der Quelle auf Checklisten und Briefings zur Entgeltvorenthaltung stehen nicht im Katalog.