--- id: lb-azg-06 batch: 10 title: "Muster - Normalarbeitszeitdurchrechnungen bei Teilzeitkräften" work: "Lexis Briefings Personalrecht" chapter: "Arbeitszeit" topic: arbeitszeitgrenzen author: "Lexis Redaktion" stand: 2026-07 source: pdf: ".lexis360/muster/Lexis360_muster_normalarbeitszeitdurchrechnungen_bei_teilze.pdf" text: ".lexis360/md/muster_normalarbeitszeitdurchrechnungen_bei_teilze.md" legal_bases: [] tags: [teilzeit, durchrechnungszeitraum, dienstplan, mehrarbeitszuschlag, ogh] cross_refs: ["lb-azg-05", "lb-azg-03", "lb-tzb-03", "lb-tzb-04"] --- # Muster: Normalarbeitszeitdurchrechnungen bei Teilzeitkräften *Lexis Briefings Personalrecht, Lexis Redaktion, Stand Juli 2026 (lb-azg-06).* ## Zusammenfassung - **Dienstplan-Durchrechnungsmodell (Teilzeit):** (1) Ausmaß der Teilzeit (X Stunden/Woche); (2) Erbringung im Rahmen eines **Durchrechnungszeitraumes von jeweils X Wochen** (ab Y); (3) Normalarbeit **mindestens zwei Wochen im Vorhinein** durch betriebsseitige Dienstpläne festgelegt, Wünsche des Arbeitnehmers nach Möglichkeit berücksichtigt; (4) einvernehmliche **Einteilungsschwerpunkte** im Durchrechnungszeitraum (müssen so präzisiert sein, dass sich der Arbeitnehmer darauf einstellen und verlassen kann; auch ob Tagesausmaß oder nur Tagzahl schwankt). - **Anmerkung 1 (Wirkung ohne/ mit Durchrechnungsvereinbarung):** ohne Durchrechnungsvereinbarung kann ein 1:1-Ausgleich von Stunden **nur im jeweiligen Kalendervierteljahr** erfolgen; die Durchrechnungsvereinbarung **bedarf keiner kollektivvertraglichen Ermächtigung**, solange die Arbeitszeit in den für Vollzeitbeschäftigte geltenden **Einzelwochen- und Einzeltagesgrenzen** bleibt; bei bestehender kollektivvertraglicher Durchrechnungsbestimmung ist diese auch auf Teilzeitbeschäftigte grundsätzlich anwendbar (Überschreitung der direktgesetzlichen Grenzen bis zu den KV-geöffneten Grenzen, unter KV-Bedingungen). - **Anmerkung 2 (Fristen/Deckung):** Durchrechnungszeitraum als Mehr-/Vielfaches von Wochen wählen; bei Grenzüberschreitung KV- Grenzen beachten; **bei Fehlen einer längeren KV-Zulassung: für Plussalden jeweils zum Ende von jeweils drei Monaten gem. OGH dennoch die gesetzlichen Mehrarbeitszuschläge von 25 % anfallen und fällig** (die Grundstundenlöhne bleiben im Durchrechnungssystem). - **Anmerkung 3 (Inhaltspräzision):** Einteilungsschwerpunkte verbindlich fassen (Schulferien-Wunsch, AG-Quantitätsbedarfe mit Grund). - **Herkunft:** Muster von o. Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank, auch in Schrank, *Arbeitszeitgesetze, Kommentar* (7. Aufl. 2023). ## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07) | Wert / Regel | Detail | |---|---| | Ausgleich ohne Durchrechnungsvereinbarung | nur im **Kalendervierteljahr** (1:1) | | KV-Ermächtigung | nicht nötig, solange **Einzelwochen-/Einzeltagesgrenzen** (Vollzeitmaße) nicht überschritten | | KV-Durchrechnungsbestimmung | gilt auch für Teilzeit (bis zu KV-geöffneten Grenzen, unter KV-Bedingungen) | | **Fälligkeit (OGH)** | Plussalden zum Ende je **3 Monate**: **gesetzliche Mehrarbeitszuschläge 25 % fällig** (Grundstundenlöhne bleiben im System) | | Dienstplan | mind. **2 Wochen im Voraus** | ## Rechtsgrundlagen - **OGH-Judikatur** (3-Monats-Fälligkeit der 25-%-Zuschläge bei Plussalden ohne längere KV-Zulassung) — als „gem OGH" referenziert, ohne Aktenzahl ⚠. - 25 % Mehrarbeitszuschlag = **§ 15 AZG** — ⚠ in der Quelle nicht zitiert, Normzuordnung über lb-ues-01/03 beziehen. - Einzelwochen-/Einzeltagesgrenzen = **§§ 7–9 AZG** — ⚠ nicht zitiert. ## Payroll-Relevanz (Odoo) - **Deckungslogik:** Ist-Arbeitszeit vs. Teilzeit-Normalarbeitszeit im Durchrechnungszeitraum; der **3-Monats-Fälligkeit (OGH)** muss die Abrechnung Rechnung tragen (automatische Zuschlagsverrechnung bei Plussaldo zu Quartalsende, wenn keine längere KV-Zulassung). - **25 % Zuschlag** als gesetzlicher Wert (Versionsparameter, nicht hard-coden); Grundstundenlöhne bleiben im Durchschnittssystem. - **2-Wochen-Dienstplan-Vorlauf** als Planungsfrist; Einteilungs- schwergewichte als dokumentierte Erwartungsgrundlage (Anmerkung 3). ## Verweise - **KB-intern:** lb-azg-05 (Grundklauseln) · lb-azg-03 (Normalarbeitszeit) · lb-tzb-03 (Teilzeit – Arbeitszeit) · lb-tzb-04 (Teilzeit – Mehrarbeit/Überstunden) · lb-ues-01 (Überstunden)