--- id: lb-prm-06 batch: 2 title: "Provisionen - Lohnabgaben" work: "Lexis Briefings Personalrecht" chapter: "Entgelt: Anspruch & Abrechnung" topic: pramien author: "Sicher/Haas" stand: 2026-06 source: pdf: ".lexis360/Lexis360_provisionen_lohnabgaben.pdf" text: ".lexis360/md/provisionen_lohnabgaben.md" legal_bases: ["ASVG § 49 Abs 1 und 2", "EStG § 67 Abs 1 und 2", "BMSVG", "E-MVB 044-01-00-005", "LStR 2002 Rz 1052"] tags: [provisionen, lohnabgaben, aufrollung, sonderzahlung, sonstiger-bezug, bmsv] cross_refs: ["lb-prm-03", "lb-prm-04", "lb-prm-05", "lb-ent-01", "lb-ent-10"] --- # Provisionen – Lohnabgaben *Lexis Briefings Personalrecht, Sicher/Haas, Stand Juni 2026 (lb-prm-06).* ## Zusammenfassung - **Grundeinordnung:** Provisionen sind erfolgsabhängiges variables Entgelt und beitrags-, lohnsteuer- und lohnnebenkostenpflichtig; je nach Systemgestaltung laufender Bezug oder Sonderzahlung. - **SV — Anspruchsprinzip:** Provisionen entstehen mit jedem getätigten Umsatz, nicht erst mit Abrechnung/Auszahlung. Hängt der Anspruch nur vom Tätigen laufender Umsätze ab, liegt **laufendes beitragspflichtiges Entgelt** vor — unabhängig davon, ob monatlich oder in größeren Zeiträumen abgerechnet wird (Sammelauszahlung und Bezeichnung sind unerheblich); Umsatzprovisionen sind idR anteilig **aufzurollen**, Quartalsspitzen sind laufende Bezüge. Nur wenn der Anspruch zusätzlich von Bedingungen abhängt, die nur in einem größeren Zeitraum als dem Kalendermonat eintreten können (persönlicher/abteilungsbezogener Jahresumsatz, Umsatzzuwachs ggü Vorjahr, Marktanteilsziele), entsteht er erst mit deren Erfüllung — dann **Sonderzahlung nach § 49 Abs 2 ASVG** (keine Aufrollung). - **Provisionen in entgeltfreien Zeiten (E-MVB):** Abschlussprovisionen zählen zum Beitragszeitraum des Vertragsabschlusses; während Karenzgeldbezug oder Präsenzdienst erworben lassen sie die SV-Pflicht für mindestens einen Kalendermonat **aufleben** (An-/Abmeldung, Geringfügigkeitsgrenze). Folgeprovisionen: ohne Betreuungspflicht beitragsfrei, mit Betreuungspflicht beitragspflichtig (Teilentgelt). - **Lohnsteuer:** Ein vertraglicher Anspruch auf laufende Provision (zB 3 % des Monatsumsatzes) ist unabhängig vom Auszahlungsmodus laufender Bezug; eine rein rechnerische Aufteilung auf 14 Bezüge ist wirkungslos. Bei monatlicher Akontierung mit quartals-/jährlichem Abgleich sind Zahlungen **und** Spitzen laufende Bezüge; die Spitze im Folgejahr ohne Aufrollungsmöglichkeit ist Nachzahlung laufenden Bezugs (keine willkürliche Verschiebung). Sonstige Bezüge: laufende Provisionen auf gesonderten Rechtstitel in die 13./14.-Berechnung einbezogen, „Superprovision" als Einmalzahlung, oder Quartalsprovision ohne Akontierung erst im zweitfolgenden Monat nach Quartalsende. Erfolgsabhängige, erst im Nachhinein ermittelte Bezüge bleiben bei laufendem Auszahlungsmodus laufend (→ lb-prm-04). - **Lohnnebenkosten und BMSV:** DB, DZ und KommSt grundsätzlich auch nach Beendigung; BMSV 1,53 % unter Außerachtlassung der HBG — für beitragsfreie Folgeprovisionen ohne Betreuungspflicht keine BVK-Beiträge. ## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-06) | Wert / Regel | Detail | |---|---| | SV laufend | Provisionen, die nur vom Tätigen laufender Umsätze abhängen: laufendes Entgelt (§ 49 Abs 1 ASVG) **mit Aufrollung** auf die Beitragszeiträume — unabhängig von Abrechnungs-/Auszahlungszeitraum und Bezeichnung; Quartalsspitzen laufend | | SV Sonderzahlung | nur wenn der Anspruch zusätzlich von Bedingungen abhängt, die nur in einem größeren Zeitraum als dem Kalendermonat eintreten können (§ 49 Abs 2 ASVG); Zusatzbedingungen zB persönlicher/abteilungsbezogener Jahresumsatz, Umsatzzuwachs ggü Vorjahr, Marktanteilsziel | | Entgeltfreie Zeiten | E-MVB 044-01-00-005: Abschlussprovision — Zuordnung zum Monat des Vertragsabschlusses; bei Erwerb während Karenzgeld/Präsenzdienst Aufleben der SV-Pflicht für mind. **1 Kalendermonat** (An-/Abmeldung, Geringfügigkeitsgrenze) | | Folgeprovisionen | ohne Betreuungsverpflichtung beitragsfrei; mit Betreuungspflicht beitragspflichtig (Teilentgelt, Geringfügigkeitsgrenze) | | LSt laufend | vertragliche laufende Provision (zB **3 %** des Monatsumsatzes) unabhängig vom Auszahlungsmodus laufender Bezug; keine rechnerische Aufteilung auf 14 Bezüge; Akonto + Abrechnungsspitze laufend; Spitze im Folgejahr ohne Aufrollung = Nachzahlung laufender Bezug (LStR 2002 Rz 1052) | | LSt sonstig | Einbeziehung in die 13./14. Berechnung auf gesonderten Rechtstitel, „Superprovision" als Einmalzahlung, oder Quartalsprovision ohne Akontierung im zweitfolgenden Monat nach Quartalsende → § 67 Abs 1 EStG; sonst gilt der Auszahlungsmodus (→ lb-prm-04) | | Beispiel (LStR 2002 Rz 1052, Bsp 3) | Jahresumsatz-Provision, im März ermittelt: **1 Siebentel** im Dezember als sonstiger Bezug, **6 Siebentel** als monatliche gleichbleibende Zahlungen April–Dezember als laufender Bezug | | Lohnnebenkosten | DB, DZ und KommSt auch bei Abrechnung/Auszahlung nach Beendigung, außer aus besonderen Gründen (zB altersbedingt) teilweise/gänzlich lohnnebenkostenfrei | | BMSV | 1,53 % unter Außerachtlassung der Höchstbeitragsgrundlage; keine BVK-Beiträge für beitragsfreie Folgeprovisionen ohne Betreuungspflicht | ## Rechtsgrundlagen - **ASVG § 49 Abs 1 und 2** (laufendes Entgelt vs Sonderzahlung, Anspruchsprinzip, Aufrollung). - **EStG § 67 Abs 1 und 2** (sonstige Bezüge); LStR 2002 Rz 1052 (inkl. Beispiel 3 zur Siebentel-Aufteilung). - **BMSVG** (Beitrag zur Betrieblichen Vorsorgekasse 1,53 %; §-Zitat nennt das Briefing nicht — die Parallele § 6 Abs 1 zitiert lb-prm-04, Stand 2026-07). - **E-MVB 044-01-00-005** (Empfehlungen der SV zur einheitlichen Vollzugspraxis: Provisionen in entgeltfreien Zeiten). ## Payroll-Relevanz (Odoo) - **Zuordnungsvorschrift je Provisionsart:** laufend (Aufrollung auf die Entstehungsmonate) vs Sonderzahlung vs sonstiger Bezug — als Regel-/Input-Metadatum je Provisionserfassung führen (Beitrags-/Bezugs- zeiträume → lb-ent-01). - **Storno- und Nachzahlungsmechanik:** Abrechnungsspitzen im Folgejahr ohne Aufrollungsmöglichkeit = Nachzahlung laufender Bezugs — die Engine muss laufende Bezüge korrigierbar nachzahlen, ohne sie in sonstige Bezüge umzuwandeln. - **Entgeltfreie Zeiten:** bei Provisionserwerb während Karenz/Präsenzdienst SV-An-/Abmeldung für mindestens einen Monat mit Geringfügigkeitsgrenzen-Prüfung — Meldefall außerhalb der normalen Abrechnung; Folgeprovisionen nur mit Betreuungspflicht als Teilentgelt erfassen. - **BMSV/DB/DZ/KommSt:** Standardregeln; Ausnahmen (beitragsfreie Folgeprovisionen, altersbedingte Lohnnebenkostenfreiheit) als Kontextdaten pflegen, nicht als Sonderprogramm. ## Verweise - **KB-intern:** lb-prm-05 (Provisionen-Arbeitsrecht: Vereinbarung, EFZ) · lb-prm-04 (Prämien-Lohnabgaben — das Briefing verweist selbst dorthin) · lb-prm-03 (Prämien-Arbeitsrecht) · lb-ent-01 (Abrechnungsperiode) · lb-ent-10 (Lohn & Gehalt) - **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md` (§ 67-Tarif, Sechstel-Regime, BMSV-Kernwerte).