# Holz- und kunststoffverarb. Gew. / Fa. Mareto - **Variante:** `SI-2725_de` (Gruppe `holz-kunststoffverarb-gew-fa-mareto`) - **Anstellungsart:** Arbeiter:innen - **Bundesländer:** Burgenland, Wien - **Gewerkschaft:** Gewerkschaft Bau-Holz - **Gültig ab / Stand:** 2026-06-25 / 2026-06-25 - **Quelle:** https://www.kollektivvertrag.at/kv?variant-group-id=holz-kunststoffverarb-gew-fa-mareto&variant-id=SI-2725_de&topic-id=1 - **Abgerufen:** 2026-09-09 ## Teil: Holz- u. kunststoffverarb. Gew. / Fa. Mareto / Zusatz (Version 20250501, gültig ab 2025-04-30) ## Zusatzkollektivvertrag Abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Kunststoffverarbeiter einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau - Holz, andererseits. ### § 1 Geltungsbereich Dieser Kollektivvertrag erstreckt sich: a) räumlich: auf das Gebiet der Bundesländer Wien und Burgenland. b) fachlich: auf die Fa. TUPAK Verpackungen Gesellschaft m.b. H., Betriebsstandort: 1110 Wien, Warneckestraße 5 und auf die Fa. MARETO Kunststoffverarbeitung GmbH. Betriebsstandort: 7111 Parndorf, Maretostraße 3. c) persönlich: auf alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des (https://digital.oegbverlag.at/recht/g/10008069)Angestelltengesetzes. ### § 2 Ergänzungen des Kollektivvertrages für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe in der für die Kunststoffverarbeiter geltenden Fassung 1. Gem. (https://digital.oegbverlag.at/recht/g/10008238,NOR40090333/Arbeitszeitgesetz/§-4a-Normalarbeitszeit-bei-Schichtarbeit)§ 4 a Abs. 4 Arbeitszeitgesetz kann im Schichtbetrieb die wöchentliche Normalarbeitszeit bis auf 48 Stunden, die tägliche Normalarbeitszeit bis auf 12 Stunden ausgedehnt werden. Der Arbeitgeber wird nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten versuchen, Wünsche nach einer Änderung der Arbeitszeit von im Schichtbetrieb regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu berücksichtigen. 2. Es gebührt für die Schichtarbeit gem. Ziffer 1 ein Zuschlag von 25 Prozent je Arbeitsstunde für die in der Zeit von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr geleistete Arbeit. 3. Vom Arbeitgeber wird ein Arbeitsmediziner beauftragt, der die von der Schichtarbeit betroffenen Arbeitnehmer arbeitsmedizinisch begleiten soll. ### § 3 Löhne 1. Mit Wirksamkeit einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung im kunststoffverarbeitenden Gewerbe erhöhen sich die Löhne und Lehrlingseinkommen der in § 1 lit. b. genannten Firmen um den gleichen Prozentsatz zuzüglich einer Erhöhung dieses Prozentsatzes von weiteren 0,5 %. Diese Bestimmung gilt ab 1. Mai 2027. 2. Die in Ziffer 1 geregelte zusätzliche Lohnerhöhung kann auf Grund wirtschaftlicher Notwendigkeiten abgeändert werden. Über die Abänderung ist vor dem ersten Mai eines jeden Jahres unter den Sozialpartner Einvernehmen herzustellen. ### § 4 Wirksamkeitsbeginn Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1.5.2025 in Kraft und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und gilt ausschließlich im Geltungsbereich der genannten Firmen. Mit In-Kraft-Treten dieses Kollektivvertrages treten folgende Kollektivverträge bzw. Zusatzkollektivverträge außer Kraft: - + Kollektivvertrag vom 11.8.2005 - + Kollektivvertrag vom 14.6.2006 - + Kollektivvertrag vom 2.12.2015 - ### Unterzeichnungsprotokoll Wien, am 10. April 2025 | Bundesinnung der Kunststoffverarbeiter | | |---|---| | Ing. Frank Böhler | Mag. Iris Dittenbach | | Bundesinnungsmeister | Geschäftsführer | | Österreichischer Gewerkschaftsbund | | | Gewerkschaft Bau-Holz | | | Abg. z. NR Josef Muchitsch | Mag. Herbert Aufner | | Bundesvorsitzender | Bundesgeschäftsführer | ## Thema: Schichtarbeit und Gesundheitsvorsorge § 2 ## Ergänzungen des Kollektivvertrages für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe in der für die Kunststoffverarbeiter geltenden Fassung 1. Gem. (https://digital.oegbverlag.at/recht/g/10008238,NOR40090333/Arbeitszeitgesetz/§-4a-Normalarbeitszeit-bei-Schichtarbeit)§ 4 a Abs. 4 Arbeitszeitgesetz kann im Schichtbetrieb die wöchentliche Normalarbeitszeit bis auf 48 Stunden, die tägliche Normalarbeitszeit bis auf 12 Stunden ausgedehnt werden. Der Arbeitgeber wird nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten versuchen, Wünsche nach einer Änderung der Arbeitszeit von im Schichtbetrieb regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu berücksichtigen. 2. Es gebührt für die Schichtarbeit gem. Ziffer 1 ein Zuschlag von 25 Prozent je Arbeitsstunde für die in der Zeit von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr geleistete Arbeit. 3. Vom Arbeitgeber wird ein Arbeitsmediziner beauftragt, der die von der Schichtarbeit betroffenen Arbeitnehmer arbeitsmedizinisch begleiten soll. ## Arbeitszeit Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %. ## Thema: Löhne und Lohngruppen für Mitarbeiter und Lehrlinge ## Mindestlohn/Mindestgehalt Einfache Tätigkeiten: von € 10,34 bis € 10,59 - Qualifizierte Tätigkeiten: von € 10,64 bis € 15,02 - Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 12,25 bis € 16,33 - ## Lehrlingseinkommen Tischlergewerbe und Tischlereitechnik | | Tischlergewerbe | Tischlereitechnik | |---|---|---| | im 1. Lehrjahr: | € 860,00 | € 860,00 | | im 2. Lehrjahr: | € 1.040,00 | € 1.040,00 | | im 3. Lehrjahr: | € 1.220,00 | € 1.560,00 | | im 4 Lehrjahr: | € 1.370,00 | € 1.960,00 | Holzgestaltendes Gewerbe | im 1. Lehrjahr: | € 824,64 | |---|---| | im 2. Lehrjahr: | € 1.004,39 | | im 3. Lehrjahr: | € 1.173,24 | | im 4 Lehrjahr: | € 1.276,51 | Karosseriebautechnik, Karosserielackierer und Wagner | im 1. Lehrjahr: | € 810,00 | |---|---| | im 2. Lehrjahr: | € 1.020,00 | | im 3. Lehrjahr: | € 1.240,00 | | im 4 Lehrjahr: | € 1.400,00 | Kunststoffverarbeitendes Gewerbe und Kunststofftechnik | | Kunststoffverarbeitendes Gewerbe | |---|---| | im 1. Lehrjahr: | € 900,00 | | im 2. Lehrjahr: | € 1.160,00 | | im 3. Lehrjahr: | € 1.510,00 | | im 4 Lehrjahr: | € 1.930,00 | Musikinstrumentenerzeuger | im 1. Lehrjahr: | € 705,00 | |---|---| | im 2. Lehrjahr: | € 875,00 | | im 3. Lehrjahr: | € 1.075,00 | | im 4 Lehrjahr: | € 1.200,00 | ## Ergebnisse der letzten Verhandlungen • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 7,27% - • Ist-Löhne: Aufrechterhaltung der Überzahlung (Parallelverschiebung) - ## Thema: Kündigung und Verfall von Ansprüchen ## Achtung: Verfall von Ansprüchen Beachten Sie, dass nach Ende des Dienstverhältnisses Ansprüche auf den vertraglichen Lohn gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten mündlich oder schriftlich geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst verfallen! Erfolglos geltend gemachte Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 18 Monaten seit der ersten Geltendmachung gerichtlich anhängig gemacht werden. ## Kündigungsfristen Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn: ArbeitnehmerIn/ArbeitgeberIn: 1 Woche zum Ende einer Arbeitswoche bis zu 9 Wochen - ## Thema: Zusätzliche Lohnsteigerungen § 3 ## Löhne 1. Mit Wirksamkeit einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung im kunststoffverarbeitenden Gewerbe erhöhen sich die Löhne und Lehrlingseinkommen der in § 1 lit. b. genannten Firmen um den gleichen Prozentsatz zuzüglich einer Erhöhung dieses Prozentsatzes von weiteren 0,5 %. Diese Bestimmung gilt ab 1. Mai 2027. 2. Die in Ziffer 1 geregelte zusätzliche Lohnerhöhung kann auf Grund wirtschaftlicher Notwendigkeiten abgeändert werden. Über die Abänderung ist vor dem ersten Mai eines jeden Jahres unter den Sozialpartner Einvernehmen herzustellen.