> Räumlicher Geltungsbereich: Österreichweit Persönlicher Geltungsbereich: Arbeiter, Angestellte ### I. Basisinformationen der Fachverband PROPAK hat nach schwierigen Verhandlungen am 23. März 2026 mit der Gewerkschaft der Privatangestellten - eine Erhöhung der Gehälter der Angestellten der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton um **KV / IST + 2,65 %, mind. 90 Euro/Monat und max. 145 Euro/Monat**, - und eine Erhöhung der Löhne der ArbeiterInnen der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton um **KV / IST + 2,65 %, mind. 90 Euro/Monat und max. 145 Euro/Monat** vereinbart. Die Abschlüsse werden bei wöchentlicher Lohnzahlung zum Termin 2. März 2026 und bei monatlicher Lohn- bzw. Gehaltszahlung zum Termin 1. März 2026 wirksam. ### II. Lohnabschluss PROPAK-Industrie #### 1. Lohntabellen In der Beilage übermitteln wir Ihnen die neuen Lohntabellen. Die Erhöhungsbeträge pro Stunde ergeben sich durch Aliquotierung. **Erläuterung zur Durchführung der Erhöhung bei IST-Löhnen:** Die effektiven Stundenlöhne (IST-Löhne) werden um 2,65 %, mind. 90 Euro/Monat und max. 145 Euro/Monat erhöht. Wird der neue Kollektivvertragslohn dadurch nicht erreicht, gilt dieser. #### 2. Nachtschichtzuschlag Der Nachtschichtzuschlag wird auf Basis von 10 Stundeneinheiten ausgedrückt und wird um 3,6 % erhöht. Er beträgt hinkünftig € **50,32**. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil. #### 3. Schmutzzulage Die Schmutzzulage gemäß § 10 Punkt 5 PROPAK Kollektivvertrag wird auf Basis von 10 Stundeneinheiten ausgedrückt und beträgt **€ 7,78**. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil. #### 4. Betriebserfahrungszulage Die Betriebserfahrungszulage wird um 3,6 % erhöht und beträgt für Facharbeiter € 13,27 und für sonstige Arbeiter € 9,72 pro Woche. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil. **Bei Auszahlung auf Stundenbasis wird auf ganze Cent aufgerundet**. #### 5. Lehrlingseinkommen Das Lehrlingseinkommen für gewerbliche Lehrlinge wird um **3,8 %** erhöht. Der Prozentsatz gilt jeweils für beide Tabellen. Das Lehrlingseinkommen beträgt nunmehr: | 1. März 2026 | Tabelle I | Tabelle II | |---|---|---| | 1. Lehrjahr | € 966,94 | € 1.236,91 | | 2. Lehrjahr | € 1.201,36 | € 1.560,24 | | 3. Lehrjahr | € 1.560,24 | € 1.940,79 | | 4. Lehrjahr (auch bei Doppellehre) | € 2.086,97 | € 2.244,96 | | Vorlehre | € 1.006,66 | | #### 6. Heimarbeiter-Löhne Die Heimarbeiter-Löhne werden auf Basis der wöchentlichen Normalarbeitszeit festgesetzt und betragen: | | ab 1. März 2026 | |---|---| | für Kartonagenheimarbeiter | € 398,90 | | für Papierkonfektionsarbeiter | € 365,38 | | für Lampenschirmheimarbeiter | € 418,68 | | für Wellpappeheimarbeiter | € 410,88 | #### 7. Geltungsbeginn und Laufzeit Sowohl die IST-Erhöhung als auch die neuen Kollektivvertragslöhne treten bei wöchentlicher Abrechnung mit **2. März 2026** und bei monatlicher Abrechnung mit **1. März 2026** in Kraft. Zum selben Zeitpunkt werden der neue Nachtschichtzuschlag, die Schmutzzulage, die Betriebserfahrungszulage, die Lehrlingseinkommen und die Lohnsätze für Heimarbeiter wirksam. Die Vereinbarungen haben eine Laufzeit von 12 Monaten. #### 8. Erläuterungen - Alle Bezugnahmen des Rahmenkollektivvertrages auf Stundenlohn, Betriebserfahrungszulage/Stunde und Zulagen/Stunde bleiben weiterhin aufrecht. **Die in den Lohntabellen genannten Beträge sowie die Betriebserfahrungszulage gelten jeweils für die im Kollektivvertrag genannte wöchentliche Normalarbeitszeit (38 Stunden).** - Stundenlohn und Betriebserfahrungszulage/Stunde ergeben sich durch Division der auf wöchentlicher Basis angegebenen Sätze durch die kollektivvertragliche wöchentliche Normalarbeitszeit (Wochenbasis durch 38). - Bei Auszahlung der BEZ auf Stundenbasis wird der Betrag auf volle Cent aufgerundet. - Nachtschichtzuschlag und Schmutzzulage werden in Zehnstundeneinheiten angegeben. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil. - Die Lohnverrechnung erfolgt wie bisher auf Stundenbasis. Hinweis Wochen- und Zulagensätze sind als Verrechnungseinheiten zu sehen, **eine Rundung auf Cent erfolgt erst nach Errechnung des Gesamtverdienstes im Abrechnungszeitraum**. ### III. Gehaltsabschluss PROPAK- Industrie #### 1. Gehaltsordnung In der Beilage übermitteln wir Ihnen die ab **1. März 2026** für Angestellte der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton geltende Gehaltsordnung. #### 2. Lehrlingseinkommen Das Lehrlingseinkommen für kaufmännische Lehrlinge wird um **3,8 %** erhöht. Der Prozentsatz gilt jeweils für beide Tabellen. Das Lehrlingseinkommen beträgt nunmehr: | 1. März 2026 | Tabelle I | Tabelle II | |---|---|---| | 1. Lehrjahr | € 966,94 | € 1.236,91 | | 2. Lehrjahr | € 1.201,36 | € 1.560,24 | | 3. Lehrjahr | € 1.560,24 | € 1.940,79 | | 4. Lehrjahr | € 2.086,97 | € 2.244,96 | | Vorlehre | € 1006,66 | |