> Räumlicher Geltungsbereich: Österreichweit Persönlicher Geltungsbereich: Arbeiter Geltungsdauer: ab 1.3.2026 **Anhang A** ### Lohntafel Arbeitnehmer/innen in den gewerblichen Friedhofsgärtnereibetrieben **gültig ab 1. März 2026 bis 28. Februar 2027** | Lohnkategorie | Monats-Bruttolohn in Euro | |---|---| | Gartenfacharbeiter | 2.458,41 | | Gartenfacharbeiter für die ersten 2 Arbeitsjahre der Beschäftigung im selben Betrieb | 2.341,52 | | Hügelmacher | 2.274,37 | | Gartenarbeiter | 2.038,32 | | Gartenarbeiter für die ersten 2 Arbeitsjahre der Beschäftigung im selben Betrieb | 1.941,89 | ### Lehrlingseinkommen | Lehrjahr | Euro | |---|---| | Lehrlinge im 1. Lehrjahr, monatlich | 760,76 | | Lehrlinge im 2. Lehrjahr, monatlich | 920,36 | | Lehrlinge im 3. Lehrjahr, monatlich | 1.175,72 | #### Einmalige Kaufkraftsicherungsprämie Allen Arbeiter:innen, die zum 30.9.2026 in einem aufrechten Dienstverhältnis zur/zum selben Arbeitgeber:in stehen, erhalten mit der Lohnauszahlung für das Monat September eine Kaufkraftsicherungsprämie. Sie beträgt für Vollzeitbeschäftigte € 50,00. Allen Arbeiter:innen, die zum 30.11.2026 in einem aufrechten Dienstverhältnis zur/zum selben Arbeitgeber:in stehen, erhalten mit der Lohnauszahlung für das Monat November eine Kaufkraftsicherungsprämie. Sie beträgt für Vollzeitbeschäftigte € 50,00. Teilzeitbeschäftigte erhalten den ihrer vereinbarten Normalarbeitszeit entsprechenden aliquoten Teil der Kaufkraftsicherungsprämie.