--- id: lb-pen-07 batch: 3 title: "Pendlerförderung - Vorliegen mehrerer Wohnsitze" work: "Lexis Briefings Personalrecht" chapter: "Entgelt: Anspruch & Abrechnung" topic: pendlerforderung author: "Sabara" stand: 2026-08 source: pdf: ".lexis360/Lexis360_pendlerforderung_vorliegen_mehrerer_wohnsitze.pdf" text: ".lexis360/md/pendlerforderung_vorliegen_mehrerer_wohnsitze.md" legal_bases: ["EStG § 16 Abs 1 Z 6 lit f", "Pendlerverordnung § 4 Abs 1", "Pendlerverordnung § 4 Abs 2", "LStR 2002 Rz 343"] tags: [familienwohnsitz, wohnsitze, pendlerpauschale, pendlerverordnung, doppelte-haushaltsfuehrung] cross_refs: ["lb-pen-01", "lb-pen-05", "lb-pen-08"] --- # Pendlerförderung – Vorliegen mehrerer Wohnsitze *Lexis Briefings Personalrecht, Sabara, Stand August 2026 (lb-pen-07).* ## Zusammenfassung - **Wahlrecht (§ 16 Abs 1 Z 6 lit f EStG):** Bei mehreren Wohnsitzen ist für die Berechnung des Pendlerpauschales entweder der **zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz** oder der **Familienwohnsitz** maßgebend; der Gesetzesbegriff Familienwohnsitz wird durch die Pendlerverordnung inhaltlich näher bestimmt. - **Familienwohnsitz:** Ort, an dem ein in (Ehe-)Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebender oder ein alleinstehender Steuerpflichtiger seine **engsten persönlichen Beziehungen** (zB Familie, Freundeskreis) **und** einen **eigenen Hausstand** hat (Wohnung, deren Einrichtung den Lebensbedürfnissen entspricht; § 4 Abs 1 und 2 PendlerVO — verfestigte Bindung). Bloßes Mitbewohnen im Wohnverband von Personen, die keine (Ehe-)Partner oder Lebensgefährten sind (zB Zimmer in der elterlichen Wohnung), ist **kein eigener Hausstand** — parallel zur bisherigen Verwaltungsübung bei der doppelten Haushaltsführung (LStR 2002 Rz 343). - **Berufswohnsitz:** Für die Anerkennung der Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung ist nach VwGH-Rechtsprechung ein eigener Hausstand iSd § 4 Abs 2 PendlerVO nicht erforderlich; als Berufswohnsitz gelten eigene (Miet)Wohnung, (Untermiet)Zimmer oder die im Rahmen einer Wohngemeinschaft mit anderen als Ehepartner/Lebensgefährten benützte Wohnung. - **Tatsächliche Zurücklegung:** Voraussetzung des PP ist, dass die Wegstrecke tatsächlich zurückgelegt wird; im Kalendermonat kann nur **ein** Wohnsitz zugrunde gelegt werden. Liegt kein Familienwohnsitz vor, ist stets der nächstgelegene Wohnsitz maßgeblich. ## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08) | Wert / Regel | Detail | |---|---| | Maßgebender Wohnsitz | **nächstgelegener Wohnsitz oder Familienwohnsitz** (Wahlrecht, § 16 Abs 1 Z 6 lit f EStG) | | Familienwohnsitz | engste persönliche Beziehungen **plus** eigener Hausstand (§ 4 Abs 1/2 PendlerVO) | | Kein eigener Hausstand | bloßes Mitbewohnen bei Nicht-Partnern (zB Kinderzimmer im elterlichen Haushalt) | | Berufswohnsitz | für doppelte Haushaltsführung ohne eigenen Hausstand anerkannt (VwGH) | | Kalendermonatsprinzip | nur **ein** Wohnsitz pro Kalendermonat; Strecke muss tatsächlich zurückgelegt werden | | Fallback | kein Familienwohnsitz → stets nächstgelegener Wohnsitz | ## Rechtsgrundlagen - **§ 16 Abs 1 Z 6 lit f EStG** — Wahlrecht zwischen nächstgelegenem Wohnsitz und Familienwohnsitz. ✅ - **§ 4 Abs 1 und Abs 2 Pendlerverordnung** — Begriff Familienwohnsitz und Hausstand (verfestigte Bindung). ✅ - **LStR 2002 Rz 343** — Parallele zur doppelten Haushaltsführung (Verwaltungsmeinung, zweimal zitiert). ✅ - VwGH-Entscheidungen (2006/15/0024, 88/14/0081, Ra 2019/13/0061) — Berufswohnsitz ohne eigenen Hausstand; im Quelltext ohne Leitsatz wiedergegeben — ⚠ Details vor Verwendung am RIS lesen. ## Payroll-Relevanz (Odoo) - Keine Abrechnungs-, sondern **Stammdatenlogik**: Die Pendlerdaten am AN müssen erkennen lassen, welcher Wohnsitz angesetzt wird (nächstgelegen oder Familienwohnsitz) und dass **je Kalendermonat genau ein Datensatz** gilt; Wohnsitzwechsel → Versionierung der Pendlerdaten mit Gültigkeitsmonaten (Meldefrist → lb-pen-06). - Die Pendlerrechner-Abfrage verlangt die **Adresse der Wohnung** (→ lb-pen-08) — am System dieselbe Adresse führen wie in der Abfrage, sonst droht der „offensichtlich unrichtig"-Vorwurf. - Familienwohnsitz ist eine **faktische Würdigung** (engste Beziehungen + Hausstand), nicht algorithmisierbar: als deklariertes Attribut aus der L 34 EDV übernehmen und als GPLB-Prüfpunkt dokumentieren. ## Verweise - **KB-intern:** lb-pen-01 (Berechnung des großen PP) · lb-pen-05 (Grundlagen der Pendlerförderung) · lb-pen-08 (Pendlerrechner — Adresse der Wohnung) - **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md`