--- id: kv-kvt-288 batch: 1 title: "Kollektivvertragsabschluss für Kunststoffverarbeiter 2026" work: "WKO.at – Kollektivvertrag" chapter: "KV-Abschluss" topic: kollektivvertraege author: "WKO" stand: 2026-01 source: html: ".firecrawl/wko-kv/docs/kollektivvertragsabschluss-kunststoffverarbeiter-2026.html" legal_bases: [] tags: ["kollektivvertrag", "kv-abschluss", "jahr-2026", "stand-jahr"] cross_refs: [] --- # Kollektivvertragsabschluss für Kunststoffverarbeiter 2026 *WKO.at – Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-01 (kv-kvt-288). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/kollektivvertragsabschluss-kunststoffverarbeiter-2026* ## Geltungsbereich (WKO-Angaben) | Merkmal | Angabe | |---|---| | Räumlicher Geltungsbereich | Österreichweit | | Persönlicher Geltungsbereich | Arbeiter | ## Vorab-Information zum Kollektivvertragsabschluss für Arbeiter:innen im kunststoffverarbeitenden Gewerbe (Kunststoffverarbeiter) Der Kollektivvertrag befindet sich derzeit im Unterschriftenlauf und wird nach Abschluss veröffentlicht. Vorab die Verhandlungsergebnisse: Mit der Gewerkschaft Bau-Holz wurde ein KV-Abschluss für die Arbeiter:innen erzielt. ## Kollektivvertragslöhne Die Kollektivvertragslöhne werden per 1.5.2026 für eine Laufzeit von 12 Monaten um 68,00 Euro pro Monat erhöht. Das entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung über die Lohngruppen von 2,98 %. Die neuen Löhne ab 1.5.2026 werden somit wie folgt festgesetzt: | Lohngruppe | Stundenlohn | Monatslohn | | --- | --- | --- | | I Spitzenfacharbeiter:in | 14,97 | 2.593,26 | | II Facharbeiter:in mit LAP | 13,97 | 2.420,06 | | III Angelernte Tätigkeiten; Maschinenarbeiter:in, Kraftfahrer:in | 13,17 | 2.281,50 | | IV AN ohne Zweckausbildung | 12,37 | 2.142,94 | Die Akkordlöhne, Prämien und Stücklöhne werden per 1.5.2026 um 2,97 Prozent erhöht. ## Lehrlingseinkommen Die Lehrlingseinkommen werden per 1.5.2026 um 3,33 Prozent erhöht und wie folgt festgesetzt: | Lehrlingseinkommen | monatlich in Euro | | --- | --- | | 1. Lehrjahr | 955,54 | | 2. Lehrjahr | 1.231,59 | | 3. Lehrjahr | 1.603,20 | | 4. Lehrjahr | 2.049,12 | Bei der Errechnung der Lohnsätze findet jeweils die kollektivvertragliche Rundungsregelung Anwendung, d.h. es wird auf einen Cent genau kaufmännisch gerundet. Die bestehende Parallelverschiebungsklausel bleibt aufrecht. ## Rahmenrecht In § 20 Abs. 2 wird ein neuer Satz angefügt: Für die Teilnahme an Betriebsversammlungen zum Zeitpunkt des Schichtwechsels außerhalb der Arbeitszeit gebührt den Arbeitnehmern eine Abgeltung von einem Stundenlohn. ## Wirksamkeitsbeginn Der Kollektivvertrag beginnt seine Wirksamkeit am 1.5.2026. Die Lohnsätze gelten bis 30.4.2027.