--- id: lb-url-06 batch: 7 title: "Urlaub und Arbeitsverhinderung" work: "Lexis Briefings Personalrecht" chapter: "Urlaub & Karenzierung" topic: urlaub author: "Niederfriniger/Radauer" stand: 2026-07 source: pdf: ".lexis360/Lexis360_urlaub_und_arbeitsverhinderung.pdf" text: ".lexis360/md/urlaub_und_arbeitsverhinderung.md" legal_bases: ["UrlG § 4 Abs 2", "UrlG § 5 Abs 1", "UrlG § 5 Abs 2", "UrlG § 5 Abs 3", "EFZG § 2 Abs 2", "ABGB § 1155 Abs 1", "EpidemieG"] tags: [urlaub, krankenstand, urlaubsunterbrechung, arbeitsverhinderung, drei-tage-regel, entgeltfortzahlung] cross_refs: ["lb-url-05", "lb-url-10", "lb-dvh-01", "lb-krs-03", "lb-krs-08", "lb-pfl-01", "lb-pfl-02", "lb-prd-02"] --- # Urlaub und Arbeitsverhinderung *Lexis Briefings Personalrecht, Niederfriniger/Radauer, Stand Juli 2026 (lb-url-06).* ## Zusammenfassung - **Grundfrage:** Fällt Urlaub mit einer Arbeitsverhinderung zusammen, ist zu unterscheiden, ob die Verhinderung vor Abschluss der Urlaubsvereinbarung, danach vor Urlaubsantritt oder erst während des Urlaubs auftritt/bekannt wird. - **Krankheit vor der Urlaubsvereinbarung bekannt (§ 4 Abs 2 UrlG):** Für Zeiten der Arbeitsverhinderung (auch Kur-/Reha-Aufenthalte, § 2 Abs 2 EFZG) darf keine Urlaubsvereinbarung geschlossen werden; dennoch geschlossen → Zeitraum gilt nicht als Urlaub. Ob Entgeltfortzahlung besteht, ist unerheblich. - **Krankheit nach Vereinbarung, vor Antritt:** Rücktrittsrecht des Arbeitnehmers (formfrei; die bloße Krankmeldung genügt als Rücktrittserklärung); keine eigenmächtige Verlängerung des Urlaubs um verlorene Tage (sonst Entlassungsgrund Arbeitspflichtverletzung). - **Krankheit während des Urlaubs (§ 5 Abs 1 UrlG):** Unterbrechung des Urlaubs, wenn die Arbeitsunfähigkeit **länger als drei Kalendertage** dauert (nicht Arbeitstage; die vier Kalendertage müssen nicht alle in den Urlaub fallen; mehrere getrennte Krankheiten ≤ 3 Tage werden nicht addiert). Nur die auf **Werktage** fallenden Krankheitstage zählen nicht als Urlaub. Keine Unterbrechung bei vorsätzlicher/grob fahrlässiger Herbeiführung (Sportunfall nicht automatisch grob fahrlässig) und bei Erkrankung aus einer dem Erholungszweck widersprechenden Erwerbstätigkeit (§ 5 Abs 2 UrlG). - **Meldepflicht (§ 5 Abs 3 UrlG):** nach dreitägiger Dauer unverzüglich Meldung an den Arbeitgeber + Nachweis über Beginn, Dauer und Ursache; Krankheit im Ausland zusätzlich Befähigungsbestätigung des Arztes (entbehrlich bei Krankenhausbehandlung). - **Keine automatische Verlängerung:** Die Unterbrechung verlängert den vereinbarten Urlaub nicht; eine Verlängerung wäre zu vereinbaren. - **Andere Verhinderungsgründe:** § 4 Abs 2 UrlG gilt für alle Zeiten mit Entgeltfortzahlungsanspruch (Krankenstand, Kur/Reha, Pflegefreistellung, Hochzeit, Begräbnis naher Angehöriger, Zeugeneinvernahme, Arztbesuch, Absonderung nach EpidemieG) — Urlaub „sperrend"; Dienstfreistellung nach § 1155 Abs 1 ABGB ausnahmsweise vereinbarungsfähig. Tritt der Grund während des Urlaubs auf: analoge Anwendung der § 5-Regeln (Rücktritt bzw. Unterbrechung, ebenfalls > 3 Kalendertage, ohne grobe Fahrlässigkeit). ## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07) | Wert / Regel | Detail | |---|---| | Urlaubsvereinbarung bei EFZ-Zeiten | unzulässig, wenn die Umstände bei Abschluss bekannt (§ 4 Abs 2 UrlG); sonst ist die Vereinbarung nichtig und der Zeitraum gilt nicht als Urlaub | | Rücktritt | bei nachträglicher, vor Antritt bekannter Verhinderung; formfrei, konkludent; Umstände sind nachzuweisen | | Unterbrechungsschwelle | Arbeitsunfähigkeit **> 3 Kalendertage** (§ 5 Abs 1 UrlG); nur Werktage werden nicht als Urlaub verbraucht | | Keine Addition | mehrere nicht zusammenhängende Krankheiten ≤ 3 Tage werden nicht zusammengerechnet | | Ausschluss | Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit (§ 5 Abs 1); Erwerbstätigkeit gegen den Erholungszweck (§ 5 Abs 2) | | Meldepflicht | nach 3-tägiger Krankheitsdauer unverzüglich; ärztliches Zeugnis bei Wiederantritt (§ 5 Abs 3); Ausland: Befähigungsbescheinigung des Arztes | | Unionsrecht | EuGH-Bedenken gegen die Drei-Tage-Regel (Art 7 RL 2003/88/EG) — ⚠ Rechtslage als in Bewegung markiert | | Unterbrechung angenommen | Einberufung zum Präsenzdienst; neu auftretender Pflegebedarf naher Angehöriger | | Unterbrechung abgelehnt | Betreuung eines gesunden Kindes; Arbeitsplatzsuche in der Kündigungsfrist | ## Rechtsgrundlagen - **§ 4 Abs 2 UrlG** — Verbot der Urlaubsvereinbarung für entgeltfortzahlungszeiträume (urlaubssperrend); Beispiele der Pflegefreistellung → lb-pfl-01/02, Dienstverhinderungsgründe → lb-dvh-01. - **§ 5 Abs 1–3 UrlG** — Unterbrechung, Ausschlussgründe, Melde-/Nachweispflichten (Nachweisdetails → lb-krs-03, Entgeltfortzahlung → lb-krs-08). - **§ 1155 Abs 1 ABGB** — Ausnahme: Urlaubsvereinbarung während bezahlter Dienstfreistellung zulässig. - ⚠ **Drei-Tage-Regel:** Die EuGH-Rechtsprechung zu Art 7 RL 2003/88/EG erweckt ernsthafte Bedenken an der Unionsrechtskonformität — Rechtsentwicklung beobachten, bevor eine starre Automatik implementiert wird. ## Payroll-Relevanz (Odoo) - **Abwesenheits-Kollision als Engine-Thema:** Überlappen Urlaubs-Work-Entries mit Krankenstand (oder anderen EFZ-Work-Entries), darf der Urlaub nicht einfach weiterlaufen — die >-3-Kalendertage-Regel (nur Werktage zurückzuerstatten) ist eine Work-Entry-Validierung, keine manuelle Korrektur. - **Urlaubsvereinbarungs-Sperre:** Beim Anlegen von Urlaub darf das System bei bekannten EFZ-Zeiten validieren/warum (§ 4 Abs 2 UrlG); die Verhinderungsgründe müssen als bezahlte/entschuldigte Abwesenheiten klassifiziert sein. - **Keine automatische Verlängerung:** Unterbrochener Urlaub endet am vereinbarten Tag; Resturlaub fällt zurück in den Saldo — keine automatische Terminverschiebung. - **Nachweisdokumentation** (Krankenstandsbestätigung, Auslandsattest) am Abwesenheitseintrag; Meldung „3 Tage" als Workflow-Hinweis (→ lb-krs-03). ## Verweise - **KB-intern:** lb-url-10 (Urlaubsvereinbarung, Rücktrittsrechte) · lb-url-05 (Anspruch & Ausmaß) - **Querbezüge:** lb-dvh-01 (ABC der Dienstverhinderungsgründe) · lb-krs-08 (Entgeltfortzahlung im Krankenstand) · lb-krs-03 (Mitteilungs-/Nachweispflichten) · lb-pfl-01, lb-pfl-02 (Pflegefreistellung als urlaubssperrender Grund) · lb-prd-02 (Präsenzdienst unterbricht Urlaub) - **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md` (UrlG ✅; AZG/EFZG-Abgrenzung Abschnitt 9)