--- id: lb-bnd-22 batch: 8 title: "Entlassung Arbeiter - Arbeitsunfähigkeit" work: "Lexis Briefings Personalrecht" chapter: "Beendigungsarten" topic: beendigungsarten author: "Vinzenz" stand: 2026-08 source: pdf: ".lexis360/Lexis360_entlassung_arbeiter_arbeitsunfahigkeit.pdf" text: ".lexis360/md/entlassung_arbeiter_arbeitsunfahigkeit.md" legal_bases: ["GewO 1859 § 82 lit b", "AngG § 27 Z 2"] tags: [arbeitsunfahigkeit, dienstunfahigkeit, dauertatbestand, fuehrerscheinentzug] cross_refs: ["lb-bnd-15", "lb-bnd-28", "lb-bnd-31", "lb-bnd-33"] --- # Entlassung Arbeiter - Arbeitsunfähigkeit *Lexis Briefings Personalrecht, Vinzenz, Stand August 2026 (lb-bnd-22).* ## Zusammenfassung - **Entlassungsgrund (§ 82 lit b GewO 1859):** der Arbeiter wird zu der mit ihm vereinbarten Arbeit **unfähig befunden** — die zur Verrichtung der Arbeit notwendigen Voraussetzungen fehlen. Diese können **geistiger, körperlicher oder rechtlicher Natur** sein. - **Parallel zum Angestelltenrecht:** trotz abweichenden Wortlauts decken sich der Tatbestand der Arbeitsunfähigkeit (Arbeiter) inhaltlich mit der **dauernden Dienstunfähigkeit gem § 27 Z 2 AngG** — das Briefing verweist für die Vertiefung und die Judikatur auf das Angestellten-Briefing (→ lb-bnd-15). - **Voraussetzungen:** (1) **gänzliche** Arbeitsunfähigkeit, (2) **dauernde** Arbeitsunfähigkeit, (3) ein **Verschulden** des Arbeitnehmers am Eintritt wird von der stRsp **nicht gefordert**. - **Dauertatbestand:** die Entlassung kann während des gesamten Zeitraums ausgesprochen werden, in dem der tatbestandsmäßige Zustand andauert; nach dessen Beendigung ist sie **nicht mehr zulässig**. - **Geltendmachung:** grundsätzlich **unverzüglich**; es schadet aber nicht, wenn der AG zuwartet, um dem AN die Möglichkeit zu geben, seine Leistung zu verbessern. - **Fallgruppen der Judikatur:** (1) **Wegfall körperlicher oder geistiger Voraussetzungen** — Krankheit und Unglücksfälle, die die vereinbarte Tätigkeit unmöglich machen; (2) **Wegfall rechtlicher Voraussetzungen** — Paradebeispiel **Führerscheinentzug**, daneben wenige weitere Entscheidungen. ## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08) | Wert / Regel | Detail | |---|---| | Entlassungsgrund | dauernde Unfähigkeit zur vereinbarten Arbeit, § 82 lit b GewO 1859 ✅ | | Inhaltliche Parallelität | § 82 lit b GewO 1859 deckt sich inhaltlich mit § 27 Z 2 AngG (dauernde Dienstunfähigkeit) trotz abweichenden Wortlauts ✅ | | Voraussetzungen | gänzliche UNF + dauernde UNF | | Verschulden | nicht erforderlich (stRsp) | | Dauertatbestand | Ausspruch während des andauernden Zustands jederzeit möglich; nach Ende des Zustands nicht mehr zulässig ✅ | | Geltendmachung | grundsätzlich unverzüglich; Zuwarten zur Verbesserungsmöglichkeit schadet nicht | | Fallgruppe 1 | Wegfall körperlicher/geistiger Voraussetzungen (Krankheit, Unglücksfälle) | | Fallgruppe 2 | Wegfall rechtlicher Voraussetzungen (zB Führerscheinentzug) | ## Rechtsgrundlagen - **§ 82 lit b GewO 1859** (Entlassung wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeiters) — ausdrücklich zitiert ✅ - **§ 27 Z 2 AngG** (dauernde Dienstunfähigkeit, inhaltliche Parallele) — zitiert ✅ - Die Differenzierung der Fallgruppen beruht auf Judikatur ohne konkrete §-Norm — ⚠ RIS-Verifikation im Einzelfall offen. ## Payroll-Relevanz (Odoo) - **Dauertatbestand → Ausspruch während des Krankenstands möglich:** im Beendigungs-Workflow der hr_payroll-Engine endet das DV mit dem Ausspruch, auch wenn eine Entgeltfortzahlung/krankenstandslaufende Abrechnung (Work-Entries) noch läuft — der Ausspruchstag bestimmt den letzten Entgelttag. - **Kein Verschuldenserfordernis** — für die Abrechnung folgenlose Rechtsfrage; kein Abschlag/Anrechnung ableitbar. - Entgeltfortzahlung während des Krankenstands folgt den eigenen Regeln (krs/efz-Briefings), nicht diesem Entlassungstatbestand. - Kein SV-/Meldewesen-Spezifikum im Briefing. ## Verweise - **KB-intern:** lb-bnd-15 (Entlassung Angestellte – dauernde Dienstunfähigkeit, Vertiefung) · lb-bnd-28 (Entlassung Arbeiter – Krankheit und Arbeitsunfähigkeit) · lb-bnd-31 (Entlassung – Folgen und Ansprüche) · lb-bnd-33 (Entlassungsgründe Arbeiter und Angestellte) - **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md` (GewO/AngG-Regime) - *Hinweis:* Die drei Judikaturübersichten (Wegfall körperlicher/geistiger Voraussetzungen, Führerscheinentzug, sonstige rechtliche Voraussetzungen) sind im Export unvollständig — nicht rekonstruierbar.