--- id: kv-kvt-282 batch: 1 title: "Information zum Kollektivvertragsabschluss in der Elektro- und Elektronikindustrie 2026" work: "WKO.at – Kollektivvertrag" chapter: "Information" topic: kollektivvertraege author: "WKO" stand: 2026-01 source: html: ".firecrawl/kv-portal/wko-kv/docs/kollektivvertragsabschluss-elektro-elektronikindustrie-2026.html" legal_bases: [] tags: ["kollektivvertrag", "information", "jahr-2026", "stand-jahr"] cross_refs: [] --- # Information zum Kollektivvertragsabschluss in der Elektro- und Elektronikindustrie 2026 *WKO.at – Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-01 (kv-kvt-282). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/kollektivvertragsabschluss-elektro-elektronikindustrie-2026* ## Geltungsbereich (WKO-Angaben) | Merkmal | Angabe | |---|---| | Räumlicher Geltungsbereich | Österreichweit | | Persönlicher Geltungsbereich | Arbeiter, Angestellte | ## Protokoll zum Kollektivvertragsabschluss der Elektro- und Elektronikindustrie 2026 Zwischen dem Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie und der Gewerkschaft GPA sowie der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen (Details in den Beilagen): 1. Mit Wirkung ab 1.5.2026 (auch bei Arbeitsverhältnissen, die am 30.4.2026 bestanden haben und deren Ende vor dem 28.5.2026 liegt) Erhöhung der 1. Grundstufen der kollektivvertraglichen Mindest-Gehälter bzw. -Löhne um 3,0 %; 2. Ist-Gehälter bzw. -Löhne um 1,85 % und 22 € (bei Vollzeitbeschäftigten). 2. Erhöhung bei Abschluss einer Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Verteilungsoption: 1. Erhöhung der Ist-Gehälter bzw. -Löhne um 1,65 % und 22 € (bei Vollzeitbeschäftigten) und 2. zusätzliche individuelle Erhöhung in einem Gesamtvolumen von 0,4 % der Gehalts- bzw. Lohnsumme. 3. Erhöhung bei Abschluss einer Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Einmalzahlungsoption: 1. Erhöhung der Ist-Gehälter bzw. -Löhne um 1,65 % und 22 € (bei Vollzeitbeschäftigten) und 2. zusätzliche Einmalzahlung in der Höhe von mindestens 8,4 % des jeweiligen individuellen Ist-Lohnes bzw. Ist-Gehaltes oder des durchschnittlichen Ist-Lohnes bzw. Ist-Gehaltes der Arbeiterinnen, Arbeiter oder Angestellten im Betrieb oder des Durchschnittes der Ist-Löhne und -Gehälter aller Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellten im Betrieb im April 2026. 4. Freizeitoption: Durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung und darauf basierender Einzelvereinbarungen kann die Möglichkeit geschaffen werden, einen Teil oder die gesamte Ist-Erhöhung in bezahlte Freizeit umzuwandeln. Anstelle der prozentuellen Erhöhung des Ist-Gehaltes bzw. -Lohnes im Ausmaß von 1,85 % gebührt bei volle·r Inanspruchnahme der Freizeitoption pro Monat zusätzliche Freizeit im Ausmaß vori 3 Stunden 6 Minuten (bei Vollzeitbeschäftigten). Die Erhöhung um 22 € (bei Vollzeitbeschäftigten) ist jedenfalls vorzunehmen. 5. Erhöhung der kollektivvertraglichen Lehrlingseinkommen sowie der Vergütungen für Praktikantinnen und Praktikanten um 3,0 %. 6. Erhöhung der kollektivvertraglichen Reiseaufwandsentschädigungen um 3,0 %. 7. Die Zulage für die 2. Schicht beträgt: € 1,187 ab 1.5.2026, € 1,364 ab 1.5.2027, € 1,500 ab 1.5.2028. 8. Die Zulagen für die 3. Schicht sowie Nachtarbeit betragen: € 3,832 ab 1.5.2026, € 4,000 ab 1.5.2027. 9. Erhöhung der übrigen im Kollektivvertrag angeführten Zulagen um 3 %. 10. Änderungen im Rahmenrecht laut Beilage. Wien, am 28.5.2026 Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie Obmann: KR Ing. Wolfgang Hesoun Geschäftsführerin: Mag. Marion Mitsch Österreichischer Gewerkschaftsbund Gewerkschaft GPA Wirtschaftsbereichsvorsitzender: Harald Zebedin Wirtschaftsbereichssekretärin: Eva Scherz Österreichischer Gewerkschaftsbund Gewerkschaft PRO-GE Bundesvorsitzender: Reinhold Binder Bundesgeschäftsführer: Peter Schleinbach