--- id: lb-rei-08 batch: 3 title: "Nächtigungsgelder" work: "Lexis Briefings Personalrecht" chapter: "Entgelt: Anspruch & Abrechnung" topic: reisekosten author: "Winkler/Patka" stand: 2026-08 source: pdf: ".lexis360/Lexis360_nachtigungsgelder.pdf" text: ".lexis360/md/nachtigungsgelder.md" legal_bases: ["EStG § 26 Z 4", "EStG § 26 Z 4 lit c", "EStG § 3 Abs 1 Z 16b", "Reisegebührenvorschrift"] tags: [nachtigungsgeld, dienstreise, belegersatz, auslandsdienstreise, funktionaler-arbeitsplatz] cross_refs: ["lb-rei-01", "lb-rei-02", "lb-rei-03", "lb-rei-09"] --- # Nächtigungsgelder *Lexis Briefings Personalrecht, Winkler/Patka, Stand August 2026 (lb-rei-08).* ## Zusammenfassung - **Pauschale Nächtigungsgelder** (Ersatz des Nächtigungsmehraufwands) sind abgabenfrei, wenn eine dienstreisebedingte Nächtigung nachweislich stattgefunden hat: im **Inland € 17,–** je Nacht, im **Ausland der jeweilige Satz der Reisegebührenvorschrift (RGV)** für Bundesbedienstete (Höchststufe, inklusive Frühstückskosten). - **Belegersatz statt Pauschale:** Anstelle des pauschalen Nächtigungsgeldes können die **nachgewiesenen (höheren) tatsächlichen Nächtigungskosten** (einschließlich Frühstück) abgabenfrei vergütet werden — In- und Ausland; keine Haushaltsersparnis anzusetzen. - **Systematik wie beim Taggeld:** zunächst nicht steuerbar nach **§ 26 Z 4 EStG** — je Einsatzort (politische Gemeinde) für einen Zeitraum von **sechs Monaten** (mit Zwei-Jahres-Beurteilungsfenster, → lb-rei-01); darüber hinaus steuerfrei nach **§ 3 Abs 1 Z 16b EStG**, wenn eine begünstigte Tätigkeit (Außendienst, Fahrtätigkeit, Baustellen-/Montagetätigkeit, Arbeitskräfteüberlassung) vorliegt, der Arbeitgeber aufgrund einer tauglichen lohngestaltenden Vorschrift verpflichtet ist und keine Anspruchsumwandlung gegeben ist (→ lb-rei-02). Für die fünfte begünstigte Tätigkeit (vorübergehende Tätigkeit in einer anderen politischen Gemeinde) bleibt es nach Ansicht der Finanzverwaltung bei **sechs Monaten**. Für Tage mit steuerfreiem Taggeld nach § 3 Abs 1 Z 16b kann auch das Nächtigungsgeld steuerfrei sein; steuerfrei heißt hier beitragsfrei in der SV und lohnnebenkostenfrei. - **Nachweis im Inland:** Nächtigung ist grundsätzlich nachzuweisen (Name und Anschrift des Unterkunftgebers); ab **120 km** Entfernung Einsatzort–Wohnort muss der Arbeitgeber das tatsächliche Nächtigen nicht prüfen. Stellt der Arbeitgeber eine **kostenfreie Nächtigung inklusive Frühstück** bereit (auch wenn mit der Fahrtkostenvergütung abgedeckt, z. B. Schlafwagenzuschlag im ÖBB-Ticket), ist kein Nächtigungsgeld möglich; bei kostenfreier Nächtigung **ohne** Frühstück bleibt es abgabenfrei. - **Nächtigung im Fahrzeug** (Lkw, Bus): das pauschale Nächtigungsgeld bleibt abgabenfrei, wenn tatsächlich genächtigt wird — unabhängig von der Dauer der Fahrtätigkeit (> 6 Monate) und von gleichbleibenden oder wechselnden Routen. - **Praxiskonstellationen für € 17,00 ohne Belegnachweis** nach § 26 Z 4 lit c EStG: Gratisnächtigung (Verwandte/Freunde, eigener Wohnwagen), günstige Unterkünfte unter € 17,00 ohne detaillierte Rechnung sowie die Abgeltung des Frühstücks bei getrennter Verrechnung (zahlt der Arbeitgeber das Hotel direkt, exklusive Frühstück, können zusätzlich € 17,00 steuerfrei fließen, sofern das Frühstück nicht im Zimmerpreis enthalten war). Liegt eine Hotelrechnung über € 17,00 vor, entfällt der Deckel: die tatsächlichen Kosten (inklusive Ortstaxe) sind voll steuer- und SV-frei ersetzbar. - **Belegersatz zeitlich unbegrenzt:** Der Ersatz der tatsächlichen Nächtigungskosten ist abgabenrechtlich grundsätzlich nicht befristet und betragsmäßig unbegrenzt — über 183 Tage hinaus nach Ansicht der Finanzverwaltung allerdings nur bei den vier begünstigten Tätigkeiten; bei echten Dienstreisen (keine Versetzungen) sind Hotelkosten dauerhaft abgabenfrei ersetzbar. Arbeitsrechtlich empfiehlt sich eine betragliche Obergrenze in der Reisekostenrichtlinie. - **Funktionaler Arbeitsplatz** an mehreren Standorten: keine Dienstreise hinsichtlich Tag-/Nächtigungsgeld — pauschale Nächtigungsgelder ab dem **1. Tag** abgabenpflichtig; die tatsächlichen Nächtigungskosten einer beruflich veranlassten Nächtigung sowie Fahrtkosten zwischen den Standorten bleiben abgabenfrei ersetzbar. ## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08) | Wert / Regel | Detail | |---|---| | Pauschales Nächtigungsgeld Inland | **€ 17,00** je Nacht (§ 26 Z 4 lit c EStG), inklusive Frühstückspauschale | | Pauschales Nächtigungsgeld Ausland | jeweiliger RGV-Satz der **Höchststufe** (Bundesbedienstete), inkl. Frühstück | | Zeitlich § 26 Z 4 | je Einsatzort **6 Monate** (2-Jahres-Beurteilungsfenster); darüber § 3 Abs 1 Z 16b EStG bzw. Belegersatz | | Nachweiserleichterung | ab **120 km** keine Prüfpflicht des Arbeitgebers, ob genächtigt wurde | | Kostenfreie Nächtigung inkl. Frühstück | kein Nächtigungsgeld (auch bei Abdeckung über Fahrtkosten, z. B. Schlafwagen) | | Kostenfreie Nächtigung ohne Frühstück | Nächtigungsgeld bleibt abgabenfrei | | Belegersatz | tatsächliche Kosten (Hotel inkl. Ortstaxe, Frühstück) unbegrenzt abgabenfrei; über 183 Tage hinaus nach Finanz nur bei begünstigten Tätigkeiten | | Deckelwechsel | Hotelrechnung > € 17,00 → volle tatsächliche Kosten steuer- und SV-frei | ## Rechtsgrundlagen - **§ 26 Z 4 EStG** (lit c: pauschales Nächtigungsgeld Inland) und **§ 3 Abs 1 Z 16b EStG** — beide ausdrücklich zitiert. - **Reisegebührenvorschrift (RGV)** für die Auslands-Nächtigungssätze der Höchststufe (LStR 2002 Rz 1405 mit Ländertabelle). - LStR 2002 (Rz 700, 730 ff., 732, 733, 741) für funktionalen Arbeitsplatz, Nächtigungsbegriff und Details — ⚠ vor Implementierung am RIS verifizieren. ## Payroll-Relevanz (Odoo) - **Zwei Vergütungsarten je Nacht:** pauschales Nächtigungsgeld (Inland € 17,00 — `hr.rule.parameter`-Kandidat, versioniert; Ausland: je Land aus der RGV-Tabelle) vs. Belegersatz (unbegrenzt) — als getrennte Eingabearten, da die zeitlichen Grenzen (6 Monate/183 Tage, begünstigte Tätigkeit) nur die Pauschale und den Belegersatz über 183 Tage betreffen. - **Voraussetzungs-Prüfung je Nacht:** tatsächliche Nächtigung, Unterkunftgeber-Nachweis (unter 120 km), keine kostenlose Nächtigung inkl. Frühstück, Frühstück nicht bereits abgedeckt (z. B. Schlafwagenzuschlag, Firmenkreditkarte) — Validierungen an der Spesen-/Reisekosten-Eingabe (hr.expense). - **SV- und Lohnnebenkosten-Freiheit** des abgabenfreien Teils; der abgabenpflichtige Teil (z. B. nach 6 Monaten ohne § 3 Abs 1 Z 16b) läuft als laufender Bezug mit voller Beitragspflicht. - **Doppel-Struktur mit dem Taggeld-Regelwerk** teilen: dieselben Zustandsdaten (Einsatzort, Monatszähler, begünstigte Tätigkeit, lohngestaltende Vorschrift) steuern Tag- und Nächtigungsgeld; funktionale Arbeitsplätze müssen beide Pauschalen ab Tag 1 sperren. ## Verweise - **KB-intern:** lb-rei-01 (§ 26 Z 4: Anfangsphasen, 6-Monatsfrist) · lb-rei-02 (§ 3 Abs 1 Z 16b: begünstigte Tätigkeiten, lohngestaltende Vorschrift — vom Briefing ausdrücklich referenziert) · lb-rei-03 (Abrechnungsgrundsätze, Auslandssätze) · lb-rei-09 (Überblick). - **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Bgld.md` (Dienstreisen beim GemBG-Regime: Landesreisegebühren, § 90 sinngemäß LBBG 2001).