> Räumlicher Geltungsbereich: Österreichweit Geltungsdauer: 1.9.2021 - 30.4.2022 ### Generalkollektivvertrag zu Corona-Maßnahmen #### § 1. Geltungsbereich **1. Räumlich:** Für das Gebiet der Republik Österreich. **2. Fachlich:** Für alle Betriebe, für die die Wirtschaftskammer die Kollektivvertragsfähigkeit besitzt. **3. Persönlich: **Für alle ArbeitnehmerInnen, die in einem Betrieb im Sinne des Abs. 2 beschäftigt sind. #### § 2. Entlastung bei dauerhaftem Maskentragen **1. **ArbeitnehmerInnen, die bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen im Zusammenhang mit Sars-Cov-2 (COVID-19) zum Tragen einer Maske verpflichtet sind, ist durch geeignete arbeitsorganisatorische Maßnahmen, jedenfalls nach 3 Stunden Maskentragen, ein Abnehmen der Maske für mindestens 10 Minuten zu ermöglichen. **2. **Bestehende Regelungen, insbesondere in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträgen oder betriebliche Übungen, die für die ArbeitnehmerInnen günstigere Bestimmungen vorsehen, werden durch diesen Kollektivvertrag nicht berührt. **3. **Wenn der Arbeitgeber das Tragen einer COVID-19-Schutz-Maske (z.B. MNS, FFP2) anordnet, gilt diese Anordnung nicht, wenn der/die ArbeitnehmerIn einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr iSd der einschlägigen Vorschriften auf Grund des COVID-19-MaßnahmenG vorweist. Zu diesem Zweck ist der Arbeitgeber zur Ermittlung der Daten gem. § 1 Abs.4 2.COVID-19-ÖffnungsVO, BGBl II. 278/2021, ermächtigt. **4. **ArbeitnehmerInnen dürfen wegen der Inanspruchnahme der in diesem Kollektivvertrag festgelegten Rechte sowie aufgrund eines positiven COVID-19-Testergebnisses nicht entlassen, gekündigt oder anders benachteiligt werden, insbesondere hinsichtlich des Entgelts, der Aufstiegsmöglichkeiten und der Versetzung. **5. **Verpflichtungen zu Schutzmaßnahmen, die sich aus anderen Gründen wie insbesondere ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften oder Hygienevorschriften abseits von COVID-19-Maßnahmen ergeben, bleiben von diesen Regelungen unberührt. ### § 3. Geltungsdauer Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1.9.2021 in Kraft und gilt bis 30.4.2022. September 2021 September 2021 **Dr. Harald Mahrer** Präsident der Wirtschaftskammer Österreich **Abg.z.NR Karlheinz Kopf** Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich **Wolfgang Katzian** Präsident des Österreichischen Gewerkschafsbundes **Mag.a Ingrid Reischl** Leitende Sekretärin des Österreichischen Gewerkschaftsbundes