> Räumlicher Geltungsbereich: Österreichweit ### Abschlussprotokoll der Kollektivvertragsverhandlung über den Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) 2026 Folgende Änderungen zum Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) in der Fassung vom 1. Jänner 2025 werden zwischen der Gewerkschaft PRO-GE und dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister beschlossen: #### 1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne in Euro ab 1.1.2026: Kollektivvertragslöhne (Mindeststundenlöhne) gültig ab 1.1.2026 | Beschäftigungsgruppe | Mindeststundenlöhne ab 1.1.2026 | |---|---| | BG F Techniker | € 24,82 | | BG E Qualifizierter Facharbeiter | € 20,14 | | BG D Facharbeiter | € 17,50 | | BG C Qualifizierte Arbeitnehmer | € 15,62 | | BG B Angelernte Arbeitnehmer | € 13,90 | | BG A Ungelernte Arbeitnehmer(im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit) | € 13,90 | Dies entspricht einer Erhöhung von 2,30 %. Der neue KV-Mindestmonatslohn beträgt somit 2.326,86 Euro. Hinsichtlich der Erhöhung der Zulagen und Zuschläge wird auf den Kollektivvertrag für das Metallgewerbe verwiesen (vgl. Abschnitt VII Z 2). #### 2. Regelung für auswärtige Arbeiten Die Höhe des Taggeldes, wenn die Beschäftigung außerhalb des ständigen Betriebes eine Nächtigung außer Haus erfordert, beträgt ab 1.1.2026 € 30,00 Das Nächtigungsgeld beträgt ab 1.1.2026 € 17,00 #### 3. Der Anhang II "Aufrechterhaltung der Überzahlung" bleibt unverändert. #### 4. Lohnabschluss 1.1.2027 **a)** **Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne:** Die kollektivvertraglichen Mindestgrundlöhne werden ab 1.1.2027 um 2,00 % erhöht. Hinsichtlich der Erhöhung der Zulagen und Zuschläge wird auf den Kollektivvertrag für das Metallgewerbe verwiesen (vgl. Abschnitt VII Z 2). **b) Der Anhang II "Aufrechterhaltung der Überzahlung" bleibt unverändert.** **c) Regelung für auswärtige Arbeiten** Die Höhe des Taggeldes bei einer auswärtigen Arbeitszeit von mehr als 5 Stunden beträgt ab 1.1.2027 € 14,10 Die Höhe des Taggeldes bei einer auswärtigen Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden beträgt ab 1.1.2027 € 25,00 #### 5. Regelung für auswärtige Arbeiten ab 1.1.2028 Die Höhe des Taggeldes bei einer auswärtigen Arbeitszeit von mehr als 5 Stunden beträgt ab 1.1.2028 € 15,00 #### 6. Geltungstermine: - Punkt 1. bis 3.: 01.01.2026 - Punkt 2. und 4.: 01.01.2027 - Punkt 5.: 01.01.2028 **Für den Fachverband der gewerblichen Dienstleister** Komm.-Rat Marcus Kleemann Fachverbandsobmann Mag. Thomas Kirchner Fachverbandsgeschäftsführer FGO Heidi Blaschek Bundesvorsitzende Personaldienstleister **Für die Gewerkschaft PRO-GE** Thomas Grammelhofer Bundesbranchensekretär Klaus Mayerhofer Bundesbranchenvorsitzender Peter Schleinbach Bundesgeschäftsführer Wien, am 10.12.2025