> Räumlicher Geltungsbereich: Österreichweit ### Rückzahlungsverpflichtung (§ 9 Bauhandwerker-KV) Endet das Arbeitsverhältnis durch Selbstkündigung, verschuldete Entlassung oder einen vorzeitigen Austritt ohne wichtigen Grund, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, einen pauschalierten Teil der Ausbildungskosten zurückzuzahlen, und zwar: bei Beendigung nach Abschluss der ersten Klasse: siehe (#spalte-1)Spalte 1 - Dieser Betrag sinkt monatlich um ein Zwölftel ab - bei Beendigung nach Abschluss der zweiten Klasse: siehe (#spalte-2)Spalte 2 - Dieser Betrag sinkt monatlich um ein Vierundzwanzigstel ab. - bei Beendigung nach Abschluss der dritten Klasse: siehe (#spalte-3)Spalte 3 - Dieser Betrag sinkt monatlich um ein Sechsunddreißigstel ab. - | | Spalte 1Betrag in Euro | Spalte 2Betrag in Euro | Spalte 3Betrag in Euro | KV-Abschluss | |---|---|---|---|---| | ab 1.5.2025 | 880,00 | 1.760,00 | 2.640,00 | | | ab 1.5.2026 | 911,68 | 1.823,36 | 2.735,04 | *3,60 %* |