> Räumlicher Geltungsbereich: Österreichweit Geltungsdauer: 1.2.2024 - 31.1.2026 ### Zusatzkollektivvertrag abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Stein- und keramischen Industrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits zum Kollektivvertrag für Arbeiter in der Stein- und keramischen Industrie in der geltenden Fassung. #### § 1 Geltungsbereich Dieser Zusatzkollektivvertrag gilt **1. räumlich:** für das Gebiet der Republik Österreich **2. persönlich: **für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des AngG, überlassende Arbeitskräfte im Sinne des AÜG oder Lehrlinge im Sinne des BAG sind und die bei einem der unter 3 genannten Betrieben beschäftigt werden **3. fachlich:** für alle Unternehmen, die dem Fachverband der Stein - und keramischen Industrie, gem. WKG iVm FOO angehören und die gem. § 1 Abs 3 c dem Geltungsbereich "Feinkeramikindustrie" des Rahmenkollektivvertrags für die Arbeiter in der Stein- und keramischen Industrie unterliegen **4. zeitlich:** ab 1. Februar 2024 und tritt mit Ablauf des 31. Jänner 2026 außer Kraft #### § 2 Arbeitszeitmodell "3-Tage-Woche" Im Rahmen einer betrieblich vereinbarten 3-Tagewoche kann für den Ofenbereich im Zweischichtbetrieb durch **Abschluss einer Betriebsvereinbarung** und vorangegangener arbeitsmedizinischer Unbedenklichkeitsprüfung **die tägliche Normalarbeitszeit gem. § 4a Abs. 4 Z 2 AZG auf bis zu 12 Stunden** ausgedehnt werden. In die Normalarbeitszeit sind 30 Minuten bezahlte Pause zu inkludieren. Für die **11. und 12. Arbeitsstunde** gebührt zusätzlich zum Stundenlohn **ein Zuschlag** in Höhe **von 100 Prozent** des Stundenlohnes. Dieser Zuschlag gebührt nicht kumulativ zu anderen Zuschlägen; es gebührt jeweils der höhere Zuschlag. Die **arbeitsmedizinische Unbedenklichkeitsprüfung** hat von einem im Einvernehmen mit dem Betriebsrat ausgewählten Experten durchgeführt zu werden. Wien, am 22. Jänner 2024 **Für den Fachverband der Stein- und keramischen Industrie Österreich** Mag. Robert Schmid eH Fachverbandsobmann DI Dr. Andreas Pfeiler eH Geschäftsführer **Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft Bau-Holz** Abg.z.NR Josef Muchitsch eH Bundesvorsitzender Mag. Herbert Aufner eH Bundesgeschäftsführer