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Zehnter Lexis 360-Intake (64 Briefings aus den Sektionsordnern beispiele / muster / uebersichten_checklisten, Quell-Staende 2020-12 bis 2026-08), erweitert das Korpus auf 665 kuratierte Eintraege in 69 Clustern. Dasselbe Werk, dieselbe Breadcrumb-Form — die Pipeline globt jetzt die drei Subordner; die neue no-author-Breadcrumb-Variante (Muster-Exporte "Kapitel > Thema · <Monat> <Jahr>") defaultet auf "Lexis Redaktion". - 13 bestehende Cluster erweitert (keine neuen): beendigungsarten bnd 44→66 (Muster: Kuendigung/Aenderung/ Aufloesung/Entlassung/Fristablauf/Befristung/Verwarnung/ Dienstfreistellung, 13 Checklisten, Anspruchsuebersicht Tod), endabrechnung end 25→34 (Beispiele: Zeitschulden, Viertel-/Zwoelftelregelung, Voll-Ueberttritt, Gleitzeitguthaben, UEL; Checklisten: Ausbildungskosten, Kuendigungsentschaedigung; Muster: Vergleich, Vordienstzeiten), uberstunden ues 4→9, telearbeit tel 6→11, beendigungsphase-sonstiges bso 10→16, arbeitszeitgrenzen azg 4→9, arbeitszeitmodelle azm 7→10, entsendung grz 8→11, beschaftigungsformen bes 8→10, sonderzahlungen son 5→6, schwerarbeit swa 5→6, arbeitskrafteuberlassung aug 2→3, urlaub url 16→17 - alte Quell-Staende (2020-12 bis 2025-12) mit "⚠ Alter Stand" in den Eintraegen markiert - Pipeline: BATCH_LEXIS 10, SOURCES["lexis"].pdf_subdirs, BC_LINE_NOAUTHOR_RE + Slug-Kollisionsguard in extract_lexis() - RUNBOOK (Batch-10-Paragraf) und Agent-Memory aktualisiert; --registry und --check beide gruen (635/635, 0 problems)
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| lb-ues-09 | 10 | Muster - Zeitausgleichsvereinbarung | Lexis Briefings Personalrecht | Arbeitszeit | uberstunden | Thöny-Maier | 2026-07 |
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Muster: Zeitausgleichsvereinbarung
Lexis Briefings Personalrecht, Thöny-Maier, Stand Juli 2026 (lb-ues-09).
Zusammenfassung
- Verbrauchsvereinbarung für Zeitausgleich: konkreter Konsumtermin/-zeitraum (am [Datum] von … bis … Uhr) und das zu konsumierende Stundenmaß.
- Restguthaben-Ausweis: das danach verbleibende Zeitguthaben aus Überstunden wird ohne/mit Berücksichtigung der gebührenden Zuschläge angegeben.
- Kernhinweis der Quelle: „Wichtig ist es, immer zu unterscheiden, ob die Stunden im Topf bereits die Zuschläge enthalten oder nicht!" — die Zuschlagsqualität des Topfs ist der entscheidende Abgrenzungspunkt (Wertigkeitsverhältnis beim späteren Zeitausgleich/Auszahlung, → lb-ues-07 Klausel 5).
- Keine §-Zitate in der Quelle (reine Verabredung).
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
| Element | Inhalt der Vereinbarung |
|---|---|
| Konsumtermin | Datum + Uhrzeitfenster |
| Konsumiertes Maß | X Stunden |
| Resttopf | Y Stunden — mit oder ohne Zuschläge (explizit zu wählen) |
| Unterschriften | Arbeitnehmer + Arbeitgeber |
Rechtsgrundlagen
- Keine §-Zitate in der Quelle; der Zeitausgleichsansatz folgt § 10 AZG — ⚠ Norm nicht in der Quelle genannt, über lb-ues-07 beziehen.
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Topfqualität (mit/ohne Zuschlag) muss im Zeitguthaben-Modell separiert geführt werden — ein Topf mit gemischter Zuschlagsqualität ist beim Konsum/Auszahlung fehleranfällig (Wertigkeit).
- Konsumvereinbarung (Datum + Stunden) als dokumentierter Work-Entry-Abgleich; Resttopf fortlaufend nachführen.
Verweise
- KB-intern: lb-ues-07 (Allgemeine Vorsorgen, Klausel 5 Zeitausgleich) · lb-ues-03 (Überstundenvergütung) · lb-end-09/10 (Endabrechnung Zeitguthaben)