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kv-kvt-289 1 Kollektivvertragsabschluss für Musikinstrumentenerzeuger 2026 WKO.at Kollektivvertrag KV-Abschluss kollektivvertraege WKO 2026-01
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Kollektivvertragsabschluss für Musikinstrumentenerzeuger 2026

WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-01 (kv-kvt-289). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/kollektivvertragsabschluss-musikinstrumentenerzeuger-2026

Geltungsbereich (WKO-Angaben)

Merkmal Angabe
Räumlicher Geltungsbereich Österreichweit
Persönlicher Geltungsbereich Arbeiter

Vorab-Information zum Kollektivvertragsabschluss für Arbeiter:innen in der Musikinstrumentenerzeugung

(Musikinstrumentenerzeuger)

Die Kollektivvertragsverhandlungen für den Bereich der Musikinstrumentenerzeuger haben am 29.04.2026 stattgefunden.

Ein finales Verhandlungsergebnis liegt jedoch noch nicht vor, da dieses unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Bundesgremiums der Gewerkschaft steht.

Die Verhandlungspartner haben sich darauf verständigt, dass eine Lohnerhöhung erst mit 1.9.2026 wirksam werden soll.

Bis dahin können die aktuell bestehenden Regelungen insbesondere die Löhne betreffend weiter angewendet werden:

  • Lohnordnung Musikinstrumentenerzeuger, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2025 bis 30.4.2026

Details werden zeitgerecht für die Lohnverrechnungen im Juni nachgereicht.