Files
odoo-at-payroll/personalverrechnung/quellen/kv/wko/texts/information-option-jahresarbeitszeitmodell-2026.md
T
fegger 5b629a5916 [ADD] personalverrechnung: machine-readable KV library (all current collective agreements)
Cross-checked catalogue of all currently valid Austrian collective
agreements, per the source policy: main source = the responsible
employer-side chamber, kollektivvertrag.at (OEGB-Verlag) as complete
cross-check baseline.

- oegb/: 593 variants from kollektivvertrag.at with full consolidated
  texts (JSON primary format, Markdown for review/diff) plus
  catalog.json/.csv; fetched via the portal's JSON servlets
  (dashboard/structure/slices/topics), resumable
- wko/: 614 current documents from the WKO KV database (1,820 branch
  overviews across 10 regions) with texts and catalog; match-report
  against the baseline: 407 pairs, 30 date disagreements flagged
- chambers/chambers.json: curated registry of chamber-side sources and
  publication gaps (GOeD member-only, RA/Notariat not public, OCR-less
  scan PDFs, missing hospital-doctors KV)
- kv-catalog.json/.csv: merged catalogue, 768 entries, chamber
  classification, main_source, cross_check status, manual_review lists
- tools/fetch_kv_portal.py / fetch_wko_kv.py / build_kv_catalog.py:
  stdlib-only fetchers and merge step, each with a --refresh diff mode
- RUNBOOK.md: update cycle for keeping the library current (annual,
  tied to the Wartung rhythm and KV rounds)

Lohntafel PDFs are linked but not downloaded; wage tables contained in
the KV texts are converted. No Odoo module changes.
2026-09-09 19:10:07 +02:00

3.4 KiB

Räumlicher Geltungsbereich:

Österreichweit

Persönlicher Geltungsbereich:

Arbeiter

Geltungsdauer: 1.4.2026 - 31.3.2027

Zusatz-Kollektivvertrag für eine Option zur Verlängerung des Durchrechnungszeitraums der Höchstarbeitszeit

Mit der Gewerkschaft Bau-Holz wurde für das Jahr 2026/27 ein Zusatz-Kollektivvertrag vereinbart, der eine optionale Verlängerung des Durchrechnungszeitraums für die höchstzulässige Arbeitszeit vorsieht.

Die Eckpunkte dieser Regelung sind folgende:

  • Das neue Arbeitszeitmodell kommt nur dann zur Anwendung, wenn mittels (/oe/kollektivvertrag/muster-betriebsvereinbarung-arbeitszeitmodell-2026.pdf)Betriebsvereinbarung (BV) dieses optiert wird. Wird diese Option nicht vereinbart, kommt keine der Bestimmungen des Zusatzkollektivvertrags zur Anwendung. In der BV ist festzulegen, ob die Option für den gesamten Betrieb oder nur für Teile davon ausgeübt wird. Ein zwischen den Kollektivvertragsparteien abgestimmtes Muster liegt diesem Rundschreiben bei. Die BV ist in Kopie an die GS Bau zu übermitteln. Bei Betrieben, in denen kein Betriebsrat errichtet wurde, ist anstelle der BV eine Vereinbarung mit der Landesleitung der GBH über die Ausübung der Option möglich.

  • Die höchstzulässige Arbeitszeit wird zwischen 1. April 2026 und 31. März 2027 durchgerechnet. Die höchstzulässige Arbeitszeit beträgt in diesem Zeitraum max. 2.340 Stunden, was einem Durchschnitt von 45 Stunden pro Woche entspricht. Die Einhaltung des 17-Wochen-Schnitts spielt daher in diesem Modell keine Rolle. Die Arbeitszeitgrenzen von max. 12 Stunden pro Tag und max. 60 Stunden pro Woche sind jedoch weiterhin zu beachten.

  • Der Überstundenzuschlag gebührt nach den Bestimmungen des Kollektivvertrags für Bauindustrie und Baugewerbe (vereinfacht: 50 %, in der Nacht 100 %). Zusätzlich erhält der Arbeitnehmer in diesem Modell eine Zeitgutschrift in Höhe von 20 Minuten für jede 11. und für jede 12. Tagesarbeitsstunde. Die Zeitgutschrift ist durch Zeitausgleich abzubauen. Dadurch wird das Arbeitsverhältnis verlängert. Zeiten des Konsums der Zeitgutschrift sind Beschäftigungszeiten iSd BUAG und des ASVG; weiters gebührt für diesen Zeitraum das Weihnachtsgeld.

  • Werden Zeitgutschriften innerhalb des Durchrechnungszeitraums nicht abgebaut und besteht daher am 1. April 2027 eine nicht konsumierte Zeitgutschrift, so ist jede Gutschrift im Ausmaß von 20 Minuten mit 80 % des kollektivvertraglichen Stundenlohns abzugelten. Die Auszahlung erfolgt gemeinsam mit dem Lohn für den März 2027.

  • Die bestehenden Arbeitszeitmodelle der §§ 2A bis 2F Kollektivvertrag Bauindustrie / Baugewerbe sind mit dem im Zusatzkollektivvertrag geregelten Durchrechnungsmodell kombinierbar und jeweils für sich zu betrachten. Dies ergibt sich schon allein aus der Tatsache, dass im Zusatzkollektivvertrag die Grenzen der Höchstarbeitszeit betroffen sind, während alle anderen Arbeitszeitmodelle die Normalarbeitszeit regeln.

Der zeitliche Geltungsbereich dieses Zusatz-Kollektivvertrags ist bis 31. März 2027 befristet. In diesem Zeitraum werden die Kollektivvertragsparteien laufend Evaluierungen vornehmen. Auf Basis dieser Erfahrungen werden auf Sozialpartnerebene Gespräche über eine Übernahme dieser Regelung ins Dauerrecht geführt werden.

  • Formular (Muster) ** (/oe/kollektivvertrag/muster-betriebsvereinbarung-arbeitszeitmodell-2026.pdf)Betriebsvereinbarung Jahresarbeitszeitmodell**