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odoo-at-payroll/personalverrechnung/quellen/kv/wko/texts/lohnordnung-fleischer-niederoesterreich-2026.md
T
fegger 5b629a5916 [ADD] personalverrechnung: machine-readable KV library (all current collective agreements)
Cross-checked catalogue of all currently valid Austrian collective
agreements, per the source policy: main source = the responsible
employer-side chamber, kollektivvertrag.at (OEGB-Verlag) as complete
cross-check baseline.

- oegb/: 593 variants from kollektivvertrag.at with full consolidated
  texts (JSON primary format, Markdown for review/diff) plus
  catalog.json/.csv; fetched via the portal's JSON servlets
  (dashboard/structure/slices/topics), resumable
- wko/: 614 current documents from the WKO KV database (1,820 branch
  overviews across 10 regions) with texts and catalog; match-report
  against the baseline: 407 pairs, 30 date disagreements flagged
- chambers/chambers.json: curated registry of chamber-side sources and
  publication gaps (GOeD member-only, RA/Notariat not public, OCR-less
  scan PDFs, missing hospital-doctors KV)
- kv-catalog.json/.csv: merged catalogue, 768 entries, chamber
  classification, main_source, cross_check status, manual_review lists
- tools/fetch_kv_portal.py / fetch_wko_kv.py / build_kv_catalog.py:
  stdlib-only fetchers and merge step, each with a --refresh diff mode
- RUNBOOK.md: update cycle for keeping the library current (annual,
  tied to the Wartung rhythm and KV rounds)

Lohntafel PDFs are linked but not downloaded; wage tables contained in
the KV texts are converted. No Odoo module changes.
2026-09-09 19:10:07 +02:00

5.8 KiB
Raw Blame History

Räumlicher Geltungsbereich:

Niederösterreich

Persönlicher Geltungsbereich:

Arbeiter

Geltungsdauer: 1.7.2026 - 30.6.2027

Lohnvertrag

abgeschlossen zwischen der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig der Fleischer für NÖ, 3100 St. Pölten, Wirtschaftskammer-Platz 1 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.** **

I. Geltungsbereich

**1. Räumlich: **Für das Bundesland Niederösterreich

2. Fachlich: Für alle Betriebe, die der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig der Fleischer für Niederösterreich angehören (gewerbliche, fleischverarbeitende Betriebe und Fleischhauerbetriebe)

3. Persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen, einschließlich der gewerblichen Lehrlinge.

II. Geltungsbeginn

Dieser Kollektivvertrag (Lohnvertrag) tritt mit 1. Juli 2026 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

III. Mindestlöhne

Stundenlohn = Monatslohn: 4,33 : 40; der Stundenlohn wird auf 2 Nachkommastellen ausgewiesen.

| Kategorien | Neue Monatslöhnein Euro |

|---|---|

| **1. ** Facharbeiter/in, (Wurster/in,Salzer/in, Ausschneider/in,Selcher/in) in Betrieben mit mehr als 2.000 kg Wurstfleisch pro Woche;Partieführer/in | 3.352,85 |

| **2. ** Facharbeiter/in (Ausbeinler/in, Schmalzer/in) | 3.081,83 |

| **3. ** Facharbeiter/in nach dem 2. Berufsjahr; Maschinist/in, Heizer/in, Stockarbeiter/in, Professionist/in, Kraftfahrer/in | 2.895,98 |

| 4. Facharbeiter/in im 2. Berufsjahr | 2.727,77 |

| 5. Facharbeiter/in im 1.Berufsjahr | 2.450,10 |

| 6. Angelernte/r Arbeitnehmer/in | 2.370,72 |

| 7. Arbeitnehmer/in | 2.277,18 |

| **8. **Arbeitnehmer/in in den ersten 3 Monaten, danach Kat. 7; Reinigungspersonal | 2.064,61 |

| 9. Ladner/in nach dem 2. Jahr der Tätigkeit als Ladner/in | 2.277,18 |

| **10. ** Ladner/in im 1. und 2. Jahr der Tätigkeit als Ladner/in | 2.062,15 |

| 11. Ladner/in Anfänger/in in den ersten 3 Monaten, danach Kat. 10 | 2.061,54 |

IV. Lehrlingseinkommen: Fleischer/innen/Fleischverarbeitung

| Lehrjahr | ** monatlich in Euro** |

|---|---|

| 1. Lehrjahr | 974,96 |

| 2. Lehrjahr | 1.243,22 |

| 3. Lehrjahr | 1.656,67 |

| 4. Lehrjahr | 1.758,58 |

Die Lehrlingseinkommen, wie sie im Lohnvertrag für Arbeiter:innen enthalten sind, gelten nur für Lehrlinge des Lehrberufes Fleischverarbeitung. Für den Lehrberuf Fleischverkauf gelten die monatlichen Sätze, wie sie im Kollektivvertrag des Gewerbes für Angestellte unter "Lehrlingseinkommen" angeführt sind.

Zuschlag für Aushilfskräfte: Aushilfen unter einer Woche erhalten 20 % Aufschlag auf den Lohn in allen angeführten Lohnkategorien.

V. Angelernte Arbeitnehmer/innen

Angelernten Arbeitnehmer/innen gebührt nach insgesamt 1-jähriger Tätigkeit in einem oder mehreren der folgenden Bereiche

a) Facharbeit in der Fleischzerlegung oder

b) Wurstabfüllen (ausgenommen Handfüller) oder

c) Wurstabdrehen bzw. Wurstabbinden oder

d) Schlachtarbeiten

für die Zeit der weiteren tatsächlichen Ausübung einer dieser Tätigkeiten eine Zulage von 5%, wobei die Höhe dieser Zulage nach insgesamt 2-jähriger Tätigkeit auf 10% ansteigt, zum kollektivvertraglichen Lohn. Bereits bestehende innerbetriebliche Besserstellungen werden angerechnet.

VI. Dienstalterszulage

Die Dienstalterszulage wird auf Monatsbasis dargestellt und in EUR angeführt. Zur Rückrechnung auf die Zulage zum Stundenlohn wird der Vermerk DAZ - Stundensatz = monatliche DAZ : 4,33 : 40 hinzugefügt.

Die Dienstalterszulage beträgt nach dem vollendeten

| Dienstjahre | monatlich in Euro | |

|---|---|---|

| 10. Dienstjahr | € 38,21 | Zulage zum Monatslohn |

| 15. Dienstjahr | € 57,76 | Zulage zum Monatslohn |

| 20. Dienstjahr | € 76,13 | Zulage zum Monatslohn |

| 25. Dienstjahr | € 100,49 | Zulage zum Monatslohn |

Diese Dienstalterszulage hat Entgeltscharakter und ist daher bei der Berechnung von Urlaubsentgelt, Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration, Krankengeldzuschuss, Abfertigung sowie bei der Berechnung von Zulagen und Zuschlägen zu berücksichtigen.

Sofern bereits betriebliche Dienstaltersregelungen bestehen, sind diese auf die gegenständliche Vereinbarung anzurechnen. Allenfalls günstigere Regelungen bleiben jedoch aufrecht.

VII. Zehrgelder

Alle Arbeitnehmer/innen, die außerhalb des Betriebes oder einer Filiale Arbeitsverrichtungen durchzuführen haben, erhalten folgende Vergütungen:

Bei einer ununterbrochenen betriebsbedingten Abwesenheit vom Betrieb von mehr als 6 Stunden € 13,38 bei einer ununterbrochenen betriebsbedingten Abwesenheit vom Betrieb von mehr als 9 Stunden € 23,66.

Arbeitnehmer/innen, die außerhalb des Betriebes beschäftigt werden und keine Möglichkeit zur Einnahme des Mittagessens im Betrieb oder in einer Filiale des Betriebes während der betrieblichen Mittagszeit haben, erhalten eine Vergütung von € 9,05.

VIII. Begünstigungsklausel

Bestehende günstigere Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden durch diesen Lohnvertrag nicht berührt.

IX. Gemeinsame Erklärung der Sozialpartner zur Fairness im Umgang mit überlassenen ArbeitnehmerInnen im Fleischsektor

Bekenntnis der Sozialpartner, dass Verträge nur mit Arbeitskräfteüberlassern abgeschlossen werden sollen, die sich an die Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes halten.

St. Pölten, am 5.6.2026

**Landesinnung der Lebensmittelgewerbe

Berufszweig der Fleischer

für Niederösterreich**

Innungsmeister der Fleischer:

Jakob Ellinger

Innungsgeschäftsführer:

Mag. Heinrich Schmid

Landesinnungsmeister:

Mag. Thomas Hagmann, MSc

Bundesvorsitzender:

Reinhold Binder

Bundesgeschäftsführer:

Peter Schleinbach

Sekretär:

Erwin A. Kinslechner