Cross-checked catalogue of all currently valid Austrian collective agreements, per the source policy: main source = the responsible employer-side chamber, kollektivvertrag.at (OEGB-Verlag) as complete cross-check baseline. - oegb/: 593 variants from kollektivvertrag.at with full consolidated texts (JSON primary format, Markdown for review/diff) plus catalog.json/.csv; fetched via the portal's JSON servlets (dashboard/structure/slices/topics), resumable - wko/: 614 current documents from the WKO KV database (1,820 branch overviews across 10 regions) with texts and catalog; match-report against the baseline: 407 pairs, 30 date disagreements flagged - chambers/chambers.json: curated registry of chamber-side sources and publication gaps (GOeD member-only, RA/Notariat not public, OCR-less scan PDFs, missing hospital-doctors KV) - kv-catalog.json/.csv: merged catalogue, 768 entries, chamber classification, main_source, cross_check status, manual_review lists - tools/fetch_kv_portal.py / fetch_wko_kv.py / build_kv_catalog.py: stdlib-only fetchers and merge step, each with a --refresh diff mode - RUNBOOK.md: update cycle for keeping the library current (annual, tied to the Wartung rhythm and KV rounds) Lohntafel PDFs are linked but not downloaded; wage tables contained in the KV texts are converted. No Odoo module changes.
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Räumlicher Geltungsbereich:
Österreichweit
Die Gewerkschaft GPA - Wirtschaftsbereich Glückspiel, Tourismus, Freizeit einerseits und der Fachverband der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich andererseits haben bei den Kollektivvertragsverhandlungen am 20.01.2026 folgendes Ergebnis erzielt:
- Gehaltsrechtlicher Teil
Mindestgehälter
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter (samt allfälliger Reformbeträge = Grundgehalt) sowie das Gehalt für Ferialangestellte werden jeweils mit Wirksamkeit per 1. Jänner 2026 um 3 % erhöht, jedoch mindestens um einen Betrag von € 65.
Rundungsregelung: Die sich ergebenden Beträge sind kaufmännisch auf volle Eurobeträge zu runden.
Überzahlungen
Gemäß Abschnitt XVIII, Teil A, Ziffer 13 des Kollektivvertrags kann die kollektivvertragliche Erhöhung bis zu 50 % in bestehende Überzahlungen eingerechnet werden.
Grundlage für die Berechnung ist das Monatsgehalt für Dezember 2025 (ohne Sonderzahlungen). Unter den Begriff Überzahlung fallen nicht: Abgeltung für Mehrleistungsstunden, Überstundenpauschalen, Prämien, Provisionen, Spesen und Ähnliches. Die sich ergebenden Beträge sind kaufmännisch auf volle EURO zu runden.
Für das Jahr 2026 wird empfohlen, die Überzahlungen in vollem Umfang aufrechtzuerhalten, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse im Betrieb dies erlauben.
Lehrlingseinkommen
Das Lehrlingseinkommen beträgt ab 01.01.2026:
-
Lehrjahr: € 900
-
Lehrjahr: € 1.050
-
Lehrjahr: € 1.400
-
Lehrjahr: € 1.700
Abschnitt VII, Z.6
Im Abschnitt VII, Z.6 werden die Beträge für die außerhalb der Arbeitszeit geleisteten Abfertigungsdienste mit Wirksamkeit per 1.1.2026 von € 20,33 auf € 20,94 bzw. von
€ 41,69 auf € 42,94 erhöht.
- Arbeitsrechtlicher Teil
In VI Mehrarbeit wird folgende Ziffer eingefügt:
4. Anhebung des Arbeitszeitausmaßes
-
Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer:innen, bei denen bereits im letzten Drittel vor Ende des Durchrechnungszeitraums absehbar ist, dass im Durchschnitt die vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit um mindestens 20 % in Form von Mehrarbeit überschritten wird, können bis spätestens einen Monat vor Ende des jeweiligen Durchrechnungszeitraums einen schriftlichen Antrag auf Stundenerhöhung beim Arbeitgeber einbringen.
-
Der/Die Arbeitgeber:in kann das Gesuch des/der Arbeitnehmer:in innerhalb von 4 Wochen ablehnen, wenn betriebswirtschaftliche oder maßgebliche organisatorische Gründe dagegensprechen.
Wird das Gesuch abgelehnt, ist in Betrieben mit Betriebsrat dieser zu informieren und ein Vermittlungsgespräch zu führen. Wird keine Einigung erzielt, bleibt die bisher vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit bestehen.
In Betrieben ohne Betriebsrat hat die Ablehnung durch den/die Arbeitgeber:in mit schriftlicher Begründung zu erfolgen.
Wien, am 20.01.2026
**WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Fachverband der Reisebüros**
Obmann:
Mag. Gregor Kadanka
Geschäftsführer:
Mag. Daniel Frings
**ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft GPA**
Vorsitzende:
Barbara Teiber, MA
Bundesgeschäftsführer:
Mario Ferrari
**Wirtschaftsbereich Glücksspiel, Tourismus, Freizeit **
Verhandlungsleiterin:
Irene Wagner
Wirtschaftsbereichssekretär:
Alexander Pichler