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odoo-at-payroll/personalverrechnung/quellen/kv/wko/texts/zusatzkollektivvertrag-2025-fleischer-vorarlberg-arbeiter-innen.md
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fegger 5b629a5916 [ADD] personalverrechnung: machine-readable KV library (all current collective agreements)
Cross-checked catalogue of all currently valid Austrian collective
agreements, per the source policy: main source = the responsible
employer-side chamber, kollektivvertrag.at (OEGB-Verlag) as complete
cross-check baseline.

- oegb/: 593 variants from kollektivvertrag.at with full consolidated
  texts (JSON primary format, Markdown for review/diff) plus
  catalog.json/.csv; fetched via the portal's JSON servlets
  (dashboard/structure/slices/topics), resumable
- wko/: 614 current documents from the WKO KV database (1,820 branch
  overviews across 10 regions) with texts and catalog; match-report
  against the baseline: 407 pairs, 30 date disagreements flagged
- chambers/chambers.json: curated registry of chamber-side sources and
  publication gaps (GOeD member-only, RA/Notariat not public, OCR-less
  scan PDFs, missing hospital-doctors KV)
- kv-catalog.json/.csv: merged catalogue, 768 entries, chamber
  classification, main_source, cross_check status, manual_review lists
- tools/fetch_kv_portal.py / fetch_wko_kv.py / build_kv_catalog.py:
  stdlib-only fetchers and merge step, each with a --refresh diff mode
- RUNBOOK.md: update cycle for keeping the library current (annual,
  tied to the Wartung rhythm and KV rounds)

Lohntafel PDFs are linked but not downloaded; wage tables contained in
the KV texts are converted. No Odoo module changes.
2026-09-09 19:10:07 +02:00

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Raw Blame History

Räumlicher Geltungsbereich:

Vorarlberg

Zusatzkollektivvertrag (Lohnvertrag 2025) abgeschlossen zwischen der Innung der Lebensmittelgewerbe | Die Fleischer für Vorarlberg, 6800 Feldkirch | Wichnergasse 9 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Produktionsgewerkschaft PRO-GE | 1020 Wien | Johann-Böhm-Platz 1.

  1. Geltungsbereich

Dieser Kollektivvertrag gilt:

  • räumlich: Für das Gebiet des Bundeslandes Vorarlberg.

  • fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe, die der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Berufszweig der Fleischer für Vorarlberg angehören (gewerbliche, fleischverarbeitende Betriebe und Fleischbetriebe).

  • persönlich: Für sämtliche in diesen Betrieben beschäftigten Dienstnehmer, einschl. der Lehrlinge, jedoch mit Ausnahme der dem Angestelltengesetz unterliegenden Arbeitnehmer.

  1. Geltungsbeginn

Dieser Zusatzkollektivvertrag (Lohnvertrag) tritt mit 1. Dezember 2025 in Kraft.

Unbeschadet der im Lohnvertrag vom 1. Juli 2024 vereinbarten Geltungsdauer bleiben die mit 1. Juli 2024 vereinbarten Geltungsdauer, gelten die mit 1. Juli 2024 in Kraft getretenen Löhne und Lehrlingseinkommen bis einschließlich 30. November 2025 weiter.

  1. Mindestlöhne

Stundenlohn = Monatslohn: 4,33 : 40

Der Stundenlohn wird mit 4 Nachkommastellen berechnet.

| | | Monatslohn Euro |

|---|---|---|

| 1. | Facharbeiter:in: Vorarbeiter/Obermetzger | 3.262,92 € |

| 2. | Facharbeiter:in: Stocker:in, Selcher:in, Salzer:in | 2.988,34 € |

| 3. | Kraftfahrer:in | 2.791,73 € |

| 4. | Facharbeiter:in nach dem 1. Berufsjahr | 2.697,62 € |

| 5. | Facharbeiter:in im 1. Berufsjahr | 2.383,53 € |

| 6. | Qualifizierte:r Arbeiter:in | 2.300,92 € |

| 7. | Arbeitnehmer:in | 2.211,67 € |

| 8. | Arbeitnehmer:in in den ersten 3 Monaten, danach Kat. 7; Reinigungspersonal | 2.004,43 € |

| 9. | Ladner:in nach dem 2. Dienstjahr | 2.211,67 € |

| 10. | Ladner:in im 1. und 2. Dienstjahr | 2.007,96 € |

| 11. | Ladner:in in den ersten 3 Monaten (Einsteiger:in), danach Kat.10 | 2.004,43 € |

  1. Lehrlingseinkommen - Fleischer

Stundenlohn = Monatslohn: 4,33 : 40; Der Stundenlohn wird mit 4 Nachkommastellen ausgewiesen.

| | Monatslohn Euro |

|---|---|

| 1. Lehrjahr | 957,00 € |

| 2. Lehrjahr | 1.221,00 € |

| 3. Lehrjahr | 1.631,50 € |

| 4. Lehrjahr | 1.701,04 € |

Die Lehrlingseinkommen, wie sie in der Lohntafel für Arbeiter enthalten sind, gelten für Lehrlinge der Lehrberufe Fleischer/innen, Fleischverarbeitung und Lebensmitteltechniker/innen, nicht aber für den Lehrberuf Fleischverkauf. Für den Lehrberuf Fleischverkauf gelten die monatlichen Sätze, wie sie im Kollektivvertrag des Gewerbes für Angestellte unter Lehrlingseinkommen angeführt sind.

  1. Einmalige Kaufkraftsicherungsprämie

Arbeiter;innen, die mindestens seit 1. Juli 2025 in einem ununterbrochenen, aufrechten Dienstverhältnis zur/zum selben Arbeitgeber:in stehen, erhalten spätestens am 15. Dezember 2025 eine Kaufkraftsicherungsprämie. Sie beträgt für Vollzeitbeschäftigten € 350,-.

Teilzeitbeschäftigte erhalten den ihrer vereinbarten Normalarbeitszeit entsprechenden aliquoten Teil der Kaufkraftsicherungsprämie.

Für Lehrlinge, die sich am 1. Juli 2025 in einem aufrechten Lehrverhältnis im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes befunden haben, gelten folgende Regelungen:

a) Bei weiterhin aufrechtem Lehrverhältnis zum 30. November 2025 im gleichen Ausbildungsbetrieb erhalten Lehrlinge spätestens mit 15. Dezember 2025 eine Kaufkraftsicherungsprämie in Höhe von € 175,-.

b) Bei einem in der Zeit zwischen 1. Juli 2025 und 30. November 2025 erfolgten Wechsel von einem Lehrverhältnis in ein Arbeitsverhältnis gebührt spätestens mit 15. Dezember 2025 anstelle lit a) eine Kaufkraftsicherungsprämie in Höhe von € 350,-.

Für entgeltfreie Zeiten gebührt keine Kaufkraftsicherungsprämie.

Die Kaufkraftsicherungsprämie ist eine einmalige, zusätzliche Zahlung ohne Entgeltcharakter.

  1. Dienstalterszulage

DAZ Stundensatz = monatliche DAZ: 4,33 : 40

ArbeitnehmerInnen, die mindestens 10 Jahre ununterbrochen im Betrieb beschäftigt sind, haben Anspruch auf eine Dienstalterszulage, die wie folgt festgelegt wird:

| ab dem 10. Dienstjahr | 37,31 € | Zulage zum Monatslohn |

|---|---|---|

| ab dem 15. Dienstjahr | 56,41 € | Zulage zum Monatslohn |

| ab dem 20. Dienstjahr | 74,35 € | Zulage zum Monatslohn |

| ab dem 25. Dienstjahr | 98,13 € | Zulage zum Monatslohn |

Diese Dienstalterszulage hat Entgeltcharakter und ist daher bei der Berechnung von Urlaubsentgelt, Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration, Krankengeldzuschuss, Abfertigung sowie bei der Berechnung von Zulagen und Zuschlägen zu berücksichtigen.

Sofern bereits betriebliche Dienstaltersregelungen bestehen, sind diese auf die gegenständliche Vereinbarung anzurechnen. Allenfalls günstigere Regelungen bleiben jedoch aufrecht.

  1. Zulage für angelernte ArbeitnehmerInnen

Angelernten ArbeitnehmerInnen gebührt nach insgesamt 1-jähriger Tätigkeit in einem oder mehreren der folgenden Bereiche:

a) Facharbeit in der Fleischzerlegung oder

b) Wurstabfüllen (ausgenommen Handfüllen) oder

c) Wurstabdrehen bzw. Wurstabbinden oder

d) Schlachtarbeiten

Für die Zeit der weiteren tatsächlichen Ausübung einer dieser Tätigkeiten eine Zulage von 5% wobei die Höhe dieser Zulage nach insgesamt 2-jähriger Tätigkeit auf 10 % ansteigt, zum kollektivvertraglichen Lohn. Bereits bestehende innerbetriebliche Besserstellungen werden angerechnet.

  1. Kostensätze

Die Kost- und Quartiersätze bleiben unverändert.

  1. Zehrgelder

Alle ArbeitnehmerInnen, die außerhalb des Betriebes oder einer Filiale Arbeitsverrichtungen durchzuführen haben, erhalten folgende Vergütungen:

| Bei einer ununterbrochenen betriebsbedingten Abwesenheit vom Betrieb von mehr als 6 Stunden | 12,99 |

|---|---|

| Bei einer ununterbrochenen betriebsbedingten Abwesenheit vom Betrieb von mehr als 9 Stunden | 22,97 |

| ArbeitnehmerInnen, die außerhalb des Betriebes beschäftigt werden und keine Möglichkeit zur Einnahme des Mittagessens im Betrieb oder in einer Filiale des Betriebes während der betrieblichen Mittagszeit haben, erhalten eine Vergütung von | 8,79 |

  1. Laufzeit

Er wird unbefristet abgeschlossen und gilt bis zum Wirksamwerden eines neu abgeschlossenen Lohnvertrag, der diesen Vertrag ersetzt.

  1. Gemeinsame Erklärung der Sozialpartner zur Fairness im Umgang mit überlassenen ArbeitnehmerInnen im Fleischsektor

Bekenntnis der Sozialpartner, dass Verträge nur mit Arbeitskräfteüberlassern abgeschlossen werden sollen, die sich an die Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes halten.

Gültig ab: 1. Dezember 2025

| INNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE, DIE FLEISCHER VORARLBERG | GEWERKSCHAFT PRO-GE |

|---|---|

| MMst. Wolfgang FitzInnungsmeister | Reinhold Binder Bundesvorsitzender |

| Mst. Gerold HospInnungsmeister-StellvertreterBerufsgruppenobmann | Peter SchleinbachBundesgeschäftsführer |

| Patric LampertFachgruppengeschäftsführer | Erwin A. Kinslechner Sekretär |