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odoo-at-payroll/pv-agent/wissensbasis/dokumente/kv_zusatzkollektivvertrag-vbw-buehnenmitglieder-verwaltung-2017.md
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fegger 97aa3c1c82 KV/RIS-Erweiterung: 614 WKO-KV-Dokumente + 59 RIS-Gesetze (D9)
- Korpus 601 -> 1274 Layer-2-Eintraege: kv-kvt-001...614 (ein Cluster
  kollektivvertraege, Branche als Tag) und ris-<cluster-prefix>-nn auf
  der bestehenden Cluster-Map + 7 neue Cluster (zvr/avr/agg/lst/abo/
  nso/kvt); LAW_MAP dokumentiert die 59 Gesetz-Zuordnungen.
- kv/ris-Eintraege sind quellentreu generiert (D9) - Gesetze sind
  amtliche Werke, KV-Lohntabellen zahlenexakt; Tool-Output in
  tools/ (ingest_sources.py, build_registry.py, kb_common.py),
  eingefrorene ID-Kataloge tools/catalogs/*.json (nur Metadaten).
- kb.json/INDEX.md regeneriert (1274 Eintraege, 76 Cluster);
  agent/kb.py: ID-Raeume kv|ris, source akzeptiert html-only.
- Tests 41 -> 49 (Konverter, LAW_MAP-Abdeckung, neue ID-Raeume,
  Korpus-Integrationszahl).
2026-09-15 07:44:56 +02:00

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kv-kvt-610 1 Zusatzkollektivvertrag Vereinigte Bühnen Wien, Bühnenmitglieder / Verwaltung, Angestellte, gültig seit 1.1.2017 WKO.at Kollektivvertrag Zusatz-KV kollektivvertraege WKO 2017-01
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kollektivvertrag
zusatz-kv
jahr-2017

Zusatzkollektivvertrag Vereinigte Bühnen Wien, Bühnenmitglieder / Verwaltung, Angestellte, gültig seit 1.1.2017

WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2017-01 (kv-kvt-610). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/zusatzkollektivvertrag-vbw-buehnenmitglieder-verwaltung-2017

Geltungsbereich (WKO-Angaben)

Merkmal Angabe
Räumlicher Geltungsbereich Wien
Persönlicher Geltungsbereich Angestellte

Zusatz

zum Kollektivvertrag vom 10.11.1987, abgeschlossen zwischen Wirtschaftskammer Wien, Sektion Fremdenverkehr, Fachgruppe Vergnügungsbetriebe, A-1010 Wien, Stubenring 8-10, im folgenden "Theaterunternehmen" genannt und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, younion-Die Daseinsgewerkschaft, Sektion Bühnenangehörige A-1090 Wien, Maria Theresien Strasße 11, im folgenden "Gewerkschaft" genannt.

Mit Wirkung zum 1. Jäner 2017 wird § 11 Absatz 5 des genannten Kollektivvertrages wie folgt geändert:

Das im Kollektivvertrag angeführte Entgelt zuzüglich dem gewährleisteten Mindestmaß des Spielgeldes (im Folgenden als fester Bezug bezeichnet) enthält sowohl den Grundlohn bzw. das Grundgehalt für die Abgeltung der Normalarbeitszeit als auch einen Zuschlag in Höhe von 15 % des Grundlohnes bzw. Grundgehalts für die Abgeltung der Verpflichtung zur Verrichtung von Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie für die Abgeltung von regelmäßiger Nachtarbeit, sofern diese Verrichtungen in der Normalarbeitszeit liegen.

Für die Wirtschaftskammer Wien Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Fachgruppe Wien der Vergnügungsbetriebe

Komm.Rat Fery Keinrath

Obmann der Fachgruppe

Mag. Oswald Bacovsky

Fachgruppengeschäftsführer

Für die Vereinigten Bühnen Wien Ges.m.b.H. 1060 Wien, Linke Wienzeile 6

Gen. Dir. Komm. Rat Franz Häußler

Geschäftsführer

Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe

Dr. Herbert Stegmüller

Zentralsekretär

Peter Paul Skrepek

Vorsitzender

Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe Sektion Bühnenangehörige

Mag. Sabine Sahab

Sekretärin

Prof. Fritz Peschke

Präsident

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