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kv-kvt-103 1 Zusatzkollektivvertrag Glasindustrie, Aufwandsentschädigung Angestellte, gültig ab 1.6.2026 WKO.at Kollektivvertrag Zusatz-KV kollektivvertraege WKO 2026-06
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kollektivvertrag
zusatz-kv
jahr-2026

Zusatzkollektivvertrag Glasindustrie, Aufwandsentschädigung Angestellte, gültig ab 1.6.2026

WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-06 (kv-kvt-103). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/glasindustrie-aufwandsentschaedigung-angestellte-2026

Geltungsbereich (WKO-Angaben)

Merkmal Angabe
Räumlicher Geltungsbereich Österreichweit
Geltungsdauer 1.6.2026 - 31.5.2027

Kollektivvertrag

mit dem der

Zusatzkollektivvertrag über Aufwandsentschädigung etc.

vom 7. November 1983 abgeändert wird.

Artikel I Geltungsbereich

Der Zusatzkollektivvertrag gilt

räumlich: für alle Bundesländer der Republik Österreich;

fachlich: für alle Mitgliedsfirmen des Fachverbandes der Glasindustrie Österreichs;

für Mitgliedsfirmen, die gleichzeitig auch einem anderen als dem vertragsschließenden Fachverband angehören, ist in Zweifelsfällen die Vertragszugehörigkeit einvernehmlich zwischen den beteiligten Fachverbänden und der Gewerkschaft GPA festzustellen. Bei dieser Feststellung ist davon auszugehen, welcher Produktionszweig überwie­gend ausgeübt wird;

persönlich: für alle jene dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991 anzuwenden ist. Auf kaufmännische Lehrlinge und technische Zeichnerlehrlinge sind die Bestimmungen über Reisekosten, Aufwandsentschädigungen und Wegzeitvergütungen mit dem jeweils niedrigsten Ansatz in­soweit anzuwenden, als nicht Entsendungen in Lehrwerkstätten, zwischenbetriebliche Ausbildung oder Aufenthalte in Internatsberufsschulen vorliegen.

Artikel II Änderungen des Zusatzkollektivvertrages

a) Die Reiseaufwandsentschädigung gemäß § 4 Abs. 3 wird wie folgt abgeändert:

Angestellte der Verwendungsgruppe Taggeld Nachtgeld volle Reiseaufwandsentschädigung (Tag- und Nachtgeld)
I bis VI, M I bis M III 70,26 Euro 38,87 Euro 109,13 Euro

b) Die Messegelder gemäß § 5 Abs. 1 werden wie folgt neu festgelegt:

Das Messegeld beträgt pro Kalendertag für Angestellte 33,25 Euro.

Artikel III Geltungsbeginn

Dieser Kollektivvertrag tritt mit Wirkung ab 1. Juni 2026 in Kraft.

Wien, am 10. Juni 2026

Fachverband der Glasindustrie

Der Obmann:

DI Johann Eggerth

Der Geschäftsführer:

MMag. Alexander Krissmanek

Österreichischer Gewerkschaftsbund Gewerkschaft GPA

Die Vorsitzende:

Barbara Teiber, MA

Der Bundesgeschäftsführer:

Mario Ferrari

Wirtschaftsbereich Chemie/Kunststoff/Glas

Der Vorsitzende:

Mario Mayrwöger

Der Vorsitzende:

Toni Lüssow, BSc.