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odoo-at-payroll/personalverrechnung/quellen/kv/wko/texts/kollektivvertrag-schuhindustrie-arbeiter-2026.md
T
fegger 5b629a5916 [ADD] personalverrechnung: machine-readable KV library (all current collective agreements)
Cross-checked catalogue of all currently valid Austrian collective
agreements, per the source policy: main source = the responsible
employer-side chamber, kollektivvertrag.at (OEGB-Verlag) as complete
cross-check baseline.

- oegb/: 593 variants from kollektivvertrag.at with full consolidated
  texts (JSON primary format, Markdown for review/diff) plus
  catalog.json/.csv; fetched via the portal's JSON servlets
  (dashboard/structure/slices/topics), resumable
- wko/: 614 current documents from the WKO KV database (1,820 branch
  overviews across 10 regions) with texts and catalog; match-report
  against the baseline: 407 pairs, 30 date disagreements flagged
- chambers/chambers.json: curated registry of chamber-side sources and
  publication gaps (GOeD member-only, RA/Notariat not public, OCR-less
  scan PDFs, missing hospital-doctors KV)
- kv-catalog.json/.csv: merged catalogue, 768 entries, chamber
  classification, main_source, cross_check status, manual_review lists
- tools/fetch_kv_portal.py / fetch_wko_kv.py / build_kv_catalog.py:
  stdlib-only fetchers and merge step, each with a --refresh diff mode
- RUNBOOK.md: update cycle for keeping the library current (annual,
  tied to the Wartung rhythm and KV rounds)

Lohntafel PDFs are linked but not downloaded; wage tables contained in
the KV texts are converted. No Odoo module changes.
2026-09-09 19:10:07 +02:00

4.8 KiB
Raw Blame History

Räumlicher Geltungsbereich:

Österreichweit

Persönlicher Geltungsbereich:

Arbeiter

Geltungsdauer: ab 1.6.2026

Kollektivvertrag

abgeschlossen zwischen dem Fachverband Textil-Bekleidung-Schuh-Leder, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE

I Geltungsbereich

Räumlich: Für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich.

Fachlich: Für alle Mitgliedsfirmen der Schuhindustrie innerhalb des Fachverbandes der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie.

**Persönlich: **Für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für gewerbliche Lehrlinge.

II Neufestsetzung des Lohntarifes

Die tariflichen Wochenlöhne, die Akkordbasis (jetzt Relationstabelle) und die Lehrlingseinkommenssätze werden laut Lohntarif per 1. Juni 2026 neu festgesetzt.

III Erhöhung der Ist-Löhne

Die vor dem 1. Juni 2026 tatsächlich bezahlten Stundenlöhne einschließlich aller Zulagen (Stundenlohn x 40 = Gesamtwochenverdienst) sind per 1. Juni 2026 um 2,5 % pro Monat zu erhöhen. (gerundet auf den nächsten Cent)

Der so erhöhte Gesamtwochenverdienst ist überdies darauf zu überprüfen, ob er dem tariflichen Wochenlohn laut Lohntarif entspricht. Ist dies nicht der Fall, ist der um die IST-Lohnerhöhung erhöhte bisherige Gesamtwochenverdienst so anzuheben, dass er den tariflichen Wochenlohn erreicht.

IV Erhöhung der Akkorde und akkordähnliche Prämien

1) Die bestehenden Akkorde sind mit Geltung 1. Juni 2026 um 2,5 % pro Monat zu erhöhen. (gerundet auf den nächsten Cent)

Dies ist so durchzuführen, dass die innerbetrieblichen Akkordgrundlagen (Akkordsätze) um den genannten Prozentsatz anzuheben sind, wobei die betriebliche Akkordbasis (jetzt Relationstabelle, vergleiche Lohntarif) zumindest der ab 1. Juni 2026 gemäß § 7 (5) des Rahmenkollektivvertrages vom 1. August 1994 geltenden kollektivvertraglichen Akkordbasis (jetzt Relationstabelle) entsprechen muss.

2) Danach ist zu überprüfen, ob der gemäß Abs. 1 erhöhte Durchschnittsverdienst der Betriebsabteilung bzw. Arbeitnehmergruppe den Bedingungen des § 7 (6) des Rahmenkollektivvertrages vom 1. August 1994 entspricht. Ist dies nicht der Fall, ist unter sinngemäßer Anwendung des § 7 (9) eine weitere Anhebung der Akkordgrundlagen (Akkordsätze) durchzuführen.

3) Die Abs. 1 und 2 sind für akkordähnliche Prämien sinngemäß anzuwenden, so dass der Durchschnittsverdienst zum 1. Juni 2026 um 2,5 % pro Monat angehoben wird. (gerundet auf den nächsten Cent)

V Erhöhung sonstiger Prämien

Erhält ein Arbeitnehmer neben seinem tatsächlichen Wochenlohn sonstige Prämien, so ist gleichfalls der tatsächliche Gesamtwochenverdienst per 1. Juni 2026 um 2,5 % pro Monat zu erhöhen. (gerundet auf den nächsten Cent)

Der so erhöhte Gesamtwochenverdienst ist überdies darauf zu überprüfen, ob er dem tariflichen Wochenlohn laut Lohntarif entspricht. Ist dies nicht der Fall, so ist der so erhöhte Gesamtwochenverdienst so anzuheben, dass er den tariflichen Wochenlohn erreicht.

VI Zulagen und Zuschläge

Allfällige Zulagen und Zuschläge sind um 2,9 % per 1. Juni 2026 zu erhöhen.

VII Urlaubszuschuss

Der Urlaubszuschuss 2026 wird auf der Basis der neuen Werte gerechnet, unabhängig vom Auszahlungstermin.

VIII Geltungsbeginn

Inkrafttreten: 1.6.2026

Wien, am 17. April 2026

Fachverband Textil-Bekleidung-Schuh-Leder

Der Obmann:

Dipl.-Ing. (FH) Thomas Menitz

Die Geschäftsführerin:

Mag. Eva Maria Strasser

Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie

Der Berufsgruppenvorsitzende:

Dr. Horst König

**Österreichischer Gewerkschaftsbund

Gewerkschaft PRO-GE**

Der Bundesvorsitzende:

Reinhold Binder

Der Bundesgeschäftsführer:

Peter Schleinbach

Der Sekretär:

Gerald Cuny-Kreuzer

Lohntarif

**ab 1. Juni 2026

**für die Arbeiter und Arbeiterinnen

in der österreichischen Schuhindustrie

| Kategorie | kollektivvertraglicher Mindestlohn pro Woche (40 Stunden) in Euro | das sind pro Stunde in Euro | Relationstabelle(Akkordbasis bzw. Prämien) |

|---|---|---|---|

| A | 462,29 | 11,56 | 0,86120 |

| B | 467,61 | 11,69 | 0,86771 |

| C | 472,94 | 11,82 | 0,86833 |

| D | 478,26 | 11,96 | 0,87796 |

| E | 483,59 | 12,09 | 0,90521 |

Lehrlingseinkommen ab 1. Juni 2026 monatlich

**a) **Lehrberufe mit dreijähriger oder längerer Lehrzeit:

| Lehrjahr | Lehrlingseinkommen in Euro |

|---|---|

| 1. Lehrjahr | 768,00 |

| 2. Lehrjahr | 961,00 |

| 3. Lehrjahr | 1.233,00 |

| 4. Lehrjahr | 1.415,00 |

b) Lehrberufe mit zweijähriger Lehrzeit:

| Lehrjahr | Lehrlingseinkommen in Euro |

|---|---|

| 1. Lehrjahr | 768,00 |

| 2. Lehrjahr | 1.059,00 |