--- id: lb-dvh-01 batch: 7 title: "ABC der Dienstverhinderungsgründe" work: "Lexis Briefings Personalrecht" chapter: "Dienstverhinderung" topic: dienstverhinderung author: "Winkler/Radauer" stand: 2026-07 source: pdf: ".lexis360/Lexis360_abc_der_dienstverhinderungsgrunde.pdf" text: ".lexis360/md/abc_der_dienstverhinderungsgrunde.md" legal_bases: ["AngG § 8 Abs 3", "AngG § 8 Abs 3a", "ABGB § 1154b Abs 5", "ABGB § 1154b Abs 6", "Katastrophenfondsgesetz § 3 Z 3 lit b", "ARG § 7a Abs 1", "UrlG § 4 Abs 2", "UrlG", "AngG § 27", "GewO 1859 § 82", "Epidemiegesetz"] tags: [dienstverhinderung, sonstige-dienstverhinderungsgrunde, entgeltfortzahlung, aliquotierung, katastrophenhilfe, grossschadensereignis, quarantane, wahlzeuge] cross_refs: ["lb-dvh-02", "lb-dvh-03", "lb-dvh-04", "lb-efz-01", "lb-pfl-01", "lb-prd-01", "lb-krs-08", "lb-url-06", "lb-url-10", "lb-leh-09"] --- # ABC der Dienstverhinderungsgründe *Lexis Briefings Personalrecht, Winkler/Radauer, Stand Juli 2026 (lb-dvh-01).* ## Zusammenfassung - **Tatbestand:** Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn ihn **wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden** während einer **verhältnismäßig kurzen Zeit** an der Arbeitsleistung hindern (systematische Grundlagen → lb-dvh-03). Das Briefing listet die häufigsten Dienstverhinderungsgründe „von A bis Z" als Orientierungshilfe — im Einzelfall entscheiden die Umstände. - **Kollektivvertrag zuerst:** Bei geltend gemachtem Verhinderungsgrund ist zuerst der anzuwendende Kollektivvertrag zu prüfen; dessen Ansprüche dürfen nicht unterschritten werden. Über den kollektivvertraglichen Anspruch hinaus kann (bei Angestellten und seit 1. 7. 2018 auch bei Arbeitern) unter Umständen weiter Entgelt fortzuzahlen sein. - **Teilzeit-Aliquotierung:** Kollektivverträge bemessen Freistellungs- ansprüche idR über eine 5-Tage-Woche. Nach hM ist bei Teilzeitbeschäftigten nach dem Verhältnis der regelmäßig geleisteten Wochenarbeitstage zu aliquotieren; sofern Ansprüche nicht stundenweise gewährt werden, ist die kleinste Verbrauchseinheit der ganze Arbeitstag, Teiltage sind aufzurunden. - **Verschulden:** Bereits leichte Fahrlässigkeit schließt den Anspruch aus (Details → lb-dvh-03). - **Anerkannte Gründe (Auswahl):** Arztbesuch (auch Begleitung eines Kindes, Gesundenuntersuchung, verschriebene physikalische Behandlungen, Zahnbehandlung); Vorladungen als Partei, Zeuge, Schöffe, Geschworener oder Laienrichter (nicht aber Festnahme nach tatsächlich begangener Straftat); Termine bei Rechtsanwalt und Interessenvertretung (in erster Linie außerhalb der Arbeitszeit); Begräbnis- und Familienfeiern bei sittlicher/moralischer Verpflichtung (Wichtigkeit der Feier und Stärke des Naheverhältnisses); familiäre Probleme; religiöse Feiern (zB Trauer-Kaddish, Bayram); eigene Hochzeit und Hochzeiten naher Angehöriger; COVID-19-Schutzimpfung, wenn außerhalb der Arbeitszeit unzumutbar; Quarantäne mit Absonderungsbescheid; Naturereignisse (starke Schneefälle, Hochwasser) und Verkehrsstörungen bei erfüllter Vorsorgepflicht; Streikfolgen für streikferne Arbeitnehmer; verspätete Urlaubsrückkehr (nur bei Zumutbarkeit und Bemühen um Ersatztransportmöglichkeit); Gaszählerkommissionierung und notwendige Reparaturen; Wahlzeuge bei Betriebsratswahlen; seit 1. 9. 2019 Einsätze freiwilliger Katastrophenhelfer/Feuerwehren bei Großschadensereignissen sowie Bergrettungsdienst-Mitglieder. - **Abgelehnte Gründe (Auswahl):** Bankwege zur Bargeldbehebung; freiwillige COVID-19-Tests (wenn außerhalb der Arbeitszeit testbar); Faschingsfeiern und -umzüge; Führerscheinprüfung; Strafhaft und rechtmäßig verhängte Untersuchungshaft; regelmäßige aufwendige Gebetsrituale; Betreuung eines Kindes im Krankenhaus, wenn die Betreuung nicht notwendig ist. ## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07) | Wert / Regel | Detail | |---|---| | Grundtatbestand | wichtige, in der Person liegende Gründe, ohne Verschulden, verhältnismäßig kurze Zeit (§ 8 Abs 3 AngG bzw § 1154b Abs 5 ABGB; → lb-dvh-03) | | KV-Vorrang | kollektivvertragliche Ansprüche zuerst prüfen; Unterschreitung unzulässig; Entgeltfortzahlung über den KV-Anspruch hinaus bei Angestellten und seit 1. 7. 2018 auch bei Arbeitern möglich | | Aliquotierung Teilzeit | Anspruch in Tagen × Zahl der regelmäßig geleisteten Wochenarbeitstage / 5 (hM; aA Radlingmayr); Aufrundung auf ganze Arbeitstage, sofern nicht stundenweise Ansprüche gewährt werden | | Katastrophenhelfer | seit **1. 9. 2019** Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 8 Abs 3a AngG, § 1154b Abs 6 ABGB) für Einsätze als freiwilliges Mitglied einer Katastrophenhilfsorganisation, eines Rettungsdienstes oder einer freiwilligen Feuerwehr bei einem Großschadensereignis sowie für Bergrettungsdienst-Mitglieder; Ausmaß und Lage der Dienstfreistellung mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren; Prämie aus dem Katastrophenfonds an den Arbeitgeber | | Großschadensereignis | Schadenslage mit zumindest **8 Stunden** durchgehendem Zeitraum und insgesamt **mehr als 100 Personen** im Einsatz (§ 3 Z 3 lit b Katastrophenfondsgesetz; Stand 2026-07) | | Quarantäne | arbeitsrechtlich sonstiger Dienstverhinderungsgrund; Entgeltfortzahlung aufgrund des Epidemiegesetzes (§-Zitat fehlt in der Quelle — ⚠ RIS); Anspruch des Arbeitgebers auf Ersatz durch den Bund nur bei ergangenem Absonderungsbescheid; erst mit (Krankschreibung) liegt Krankenstand vor (→ lb-krs-08); bewusst in Kauf genommene Quarantäne (Reisewarnland, gegen COVID-19-Maßnahmen verstoßende Veranstaltung) → keine Entgeltfortzahlung | | Streik (streikfern) | grundsätzlich Dienstverhinderungsgrund (zB streikbedingte Kindergartenschließung ohne geeignete Betreuungsalternative); kein Anspruch, wenn zumutbare Maßnahmen unterlassen wurden, die Arbeit trotz Streikfolgen aufzunehmen; Details → lb-dvh-04 | | Verspätete Urlaubsrückkehr | Entgeltanspruch jedenfalls nur bei Versuch, eine Ersatztransportmöglichkeit zu organisieren (zumutbare Umwege sind hinzunehmen); Urlaubsverlängerung nach § 4 Abs 2 UrlG grundsätzlich nicht wirksam vereinbarbar — außer der Arbeitnehmer beschließt bewusst, am Urlaubsort zu bleiben | | Wahlzeuge Betriebsratswahl | Entgeltfortzahlung iSd § 8 Abs 3 AngG bzw § 1154b Abs 5 ABGB (wesentliche gesellschaftliche Verpflichtung; 9 ObA 121/16h) | | Arztbesuch | Termine nach Möglichkeit außerhalb der Dienstzeit (freie Arztwahl bleibt unberührt); Ablehnung mit dem Hinweis, ein Arzt in der Nähe ordiniere außerhalb der Arbeitszeiten, ist unzulässig | ## Rechtsgrundlagen - **§ 8 Abs 3 AngG / § 1154b Abs 5 ABGB** — Auffangtatbestand der sonstigen Dienstverhinderungsgründe; **§ 8 Abs 3a AngG / § 1154b Abs 6 ABGB** — Katastrophenhelfer, unter Bezug auf das **Großschadensereignis nach § 3 Z 3 lit b Katastrophenfondsgesetz**. - **§ 7a Abs 1 ARG** — „persönlicher Feiertag" als Alternative, wer im Fasching frei haben will, muss urlauben (§ 7a-Ausübung) statt auf Dienstverhinderung zu setzen; **§ 4 Abs 2 UrlG** — Urlaubsverlängerung bei verspäteter Rückkehr; **§ 27 AngG / § 82 GewO 1859** — Entlassungsgrund bei haftbedingter Dienstverhinderung referenziert. - **§ 16 UrlG** (ohne Abs-Zitat) — Pflegefreistellung als parallel bestehender Anspruch: Entgeltfortzahlung für die Pflege erkrankter Angehöriger auch außerhalb des UrlG-Anspruchs möglich (→ lb-pfl-01). - **Epidemiegesetz** (ohne §-Zitat) — Entgeltfortzahlung bei behördlich angeordneter Quarantäne ⚠ Detailnorm vor Implementierung gegen RIS verifizieren. ## Payroll-Relevanz (Odoo) - **Bezahlte Abwesenheit mit Grundauswahl:** „sonstige Dienstverhinderung" als Work-Entry-/Abwesenheitstyp mit Verhinderungs- grund und (voraussichtlicher) Dauer; Verschuldensmaß und Einzelfall- würdigung bleiben manuelle Prüfung, keine Automatik. - **KV-Kontingente:** kollektivvertragliche Freistellungsansprüche (Tage/Stunden je Grund) über das KV-Framework versioniert führen, nicht hard-coden; Unterschreitungsverbot als Validierung. - **Aliquotierung:** bei Teilzeit Tag-Kontingente aus der regelmäßigen Arbeitstage-Verteilung berechnen (× Wochenarbeitstage/5, Aufrundung auf ganze Tage) — als Hilfslogik auf den Work Entries. - **Katastrophenfonds-Prämie** ist eine **Erstattung an den Arbeitgeber**, kein Entgeltbestandteil — nicht in die SV-BG und nicht ins Auszahlungs-Entgelt. - **Quarantäne:** bezahlte Abwesenheit mit Nachweis-Flag „Absonderungsbescheid" (Beleg für den Bund-Ersatz); Übergang in den Krankenstand, sobald eine Erkrankung mit Krankschreibung feststeht (→ lb-krs-08). ## Verweise - **KB-intern:** lb-dvh-02 (Dienstverhinderungsgründe auf Arbeitgeberseite) · lb-dvh-03 (Sonstige Dienstverhinderungsgründe auf Arbeitnehmerseite — Breadcrumb-Verweis der Quelle) · lb-dvh-04 (Streik) · lb-efz-01 (Entgeltfortzahlung an Feiertagen) · lb-pfl-01 (Pflegefreistellung — paralleler UrlG-Anspruch) · lb-prd-01 (Präsenzdienst und Zivildienst — Stellung/Musterung als bezahlte Dienstverhinderung) · lb-krs-08 (Quarantäne-Abgrenzung zum Krankenstand) · lb-url-06 (Urlaub und Arbeitsverhinderung) · lb-url-10 (Urlaubsvereinbarung — persönlicher Feiertag § 7a ARG) · lb-leh-09 (Krankenstand und Dienstverhinderung bei Lehrlingen) - **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md` - *Hinweis:* Die Fußnoten des Briefings zitieren Judikatur/Literatur je Grund (zB 8 ObA 6/03w, 9 ObA 121/16h); Kategorien mit geteilter Rechtsprechung (Naturereignisse: 9 ObA 202/87 mit aA) sind im Quelltext dokumentiert — für Implementierungen am Quellbriefing orientieren.