--- id: lb-wei-02 batch: 6 title: "Bekleidungsvorschriften am Arbeitsplatz" work: "Lexis Briefings Personalrecht" chapter: "Verhaltenspflichten" topic: weisungen author: "Ruß/Kraft" stand: 2026-08 source: pdf: ".lexis360/Lexis360_bekleidungsvorschriften_am_arbeitsplatz.pdf" text: ".lexis360/md/bekleidungsvorschriften_am_arbeitsplatz.md" legal_bases: ["ASchG § 3 Abs 1", "Gleichbehandlungsgesetz", "PSAV", "Verordnung biologische Arbeitsstoffe § 6", "Arbeitsstättenverordnung § 35"] tags: [bekleidungsvorschriften, dienstkleidung, weisungsrecht, arbeitnehmerschutz, umkleidezeit, gleichbehandlung] cross_refs: ["lb-wei-01", "lb-wei-03", "lb-glb-05", "lb-asc-05", "lb-asc-06", "lb-asc-07", "lb-sac-05", "lb-zer-01"] --- # Bekleidungsvorschriften am Arbeitsplatz *Lexis Briefings Personalrecht, Ruß/Kraft, Stand August 2026 (lb-wei-02).* ## Zusammenfassung - **Grundsatz:** Im dienstlichen Bereich kommt dem Arbeitnehmer das Recht auf Privatsphäre zu — er wählt seine Kleidung und Accessoires grundsätzlich selbst. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers konkretisiert den Arbeitsvertrag aber auch hinsichtlich arbeitsvertraglicher Nebenpflichten und kann daher Haartracht, Bekleidung und Tätowierungen einschränken. - **Zulässige Einschränkungsgründe:** Arbeitnehmerschutz-Erfordernisse (vgl. § 3 Abs 1 ASchG; bei Maschinenarbeit ist der Arbeitgeber berechtigt und verpflichtet, risikobehaftete Kleidung wie Schals, weite Ketten, lange Röcke per Weisung zu untersagen; PSAV als Maßstab für Schutzbekleidung), Kundenerwartungen an das Erscheinungsbild in der Branche (zB Banken: keine kurzen Hosen, keine sichtbare auffällige Goldkette — beharrliche Weigerung ist Entlassungsgrund) und berechtigte Unternehmensinteressen (zB Uniform in der Systemgastronomie). - **Beispiele aus der Rechtsprechung:** Miniröcke/Hosen sind sozial anerkannt und generell nicht verbietbar; das rosafarbene Haarband des Busfahrers durfte nicht verboten werden (betriebliche Interessen überwiegen nicht); religiös motivierte gesichtsverhüllende Kleidung, die die arbeitsübliche Kommunikation verhindert, kann untersagt werden — ohne Diskriminierung (zB generelles Verbot religiöser Symbole). - **Gleichbehandlung:** Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet jede Diskriminierung, auch bei Kleidungswahl und Bekleidungsvorschriften. - **Arbeits-/Dienstkleidung:** Der Arbeitgeber muss vorgeschriebene Kleidung (Uniformen) bzw. notwendige Schutzbekleidung stellen; bei Tätigkeiten mit gesundheitsgefährdenden oder Ekel erregenden Arbeitsstoffen auch die Reinigung; bei biologischen Arbeitsstoffen ist geeignete Arbeitskleidung bereitzustellen (§ 6 Verordnung biologische Arbeitsstoffe). Für die geschützte Verwahrung privater Kleidung sind Kleiderkäste vorzusehen (§ 35 Arbeitsstättenverordnung). Gesetzliche Qualitätsanforderungen an Arbeitskleidung bestehen nicht. - **Praxistipp:** Bekleidungsvorschriften vorab — idealerweise schon bei Dienstvertragsabschluss — vereinbaren; die Zulässigkeit von Weisungen ist bei Vorabvereinbarung deutlich höher. - **Abgabenrechtlich** ist unentgeltlich überlassene typische Berufskleidung samt Reinigung abgabenfrei (Detail → lb-sac-05). - **Arbeitszeit:** Das Anziehen der Arbeitskleidung ist grundsätzlich **keine** Arbeitszeit (Selbstbestimmung); Ausnahmen bei besonderem Fremdbestimmungsgrad (zB Umziehen zuhause nicht gestattet oder unzumutbarer Arbeitsweg in auffälliger Dienstkleidung). KV-Regelungen zu Umziehzeiten (zB Hotel- und Gastgewerbe) können bestehen; im Beamtendienstrecht ist „Rüstzeit" der Kernzeit zuzurechnen. ## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08) | Wert / Regel | Detail | |---|---| | Weisungsrecht | konkretisiert Arbeitsvertrag auch für Nebenpflichten (Haartracht, Bekleidung, Tätowierungen) — Grenzen: Privatsphäre, Gleichbehandlung | | Einschränkungsgründe | Arbeitnehmerschutz (§ 3 Abs 1 ASchG, PSAV), Branchen-/Kundenerwartungen, berechtigte Unternehmensinteressen | | Dienst-/Arbeitskleidung | vom Arbeitgeber zu stellen; Reinigung auf seine Kosten bei gesundheitsgefährdenden/Ekel erregenden Arbeitsstoffen; BioV § 6: geeignete Arbeitskleidung; AStV § 35: Kleiderkästen für private Kleidung (außer büroähnlichen Tätigkeiten) | | Abgaben | unentgeltliche typische Berufskleidung + Reinigung abgabenfrei (→ lb-sac-05) | | Umkleidezeit | grundsätzlich keine Arbeitszeit; Arbeitszeit bei Mindestmaß an Fremdbestimmung (Um-zuhause-Verbot, unzumutbarer Arbeitsweg in Dienstkleidung); KV-Umziehregelungen möglich | | Entlassung | beharrliche Weigerung, zulässigen Bekleidungsweisungen nachzukommen, kann Entlassungsgrund sein | ## Rechtsgrundlagen - **§ 3 Abs 1 ASchG** (Sorge für Sicherheit und Gesundheit, „vgl." zitiert) · **PSAV** (Verordnung Persönliche Schutzausrüstung) · **§ 6 Verordnung biologische Arbeitsstoffe** · **§ 35 Arbeitsstättenverordnung** (Kleiderkästen) — als Fußnoten der Quelle. - **Gleichbehandlungsgesetz** (Diskriminierungsverbot auch bei Bekleidungsvorschriften) — ohne §-Zitat; Detail im glb-Cluster (→ lb-glb-05). - Rechtsprechung: u.a. 9 ObA 82/15x (Haarband), 9 ObA 117/15v (religiöse Kleidung), 9 ObA 13/20g (Umkleidezeit) — Fundstellen im Layer-1-Text. Die GewO-/AngG-Entlassungstatbestände werden nicht ausdrücklich zitiert ⚠. ## Payroll-Relevanz (Odoo) - **Kein Sachbezugswert** bei unentgeltlicher Überlassung typischer Berufskleidung samt Reinigung (Stand 2026-08) → keine Sachbezugs-Regel; Grenzfälle der Bewertung führt lb-sac-05 (Stand 2026-07). - **Umkleidezeit:** die arbeitszeitliche Einordnung wirkt auf Arbeitszeitkonten/Work-Entry-Erzeugung — als Grundsatz „keine Arbeitszeit, außer Fremdbestimmungsgrad" mit der Rechtsprechungs- Ausnahme dokumentieren; Zeiterfassungs-/Aufzeichnungsfragen → lb-zer-01. - **Policy-Datenpunkt:** Bekleidungsvorschriften als Richtlinie bzw. Vertragszusatz bei Eintritt abbilden (Vorabvereinbarung erhöht die Zulässigkeit); Dienstkleidungsausgabe als einfacher Zuweisungsprozess (keine Entgeltlogik). ## Verweise - **KB-intern:** lb-wei-01 (Ordnungsvorschriften — Bekleidung als BV-Inhalt) · lb-wei-03 (Sorgfaltspflichten/Wartung von Arbeitskleidung) · lb-glb-05 (Gleichbehandlung — Grundsätzliches) · lb-asc-05 (Arbeitsmittel) · lb-asc-06 (Arbeitsstätte) · lb-asc-07 (Arbeitsstoffe — biologische Arbeitsstoffe) · lb-sac-05 (Sachbezug Arbeitskleidung — abgabenrechtliche Detailbewertung, Stand 2026-07) · lb-zer-01 (Arbeitszeit-Aufzeichnungspflicht) - **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md` (Kontext Arbeitszeit/Entgelt der Privatwirtschaft). - *Hinweis:* Der Layer-1-Export enthält vereinzelt Textverdreher (doppelte/weggelassene Wörter); Bedeutung wurde aus dem Kontext kuratiert, nicht wörtlich übernommen. Export-Footer ignoriert.