--- id: lb-mip-02 batch: 5 title: "Arbeitszeit - Aushangpflichten" work: "Lexis Briefings Personalrecht" chapter: "Arbeitszeit" topic: meldepflichten author: "Thöny-Maier" stand: 2026-06 source: pdf: ".lexis360/Lexis360_arbeitszeit_aushangpflichten.pdf" text: ".lexis360/md/arbeitszeit_aushangpflichten.md" legal_bases: ["AZG § 25", "AZG § 17c", "ARG § 22d", "KJBG § 27", "RL 2002/15/EG Art 9"] tags: [aushangpflicht, arbeitszeiteinteilung, gleitzeit, kjbg, elektronischer-aushang, jugendliche] cross_refs: ["lb-mip-01", "lb-mip-03", "lb-mip-04", "lb-azm-03", "lb-rhz-02", "lb-jug-08", "lb-zer-01"] --- # Arbeitszeit – Aushangpflichten *Lexis Briefings Personalrecht, Thöny-Maier, Stand Juni 2026 (lb-mip-02).* ## Zusammenfassung - **Fortbestehen trotz Auflage-Wegfall:** Mit 1. 7. 2017 wurde die Auflagepflicht für Gesetze aufgehoben (→ lb-mip-01); verschiedene **Aushangpflichten** nach AZG und KJBG bleiben unverändert bestehen. - **Anforderungen:** Ein Aushang hat **gut ersichtlich** und **aktuell** zu sein und muss auch für Arbeitnehmer, die nicht danach suchen, leicht sichtbar sein. Sinn der Vorschrift: Alle Arbeitnehmer sollen auf einen Blick erkennen, an welche Arbeitszeit-Rahmenbedingungen sie gebunden sind und welchen Gestaltungsspielraum sie haben. - **Aushang über die Arbeitszeiteinteilung (§ 25 Abs 1 AZG):** an einer für alle Arbeitnehmer leicht zugänglichen Stelle der Betriebsstätte, mit Beginn und Ende der Normalarbeitszeit, Anzahl und Dauer der Ruhepausen sowie Beginn und Ende der wöchentlichen Ruhezeit. - **Gleitzeit (§ 25 Abs 2 AZG):** Der Aushang entfällt auch bei gleitender Arbeitszeit nicht — er muss Gleitzeitrahmen, Übertragungsmöglichkeiten sowie Dauer und Lage der wöchentlichen Ruhezeit enthalten. Ist die Lage der Ruhepausen generell festgesetzt, ist auch sie aufzunehmen (§ 25 Abs 3 AZG). - **Elektronischer Aushang:** Statt des physischen Aushangs genügt die Zugänglichmachung per Datenträger samt Ablesegerät, elektronischer Datenverarbeitung oder Telekommunikationsmittel (zB Intranet, E-Mail). Praxistipp der Quelle: Es müssen **wirklich alle** Arbeitnehmer Zugang haben — Produktionsarbeitern ohne PC-Arbeitsplatz ist ein Computer an einer allgemein zugänglichen Stelle bereitzustellen. - **Lenker:** Sonderregeln nach § 17c AZG und § 22d ARG (Art 9 RL 2002/15/EG) bleiben bestehen — Einsichtnahme und Dienstzettel-Hinweis wie in lb-mip-01. - **Kinder und Jugendliche:** Der Aushang des KJBG selbst entfiel per 1. 7. 2017 (§ 27 Abs 1 KJBG aF, BGBl I 2017/40). Besteht aber **keine Betriebsvereinbarung**, die Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Dauer und Lage der Arbeitspausen und die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage regelt, ist nach § 27 Abs 1 KJBG ein Aushang über Beginn und Ende der Normalarbeitszeit, Beginn und Ende der Ruhepausen sowie die Dauer der Wochenruhezeit der Jugendlichen **gut sichtbar** anzubringen; elektronische Alternative nach § 27 Abs 2 KJBG. ## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-06) | Wert / Regel | Detail | |---|---| | Aushang Arbeitszeiteinteilung | § 25 Abs 1 AZG: Beginn/Ende Normalarbeitszeit, Anzahl/Dauer der Ruhepausen, Beginn/Ende der wöchentlichen Ruhezeit | | Aushang bei Gleitzeit | § 25 Abs 2 AZG: Gleitzeitrahmen, Übertragungsmöglichkeiten, Dauer/Lage der wöchentlichen Ruhezeit | | Generell festgelegte Ruhepausen | § 25 Abs 3 AZG: Lage der Pausen in den Aushang aufnehmen | | KJBG-Aushang | § 27 Abs 1 KJBG (ohne einschlägige Betriebsvereinbarung): Beginn/Ende Normalarbeitszeit und Ruhepausen, Dauer der Wochenruhezeit der Jugendlichen | | Lenker | § 17c AZG / § 22d ARG: Vorschriften zur Einsichtnahme; Fundstelle im Dienstzettel | | Elektronischer Ersatz | § 25 AZG / § 27 Abs 2 KJBG: zulässig, wenn alle Arbeitnehmer tatsächlich Zugang haben | ## Rechtsgrundlagen - **§ 25 Abs 1–3 AZG** (Aushang Arbeitszeiteinteilung, Gleitzeit, Ruhepausen) und **§ 27 Abs 1 und 2 KJBG** (Aushang Jugendarbeitszeit, elektronische Alternative; § 27 Abs 1 idF BGBl I 2017/40) ausdrücklich zitiert. ✅ - **§ 17c AZG, § 22d ARG** (Lenker, Art 9 RL 2002/15/EG) zitiert. ✅ - Der Wegfall des KJBG-Gesetzesaushangs per 1. 7. 2017 berührt die Pflicht zum Aushang der arbeitszeitlichen Eckwerte der Jugendlichen nicht. ## Payroll-Relevanz (Odoo) - **Aushang als generierter Report:** Alle Aushanginhalte liegen als Konfiguration vor (Arbeitszeitkalender je Betriebsstätte, Pausenregelung, Wochenruhezeit) — Aushang als Auswertung **je Standort generieren** statt manuell pflegen; bei Kalenderänderung automatisch neu erzeugen (Aktualitätspflicht). - **Gleitzeit:** Gleitzeitrahmen und Übertragungsmöglichkeiten aus der Gleitzeit-Konfiguration (→ lb-azm-03) in den Aushang einspeisen. - **Jugendliche:** Aushanggegenstände aus den je Jugendlichem gültigen Arbeitszeit- und Ruhezeitregeln ableiten (→ lb-jug-08); die Aushangpflicht entfällt nur bei einschlägiger Betriebsvereinbarung. - **Elektronischer Aushang** über Mitarbeiter-Self-Service/Portal ist zulässig; sicherstellen, dass Nutzer ohne eigenen PC-Arbeitsplatz Zugang erhalten. ## Verweise - **KB-intern:** lb-mip-01 (Auflagepflichten) · lb-mip-03 (Auskunftspflichten) · lb-mip-04 (Meldepflichten) · lb-azm-03 (Gleitzeit) · lb-rhz-02 (Ruhepausen) · lb-jug-08 (Arbeitszeit und Ruhezeiten Jugendlicher — Gegenstand des KJBG-Aushangs) · lb-zer-01 (Aufzeichnungspflicht für dieselben Zeiten) - **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md`