--- id: kv-kvt-464 batch: 1 title: "Lohnordnung Kartonagen-, Etui- und Hartpapierwaren (PROPAK), Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2026" work: "WKO.at – Kollektivvertrag" chapter: "Lohnordnung" topic: kollektivvertraege author: "WKO" stand: 2026-03 source: html: ".firecrawl/wko-kv/docs/lohnordnung-kartonagen-etui-hartpapierwaren-arbeiter-2026.html" legal_bases: [] tags: ["kollektivvertrag", "lohnordnung", "jahr-2026"] cross_refs: [] --- # Lohnordnung Kartonagen-, Etui- und Hartpapierwaren (PROPAK), Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2026 *WKO.at – Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-03 (kv-kvt-464). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/lohnordnung-kartonagen-etui-hartpapierwaren-arbeiter-2026* ## Geltungsbereich (WKO-Angaben) | Merkmal | Angabe | |---|---| | Räumlicher Geltungsbereich | Österreichweit | | Persönlicher Geltungsbereich | Arbeiter | Gültig - bei wöchentlicher Lohnzahlung ab 2. März 2026 - bei monatlicher Lohnzahlung ab 1. März 2026 ## Lohntabelle für Kartonagen- Etui- sowie Hartpapierwarenarbeiter Für die Einstufung in die Lohngruppen sind die Sonderbestimmungen "Kartonage" heranzuziehen. | Lohngruppe 1 | Lohn/Woche in Euro | | --- | --- | | a) im 1. Jahr der Berufstätigkeit | 690,39 | | b) nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit | 785,96 | | c) | 824,82 | | Lohngruppe 2 | Lohn/Woche in Euro | | a) im 1. Jahr der Berufstätigkeit | 619,65 | | b) nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit | 696,49 | | Lohngruppe 3 | Lohn/Woche in Euro | | a) Qualifizierte Arbeiter | 567,82 | | b) Kraftfahrer | 593,18 | | Lohngruppe 4 | Lohn/Woche in Euro | | a) im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit | 567,37 | | b) nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit | 567,37 | | c) Transport- und Lagerarbeiter | 567,378 | | Lohngruppe 5 | Lohn/Woche in Euro | | a) im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit | 567,37 | | b) nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit | 567,37 | | Lohngruppe 6 | Lohn/Woche in Euro | | | 567,37 | Die in den Lohngruppen genannten Beträge gelten jeweils für die Normalarbeitszeit von 38 Wochenstunden. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Teil. ## Nachtschichtzuschlag Die in der Zeit von 19 Uhr bis 6 Uhr in Schichtarbeit beschäftigten Arbeitnehmer erhalten pro 10 Stunden einen Zuschlag von € 50,32. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil. ## Schmutzzulage Für Arbeiten, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen überwiegend unter Umständen erfolgen, die in außerordentlichem Maße eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung zwangsläufig bewirken, kann durch Betriebsvereinbarung eine Schmutzzulage gemäß § 10 Abs. 5 des Rahmenkollektivvertrages in der Höhe von maximal € 7,78 pro 10 Stunden gewährt werden. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil. Mit dieser neuen Lohntabelle treten alle früheren Lohntabellen außer Kraft. Wien, 23. März 2026 FACHVERBAND PROPAK GEWERKSCHAFT GPA