--- id: rj-rjs-034 batch: 1 title: "Indirekte Diebstahlsbeschuldigung. Eine Lösung des Dienstverhältnisses aus wichtigen Gründen liegt…" work: "RIS – Rechtsprechung (OGD-Justiz/VwGH/VfGH)" chapter: "OGH-Rechtssatz" topic: rechtsprechung author: "OGH" stand: 1957-07 source: text: ".rechtsprechung/originale/JJR_19570702_OGH0002_0040OB00025_5700000_001.md" legal_bases: ["AngG §26 Z4 II2"] tags: ["rechtsprechung", "ogh", "rechtssatz"] cross_refs: [] --- # Indirekte Diebstahlsbeschuldigung. Eine Lösung des Dienstverhältnisses aus wichtigen Gründen liegt… *RIS – Rechtsprechung (OGD-Justiz/VwGH/VfGH), OGH, Entscheidung vom 02.07.1957, GZ 4Ob25/57.* *Wissensbasis-ID: rj-rjs-034* ## Rechtssatz Indirekte Diebstahlsbeschuldigung. Eine Lösung des Dienstverhältnisses aus wichtigen Gründen liegt auch dann vor, wenn sie nicht unverzüglich vor sich geht, da lediglich maßgebend ist, ob sich beide Vertragsteile darüber im klaren sind, daß ein wichtiger Lösungsgrund geltend gemacht wird. ## Entscheidungstexte (Fundstellen) TE OGH 1957/07/02 4 Ob 25/57