--- id: rj-rjs-043 batch: 1 title: "Eine an sich erhebliche Ehrverletzung bildet selbst dann, wenn sie zu einer strafgerichtlichen…" work: "RIS – Rechtsprechung (OGD-Justiz/VwGH/VfGH)" chapter: "OGH-Rechtssatz" topic: rechtsprechung author: "OGH" stand: 1964-07 source: text: ".rechtsprechung/originale/JJR_19640728_OGH0002_0040OB00065_6400000_001.md" legal_bases: ["AngG §27 Z6 E6c"] tags: ["rechtsprechung", "ogh", "rechtssatz"] cross_refs: [] --- # Eine an sich erhebliche Ehrverletzung bildet selbst dann, wenn sie zu einer strafgerichtlichen… *RIS – Rechtsprechung (OGD-Justiz/VwGH/VfGH), OGH, Entscheidung vom 28.07.1964, GZ 4Ob65/64; 4Ob37/81; 4Ob91/82; 8ObA303/95.* *Wissensbasis-ID: rj-rjs-043* ## Rechtssatz Eine an sich erhebliche Ehrverletzung bildet selbst dann, wenn sie zu einer strafgerichtlichen Verurteilung geführt hat, keinen Entlassungsgrund nach § 27 Z 6 AngG, wenn besondere Umstände (Erregung über das vorhergegangene Verhalten des Gekränkten, Verteidigung gegen einen vermutlich ungerechtfertigten Vorwurf, langjährige Dienstzeit, Einmaligkeit des Vorfalls) sie als entschuldbar erscheinen lassen. ## Entscheidungstexte (Fundstellen) TE OGH 1964/07/28 4 Ob 65/64