--- id: rj-rjs-063 batch: 1 title: "Es ist besonders schwerwiegend, wenn die beleidigende Äußerung gegen ein Mitglied des Betriebsrates…" work: "RIS – Rechtsprechung (OGD-Justiz/VwGH/VfGH)" chapter: "OGH-Rechtssatz" topic: rechtsprechung author: "OGH" stand: 1973-12 source: text: ".rechtsprechung/originale/JJR_19731211_OGH0002_0040OB00101_7300000_003.md" legal_bases: ["ABGB §1162 IAb"] tags: ["rechtsprechung", "ogh", "rechtssatz"] cross_refs: [] --- # Es ist besonders schwerwiegend, wenn die beleidigende Äußerung gegen ein Mitglied des Betriebsrates… *RIS – Rechtsprechung (OGD-Justiz/VwGH/VfGH), OGH, Entscheidung vom 11.12.1973, GZ 4Ob101/73.* *Wissensbasis-ID: rj-rjs-063* ## Rechtssatz Es ist besonders schwerwiegend, wenn die beleidigende Äußerung gegen ein Mitglied des Betriebsrates gebraucht wird, weil diesem die Stellung eines ehrenamtlichen Funktionärs mit bestimmten Aufgaben und Befugnissen zukommt, deren Wahrnehmung Ehrenhaftigkeit, gerechten Sinn und soziale Einstellung erfordert. ## Entscheidungstexte (Fundstellen) TE OGH 1973/12/11 4 Ob 101/73