--- id: kv-kvt-022 batch: 1 title: "Erklärungen zum Kollektivvertrag Filmschaffende (Filmberufe) 2024" work: "WKO.at – Kollektivvertrag" chapter: "Erklärung" topic: kollektivvertraege author: "WKO" stand: 2024-01 source: html: ".firecrawl/kv-portal/wko-kv/docs/erklaerungen-kollektivvertrag-filmschaffende-filmberufe-2024.html" legal_bases: [] tags: ["kollektivvertrag", "erklarung", "jahr-2024", "stand-jahr"] cross_refs: [] --- # Erklärungen zum Kollektivvertrag Filmschaffende (Filmberufe) 2024 *WKO.at – Kollektivvertrag, WKO, Stand 2024-01 (kv-kvt-022). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/erklaerungen-kollektivvertrag-filmschaffende-filmberufe-2024* ## Geltungsbereich (WKO-Angaben) | Merkmal | Angabe | |---|---| | Räumlicher Geltungsbereich | Österreichweit | ## Gemeinsame Erklärung der Kollektivvertragspartner zu § 10 (Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit) und § 11 (Nachtarbeit in der Normalarbeitszeit) Die Kollektivvertragspartner halten fest, dass auf die Zuschläge gemäß § 10 Zi 1 und 2 sowie § 11 Zi 2 und 4 kein Anspruch besteht, wenn diese im Dienstvertrag bereits durch eine Überzahlung der im Mindestgagentarif festgelegten Gagen (Tages-, Wochen- , Wochenpauschal- oder Monatsgagen) zur Gänze abgegolten werden. In diesen Fällen ist jedenfalls eine verpflichtende Deckungsprüfung durchzuführen, welche dem Arbeitnehmer auf Verlangen vorzulegen ist. ## Gemeinsame Erklärung der Kollektivvertragspartner zu § 5 (Arbeitszeit) und § 7 (Projektbezogene Arbeitsverträge) in Bezug auf Vor- und Abschlussarbeiten Die Kollektivvertragspartner halten fest, dass es zulässig ist, mittels einzelvertraglicher Vereinbarung für Vor- und Abschlussarbeiten, die vor und nach dem Zeitraum der Drehzeiten anfallen, eine andere Verteilung der Arbeitszeit unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 festzulegen (Kombination von 40 und 60 Stunden Normalarbeitszeit pro Woche innerhalb des befristeten projektbezogenen Arbeitsvertrages).