--- id: lb-azm-04 batch: 5 title: "Kurzarbeit - Grundsätzliches und Verfahren" work: "Lexis Briefings Personalrecht" chapter: "Arbeitszeit" topic: arbeitszeitmodelle author: "Niederfriniger" stand: 2026-07 source: pdf: ".lexis360/Lexis360_kurzarbeit_grundsatzliches_und_verfahren.pdf" text: ".lexis360/md/kurzarbeit_grundsatzliches_und_verfahren.md" legal_bases: ["AMSG § 37b", "AMPFG § 13 Abs 1", "KAB-Richtlinie"] tags: [kurzarbeit, kurzarbeitsbeihilfe, bruttoersatzrate, verfahren, ams, eams] cross_refs: ["lb-azm-05", "lb-azm-06"] --- # Kurzarbeit – Grundsätzliches und Verfahren *Lexis Briefings Personalrecht, Niederfriniger, Stand Juli 2026 (lb-azm-04).* ## Zusammenfassung - **Begriff:** Staatlich geförderte Kurzarbeit (Rechtslage ab 1. 10. 2023, an die Prä-COVID-Rechtslage angenähert) ist die vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit unter Herabsetzung des Entgelts wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Der Arbeitgeber zahlt eine **Kurzarbeitsunterstützung**, sodass der Arbeitnehmer mindestens **88 % des bisherigen Bruttoentgelts** erhält (Bruttoersatzrate, § 37b Abs 2 AMSG); das AMS gewährt dem Arbeitgeber die **Kurzarbeitsbeihilfe** (§ 37b Abs 3 AMSG). - **Rahmenbedingungen:** Das Beihilfenbudget ist mit **€ 20 Mio. je Jahr** begrenzt (§ 13 Abs 1 AMPFG), Anträge werden nach Einlangen gereiht. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten müssen vorübergehend, nicht saisonbedingt, in unternehmensexternen, nicht beeinflussbaren Umständen begründet sein (KAB-Richtlinie Pkt 6.4.1); der Bundesminister für Arbeit hat das AMS zu strenger Prüfung angewiesen. Der Zweck — Arbeitsplatzsicherung — wird über eine **Arbeitsmarktprüfung** bei Projekten über drei Monaten durchgesetzt: Sind die betroffenen Arbeitnehmer leicht vermittelbar, wird das Begehren abgelehnt (derzeit häufig). - **Verfahrensablauf:** (1) formlose Mitteilung der Absicht über das **eAMS-Konto** → Beratungsgespräch mit AMS und Sozialpartnern; Kurzarbeit kann frühestens **drei Wochen nach dieser Mitteilung** beginnen. (2) **wirtschaftliche Begründung** schon vor dem Beratungsgespräch (Jahresabschlüsse der letzten beiden Jahre, Umsätze der letzten 12 Monate und der 12 Kalendermonate 2019, Lagerstände, Beschäftigtenzahlen je Monat, Auftragsbuch, Planung, Storno-/Lieferverzugsbestätigungen) — strenger Kriterienkatalog, an dem die meisten Begehren scheitern. (3) **Sozialpartnervereinbarung** (WKO/Fachgewerkschaft; als Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung je nach Betriebsrat). (4) **Kurzarbeitsbegehren** (Erstbegehren) über das eAMS-Konto samt hochgeladener Sozialpartnervereinbarung — grundsätzlich **nicht rückwirkend**; frühester Beginn drei Wochen und ein Tag nach dem Beratungsgespräch. (5) Zustimmung der Sozialpartner ist vom Arbeitgeber selbst einzuholen (das AMS holt sie nicht mehr automatisch ein). (6) **Förderungsmitteilung** des AMS = Vertrag; Abweichungen gefährden die Beihilfe (Rückforderung). - **Abrechnung:** monatliche **Teilabrechnung bis zum 28. des Folgemonats** über das eAMS-Konto (Abrechnungsdatei aus dem AMS-Webtool oder aus einer vom Personalverwaltungsprogramm befüllten Projektdatei), bemessen nach den tatsächlichen Ausfallstunden. Versäumnis ist kein Ausschlussgrund (Nachfrist durch das AMS). Die letzte Teilabrechnung ist zugleich **Endabrechnung**; mit ihr ist ein **Durchführungsbericht** hochzuladen (Verringerung des Beschäftigtenstands vom Betriebsrat, sonst von der Fachgewerkschaft, bestätigen lassen). - **Laufzeit:** **Änderungsbegehren** bis zum Projektende (Beihilfenhöhe, Arbeitszeitausfall, weitere Arbeitnehmer); **Verlängerungsbegehren** für nahtlose Verlängerung; Kurzarbeit insgesamt max. **24 Monate** (§ 37b Abs 4 Satz 3 AMSG). ## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07) | Wert / Frist | Detail | |---|---| | Bruttoersatzrate | mind. **88 %** des bisherigen Bruttoentgelts (Sozialpartnervereinbarung Abschn IV Pkt 1) | | Beihilfenbudget | **€ 20 Mio./Jahr** (§ 13 Abs 1 AMPFG); Reihung nach Einlangen | | Maximaldauer | **24 Monate** gesamt (§ 37b Abs 4 Satz 3 AMSG) | | Frühester Beginn | 3 Wochen nach Mitteilung; **3 Wochen + 1 Tag** nach Beratungsgespräch | | Rückwirkung | Kurzarbeitsbegehren grundsätzlich **nicht rückwirkend** möglich | | Teilabrechnung | monatlich **bis 28. des Folgemonats**; Versäumnis → Nachfrist, kein Ausschlussgrund | | Arbeitsmarktprüfung | bei Projekten **> 3 Monate** (Ablehnung bei leicht vermittelbaren AN) | | Durchführungsbericht | mit Endabrechnung; Beschäftigtenstand-Verringerung vom BR/Fachgewerkschaft bestätigen | | Änderungsbegehren | bis Projektende; Verlängerungsbegehren für nahtlose Verlängerung | ## Rechtsgrundlagen - **§ 37b AMSG** (Abs 2 Kurzarbeitsunterstützung/88 %, Abs 3 Kurzarbeitsbeihilfe, Abs 4 Satz 3 Höchstdauer 24 Monate), **§ 13 Abs 1 AMPFG** (Budget), **KAB-Richtlinie** (Bundesrichtlinie Kurzarbeitsbeihilfe/Qualifizierungsbeihilfe, GS/AMF/0722/9984/2023, AMF/8-2023; Pkt 6.4.1 Zugangsvoraussetzungen, Pkt 6.4.2 Beginn, Pkt 7.2 keine Rückwirkung). - Die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen stehen in der **Sozialpartnervereinbarung** (→ lb-azm-05); die Beihilfenberechnung in der KAB-Richtlinie (→ lb-azm-06). - ⚠ AMSG/KAB-Richtlinie sind im Projekt noch nicht gegen RIS/AMS verifiziert; Werte nur aus der Quelle (Stand 2026-07). ## Payroll-Relevanz (Odoo) - **Kurzarbeit als Abrechnungsmodus** je Arbeitnehmer und Zeitraum: Ist-Arbeitszeit gegen reduzierte Soll-Zeit stellen; Ausfallstunden als eigene Rechenebene; die 88 %-Bruttoersatzrate ist eine monatlich zu prüfende Sollgröße (Unterschreitung → Nachzahlungsroutine), nicht bloß eine passive Lohnart. - **Beihilfe = Erstattung an den Arbeitgeber:** Die Kurzarbeitsbeihilfe ist kein Entgeltbestandteil — getrennte Abrechnungssicht (AMS- Erstattungsprojekt je Kurzarbeitszeitraum) neben dem Payslip; die monatliche Teilabrechnung braucht einen Export der je Mitarbeiter verrechenbaren Ausfallstunden und der gezahlten Kurzarbeitsunterstützung (eAMS-Projektdatei als Zielformat). - **Fristenmanagement:** 28.-des-Folgemonats-Termin, Beratungs-/Beginn- Vorlauf (3 Wochen bzw. 3 Wochen + 1 Tag) und 24-Monats-Obergrenze als Deadlines/Kontrollen im Abrechnungsprozess führen. - **Verwaltung:** Sozialpartnervereinbarung, Förderungsmitteilung, Änderungs-/Verlängerungsbegehren und Durchführungsbericht als dokumentierte Objekte je Kurzarbeitsprojekt (Compliance-Nachweis für allfällige Rückforderungsverfahren). ## Verweise - **KB-intern:** lb-azm-05 (inhaltliche Ausgestaltung: Geltungsbereiche, Behaltepflicht, Kurzarbeitsunterstützung, Abgaben) · lb-azm-06 (Kurzarbeitsbeihilfe: Höhe, Ausfallstunden, Rückforderung) - **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md` (Lohnsteuer-/ SV-Systematik; AMSG/AMS-Förderrecht dort nicht verifiziert ⚠) - *Hinweis:* Die Quelle verweist auf AMS-Onlinedokumente (KAB-Richtlinie, Abrechnungstool, Durchführungsbericht) und die Arbeitshilfe „Begriffsbestimmung"; externe/Arbeitshilfen-Links, nicht im KB-Korpus.