--- id: kv-kvt-524 batch: 1 title: "Lohnordnung Speditionen und Lagereibetriebe, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2026" work: "WKO.at – Kollektivvertrag" chapter: "Lohnordnung" topic: kollektivvertraege author: "WKO" stand: 2026-04 source: html: ".firecrawl/kv-portal/wko-kv/docs/lohnordnung-speditionen-lagereibetriebe-arbeiter-2026.html" legal_bases: [] tags: ["kollektivvertrag", "lohnordnung", "jahr-2026"] cross_refs: [] --- # Lohnordnung Speditionen und Lagereibetriebe, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2026 *WKO.at – Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-04 (kv-kvt-524). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/lohnordnung-speditionen-lagereibetriebe-arbeiter-2026* ## Geltungsbereich (WKO-Angaben) | Merkmal | Angabe | |---|---| | Räumlicher Geltungsbereich | Österreichweit | | Persönlicher Geltungsbereich | Arbeiter | ## Lohntafel Spedition und Logistik gültig ab 1.4.2026 ## Lohnordnung ## A.) Monatslöhne 2026 | 1.) Packmeister im Möbel- und Schwergewichtstransport sowie Kraftfahrer; Dienstnehmer, die ausschl. mit der Lenkung und Bedienung motorisierter Hubstaplerfahrzeuge mit mehr als 20t Eigengewicht beschäftigt sind. | | | --- | --- | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.687,85 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.687,85 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.709,79 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.751,54 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.824,36 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.892,31 | | 2.) LKW-Fahrer und Magazinmeister; Teamleiter (früher: Partieführer) | | | --- | --- | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.641,20 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.641,20 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.665,61 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.709,79 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.771,15 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.843,15 | | 3.) PKW-Fahrer und Dienstnehmer, die überwiegend mit der Lenkung und Bedienung motorisierter Hubstaplerfahrzeuge mit bis zu 20t Eigengewicht beschäftigt sind, sowie Platzmeister, kundenbezogene Kommissionäre und Hochregalfahrer. | | | --- | --- | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.592,98 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.592,98 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.611,77 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.653,57 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.720,60 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.788,38 | | 4.) Speditionsarbeiter, Transport- und Logistikarbeiter allgemein sowie Elektrokarrenfahrer. | | | --- | --- | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.408,10 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.408,10 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.426,15 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.463,07 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.520,18 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.580,62 | | 5.) Einfache Lagerarbeiten, Ver- und Umpackungstätigkeiten bis 12 kg pro Packstück, ohne Elektrokarren bzw. motorisierte Hubstapler, weiters Bürohilfskräfte, Förderbandarbeiter und Be-und Entlader im Paketdienst, sowie Copacker, Portiere und RaumpflegerInnen. | | | --- | --- | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.344,41 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.344,41 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.365,70 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.395,92 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.452,26 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.520,18 | | 6.) Möbelarbeiter | | | --- | --- | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.516,56 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.516,56 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.534,61 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.571,51 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.628,64 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.689,06 | | 7.) Professionisten mit Lehrabschlussprüfung (Facharbeiter mit Verwendung im erlernten Beruf) und LKW-Fahrer mit Lehrabschlussprüfung als Berufskraftfahrer; Kraftfahrer mit Lenkerausbildung die überwiegend zur Beförderung gefährlicher Güter eingesetzt werden | | | --- | --- | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.730,45 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.730,45 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.751,54 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.793,20 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.869,16 | | Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.941,91 | ## B.) Lehrlingseinkommen | Lehrlingseinkommen | Euro pro Monat | | --- | --- | | im 1. Lehrjahr | 931,23 | | im 2. Lehrjahr | 1.195,79 | | im 3. Lehrjahr | 1.534,42 | | im 4. Lehrjahr (Doppellehre) | 2.326,51 | | Ferialarbeiter | 1.534,42 | ## Zulagenordnung A ## I. Erschwernis- und Gefahrenzulagen | 1.) Kühlraumzulage | | | --- | --- | | Für die Dauer seiner Beschäftigung in Kühlräumen eines Kühlhauses gebührt dem Dienstnehmer pro Stunde | € 2,48 | ## Zulagenordnung B ## I. Entfernungszulage | Als Abgeltung für den erhöhten Lebensaufwand gebührt jedem Dienstnehmer, der in den Lagereibetrieben Albern und Freudenau Hafen beschäftigt ist, eine Zulage pro Tag von | € 2,68 | | --- | --- | | Werden Dienstnehmer außerhalb des Standortes des Betriebes beschäftigt, gebührt ihnen eine Zulage pro Tag von | € 6,17 | ## II. Erschwernis- und Gefahrenzulagen | 1.) | Für die bei der Getreideentladung an den Motorschaufeln und an den Saugdüsen der pneumatischen Saugheber (maximal 2 Mann an der Motorschaufel bzw. Saugdüse) und beim manuellen Schaufeln auf den Schüttböden verwendeten Dienstnehmer gebührt eine Staubzulage für die Dauer dieser Verwendung je Stunde | € 0,61 | | --- | --- | --- | | 2.) | Für die Dauer seiner Beschäftigung im Kühlraum eines Kühllagerhauses gebührt dem Dienstnehmer pro Stunde | € 2,48 | | 3.) | Für die Reinigung von Silozellen wird dem in der Silozelle tätigen Dienstnehmer je Zelle eine Zulage gewährt von | € 5,35 | | 4.) | Bei Schichtarbeit für die 1. und 2. Schicht pro Schicht und Mann | € 1,60 | | | für die 3. Schicht pro Schicht und Mann | € 4,16 | | 5.) | Für Reparaturarbeiten an Kränen oder an pneumatischen Saughebern außerhalb der Führerkabine in einer Höhe ab 5,50 m vom Niveau derselben, gebührt eine Gefahrenzulage pro Mann und Stunde von | € 1,13 | Achtung Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Lohntafel zum KV-Abschluss 2026 erst mit Unterschrift der KV-Partner bzw. entsprechender Hinterlegung und Veröffentlichung ab dem angeführten Anwendungszeitpunkt Gültigkeit hat.