--- id: kv-kvt-206 batch: 1 title: "Kollektivvertrag Gehaltsabschluss Ledererzeugende Industrie, Angestellte, gültig ab 1.2.2026" work: "WKO.at – Kollektivvertrag" chapter: "Kollektivvertrag" topic: kollektivvertraege author: "WKO" stand: 2026-02 source: html: ".firecrawl/kv-portal/wko-kv/docs/kollektivvertrag-ledererzeugende-industrie-angestellte-2026.html" legal_bases: [] tags: ["kollektivvertrag", "kollektivvertrag", "jahr-2026"] cross_refs: [] --- # Kollektivvertrag Gehaltsabschluss Ledererzeugende Industrie, Angestellte, gültig ab 1.2.2026 *WKO.at – Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-02 (kv-kvt-206). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/kollektivvertrag-ledererzeugende-industrie-angestellte-2026* ## Geltungsbereich (WKO-Angaben) | Merkmal | Angabe | |---|---| | Räumlicher Geltungsbereich | Österreichweit | | Persönlicher Geltungsbereich | Angestellte | ## Kollektivvertrag abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Leder erzeugende Industrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh andererseits. ## Artikel I Der Kollektivvertrag gilt räumlich: für alle Bundesländer der Republik Österreich fachlich: für alle Mitgliedsfirmen der Leder erzeugenden Industrie, innerhalb des Fachverbandes Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Leder erzeugende Industrie. Für Mitgliedsfirmen, die gleichzeitig auch einem anderen als dem vorgenannten Fachverband angehören, ist in Zweifelsfällen die Vertragszugehörigkeit einvernehmlich zwischen den beteiligten Fachverbänden und der Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh, festzustellen. Bei dieser Feststellung ist davon auszugehen, welcher Produktionszweig überwiegend ausgeübt wird. persönlich: für alle jene, dem Angestelltengesetz unterliegenden DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1.November 1991 in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden ist. ## Artikel II Die vor dem 1. Jänner 2026 bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem tatsächlichen Monatsgehalt (Ist-Gehalt) des (der) Angestellten – bei ProvisionsvertreterInnen ein etwa vereinbartes Fixum – und dem Kollektivvertragsgehalt bleibt ab der Geltung der neuen Gehaltsordnung aufrecht. ## Artikel III Die ab 1. Jänner 2026 geltenden Mindestgrundgehälter ergeben sich aus der im Anhang beigefügten Gehaltsordnung. ## Artikel IV Überstundenpauschalien sind um den gleichen Prozentsatz zu erhöhen, um den sich das Monatsgehalt des/der Angestellten aufgrund der Vorschriften der Art II oder III effektiv erhöht. ## Artikel V Änderung des Rahmenkollektivvertrages für Angestellte der Ledererzeugenden Industrie Der § 18 lit a) des Rahmenkollektivvertrages gilt in folgender Fassung: Das monatliche Lehrlingseinkommen für Lehrlinge im Sinne des § 2 Ziffer 1 beträgt ab 1. Jänner 2026: | Lehrjahr | Tabelle I in Euro | Tabelle II in Euro | | --- | --- | --- | | 1. Lehrjahr | 756,00 | 998,00 | | 2. Lehrjahr | 998,00 | 1.335,00 | | 3. Lehrjahr | 1.335,00 | 1.660,00 | | 4. Lehrjahr* | 1.795,00 | 1.929,00 | *) Gilt nur für Lehrlinge im Lehrberuf Technischer Zeichner auf Grund der ab 1. September 1988 geltenden Ausbildungsvorschriften. Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach dem 1. Juni 1991 nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt. Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Wien, 1. Jänner 2026 FACHVERBAND DER TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE Obmann: Dipl.-Ing. (FH) Thomas Menitz Geschäftsführerin: Mag. Eva Maria Strasser FACHVERBAND DER TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE Berufsgruppe Leder erzeugende Industrie Vorsitzender: Mag. Ulrich Schmidt Berufsgruppenleiterin: Barbara Withalm ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier Vorsitzende: Barbara Teiber, MA Bundesgeschäftsführer: Mario Ferrari ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND Gewerkschaft GPA Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh Wirtschaftsbereichsvorsitzende: Dietmar Hartl Wirtschaftsbereichssekretär: Mag. Albert Steinhauser