--- id: lb-krs-03 batch: 7 title: "Krankenstand - Mitteilungs- und Nachweispflichten" work: "Lexis Briefings Personalrecht" chapter: "Krankenstand & Arbeitsunfall" topic: krankenstand author: "Heinz-Ofner/Radauer" stand: 2026-07 source: pdf: ".lexis360/Lexis360_krankenstand_mitteilungs_und_nachweispflichten.pdf" text: ".lexis360/md/krankenstand_mitteilungs_und_nachweispflichten.md" legal_bases: ["EFZG § 4 Abs 1", "AngG § 8 Abs 8", "ABGB § 1295 Abs 2"] tags: [krankenstand, krankmeldung, nachweispflicht, elda, saumnis] cross_refs: ["lb-krs-02", "lb-krs-06", "lb-krs-08", "lb-dvh-01", "lb-aug-02"] --- # Krankenstand – Mitteilungs- und Nachweispflichten *Lexis Briefings Personalrecht, Heinz-Ofner/Radauer, Stand Juli 2026 (lb-krs-03).* ## Zusammenfassung - **Mitteilungspflicht:** Jede Arbeitsverhinderung wegen Krankheit, Unfall oder Kuraufenthalt ist **ohne Verzug** bekanntzugeben (§ 4 Abs 1 EFZG, § 8 Abs 8 AngG — praktisch gleichlautend), ohne besondere Aufforderung; die Form ist frei (Telefon, E-Mail, SMS, WhatsApp, iMessage). Nennt der AN nur „Krankheit" bzw „Unfall", genügt das. - **Adressat:** Nicht zwingend der Arbeitgeber persönlich — Vorgesetzte, Personalabteilung oder die übliche betriebliche Stelle genügen (Machtbereich-Prinzip); eine Meldung an einen Kollegen nur ausnahmsweise. Bei Arbeitskräfteüberlassung ist die Meldung an den **Beschäftiger** idR ausreichend (Überlasser sollten eine Meldeklausel vereinbaren). - **Nachweispflicht:** Eine ärztliche Bestätigung ist nur auf **Verlangen im konkreten Einzelfall** vorzulegen (schon ab dem 1. Tag möglich); eine allgemeine arbeitsvertragliche Klausel genügt nicht. Vorlagefrist mind. **3 Kalendertage** (Postweg). Manche Kollektivverträge schließen Nachweise für Kurzkrankenstände aus (zB Metall-Arbeiter: bis 3 Tage keine Nachweispflicht). - **ELDA:** Dienstgeber können Krankenstandsdaten online abfragen (Krank-/Gesundmeldung, Beginn/Ende, Krankheit vs. (Arbeits-)Unfall, Krankengeldauszahlung; **keine Diagnose**). Die Abfrage ersetzt die Bestätigungsvorlage, nicht aber die Mitteilungspflicht des AN. - **Auslandskrankmeldungen** sind unverzüglich der ÖGK vorzulegen (Übersetzung nur aus Staaten außerhalb EU/EWR/CH/UK); kommen sie **später als 7 Tage** nach Beginn ein, ruht das Krankengeld grundsätzlich bis zum Einlangen. - **Säumnisfolgen:** Bei Nichtmeldung/Nichtvorlage verliert der AN den Krankenentgeltanspruch **für die Dauer der Säumnis** (Wiederaufleben bei Nachholung); eine Entlassung setzt zusätzliche, besonders erschwerende Umstände voraus. Bei Unerreichbarkeit: Abmeldung bei der ÖGK (stornierbar, ohne Auswirkung auf das Dienstverhältnis). ## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07) | Wert / Regel | Detail | |---|---| | Mitteilungspflicht | unverzüglich, formfrei; wenn am 1. Tag (Schwere der Erkrankung) unmöglich, am 2./3. Tag bzw sobald möglich (✅ Quelltext) | | Rechtsgrundlage | § 4 Abs 1 EFZG; § 8 Abs 8 AngG (gleichlautend) | | Nachweis | nur auf Einzelfall-Verlangen; arbeitsvertragliche Pauschalklausel unzureichend (9 ObA 122/88); ab 1. Tag forderbar, KV-Abweichungen beachten | | Vorlagefrist | mind. **3 Kalendertage** (Postweg); bei Nichtvorlage EFZ-Verlust ab dem 4. Tag, Wiederaufleben bei Nachholung | | KV-Klauseln | Metall-Arbeiter: keine Nachweispflicht für Arbeitsunfähigkeit bis 3 Tage (Erst ab 4. Tag forderbar; Ausnahme bei allgemein geübter Praxis) | | Rückwirkende Krankschreibung | Ärzte dürfen idR max. **1 Tag rückwirkend** krankschreiben; Krankschreibung dokumentiert Beginn, definiert ihn nicht allein | | Weitere Bestätigungen | bei längeren Krankenständen in angemessenen Abständen; Schikaneverbot (§ 1295 Abs 2 ABGB) | | ELDA-Abfrage | PDF mit Krank-/Gesundmeldung, Versicherungsdaten, Beginn/Ende, Unfall/Krankheit, Krankengeldauszahlung; keine Diagnose | | Fortdauer/Verlängerung | keine neue Meldepflicht; Ausnahme: zugesagter Endtermin überschritten bzw. Wiederaufnahme angekündigt (9 ObA 105/17g) | | Ausland | unverzüglich an ÖGK (DG im Auftrag möglich, offenbart dann die Diagnose); Übersetzung außerhalb EU/EWR/CH/UK; > 7 Tage verspätet → Krankengeld ruht bis Einlangen | | Bestätigungsinhalt | Beginn, voraussichtliche Dauer, Ursache (Krankheit/Berufskrankheit/Arbeitsunfall) — ärztliche Schweigepflicht; „bis auf Weiteres" genügt; Aussteller ÖGK-/Amts-/Gemeindearzt, Wahlarzt nur mit Bestätigung durch Kassenarzt | | Unentschuldigtes Fernbleiben | kein automatischer vorzeitiger Austritt; AG soll Kontakt aufnehmen, ggf. Anforderung per Einschreiben; Abmeldung ÖGK bei Unerreichbarkeit (stornierbar) | ## Rechtsgrundlagen - **§ 4 Abs 1 EFZG und § 8 Abs 8 AngG**: unverzügliche Bekanntgabe der Arbeitsverhinderung (✅ ausdrückliche Quellzitate). - **§ 1295 Abs 2 ABGB** (Schikaneverbot) für wiederholte Bestätigungsauflagen. - Detailfragen beruhen auf OGH/OLG-Judikatur (Formfreiheit der Meldung, Adressat, Auslandsbestätigungen) und KV-Regelungen — ⚠ einzelvertragliche Klauseln (Meldeadressat, Überlasser-Meldeklausel) vor Einsatz gegen Rsp und KV-Text prüfen. ## Payroll-Relevanz (Odoo) - **Beginn-/Ende-Daten sind Abrechnungsfakt:** Meldungstag und Krankenstandsdaten steuern EFZ-Anspruch und Säumnisfenster — Krankenstand-Erfassung mit erfassbarem **Meldungszeitpunkt** (Datum/Uhrzeit) und Quellenkennzeichen (Selbstmeldung vs. ELDA-Abfrage) versehen, sonst ist die Säumnis-Logik (EFZ-Verlust ab 4. Tag ohne Bestätigung) nicht abbildbar. - **ELDA-Anbindung:** Die Online-Abfrage der Krankenstandsdaten (Beginn/Ende, Krankheit vs. Unfall, Krankengeld) ist der bevorzugte Datenlieferant für die Work-Entry-Erzeugung; Diagnosedaten sind bewusst **nicht** zu importieren (Schweigepflicht/Datenschutz). - **Bestätigungspflicht pro Einzelfall** ist ein Prozessflag, kein Entgeltbestandteil: Workflow-Schritt „Bestätigung angefordert am / vorgelegt am" mit Fristen-3-Tage-Logik und Rückwirkungs-1-Tag-Plausibilität. - **Arbeitsunfall-Merkmal** aus der Bestätigung/ELDA mitführen: es steuert das Sonderkontingent (→ lb-krs-08) und den AUVA-Zuschuss-Anspruch ab dem 1. Tag (→ lb-krs-09). ## Verweise - **KB-intern:** lb-krs-08 (EFZ-Regime, Säumnisfolgen — Breadcrumb-Verweise der Quelle) · lb-krs-02 (Meldung an ÖGK, Krankengeld-Ruhen bei Nichtmeldung/verspäteter Auslandsmeldung) · lb-krs-06 (Verhalten/Kontrolle im Krankenstand) · lb-dvh-01 (ABC der Dienstverhinderungsgründe) · lb-aug-02 (Arbeitskräfteüberlassung — Meldung an den Beschäftiger) - **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md`; Meldewesen-Kontext (ELDA/eSV) siehe payroll-Skill - *Export-Hinweis:* ÖGK-Newsletter-Link (Krankmeldung Ausland) ist im Quelltext nur als Kurzlink enthalten.