--- id: kv-kvt-405 batch: 1 title: "Lohnordnung Fleischer Burgenland, Arbeiter/innen, gültig ab 1.7.2026" work: "WKO.at – Kollektivvertrag" chapter: "Lohnordnung" topic: kollektivvertraege author: "WKO" stand: 2026-07 source: html: ".firecrawl/kv-portal/wko-kv/docs/lohnordnung-fleischer-burgenland-2026.html" legal_bases: [] tags: ["kollektivvertrag", "lohnordnung", "jahr-2026"] cross_refs: [] --- # Lohnordnung Fleischer Burgenland, Arbeiter/innen, gültig ab 1.7.2026 *WKO.at – Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-07 (kv-kvt-405). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/lohnordnung-fleischer-burgenland-2026* ## Geltungsbereich (WKO-Angaben) | Merkmal | Angabe | |---|---| | Räumlicher Geltungsbereich | Burgenland | | Persönlicher Geltungsbereich | Arbeiter | | Geltungsdauer | ab 1.7.2026 | ## Lohnvertrag zum Bundeskollektivvertrag vom 1.1.1993 für die gewerblichen fleischverarbeitenden Betriebe. Diese Zusatzvereinbarung wird abgeschlossen zwischen der LANDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE BERUFSGRUPPE DER FLEISCHER BURGENLAND, 7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1, einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 andererseits. ## I. Geltungsbereich 1. Räumlich: Für das Bundesland Burgenland 2. Fachlich: Für alle Betriebe, die der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe der Berufsgruppe der Fleischer Burgenland angehören (gewerbliche fleischverarbeitende Betriebe und Fleischbetriebe). 3. Persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen, einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. ## II. Geltungsbeginn Die Monatslöhne gelten ab 1. Juli 2026. ## III. Löhne Stundenlohn = Monatslohn: 4,33 : 40; der Stundenlohn wird mit 2 Nachkommastellen ausgewiesen. | Kategorie | Monatslohn (neu) brutto in Euro | | --- | --- | | 1. Facharbeiter/in (Wurster/in, Salzer/in, Ausschneider/in, Selcher/in) in Betrieben mit mehr als 2.000 kg Wurstfleisch pro Woche; Partieführer/in | € 3.352,85 | | 2. Facharbeiter/in, ( Ausbeinler/in, Schmalzer/in ) | € 3.081,83 | | 3. Facharbeiter/in nach dem 2. Berufsjahr, Maschinist/in, Heizer/in, Stockarbeiter/in,Professionist/in, Kraftfahrer/in | € 2.895,98 | | 4. Facharbeiter/in im 2. Berufsjahr | € 2.741,77 | | 5. Facharbeiter/in im 1. Berufsjahr | € 2.450,10 | | 6. Angelernte/r Arbeitnehmer/in | € 2.370,72 | | 7. Arbeitnehmer/in | € 2.277,18 | | 8. Arbeitnehmer/in in den ersten 3 Monaten, danach Kat.7; Reinigungspersonal | € 2.061,54 | | 9. Ladner/in nach dem 2. Jahr der Tätigkeit als Ladner/in | € 2.277,18 | | 10. Ladner/in im 1. und 2. Jahr der Tätigkeit als Ladner/in | € 2.065,15 | | 11. Ladner/in – Anfänger/in in den ersten 3 Monaten, danach Kat. 10 | € 2.061,54 | ## IV. Lehrlingseinkommen | Lehrlingseinkommen im | monatlich in Euro | | --- | --- | | 1. Lehrjahr | € 974,96 | | 2. Lehrjahr | € 1.243,22 | | 3. Lehrjahr | € 1.656,67 | | 4. Lehrjahr | € 1.758,58 | Die Lehrlingseinkommen, wie sie im Lohnvertrag für Arbeiter enthalten sind, gelten nur für Lehrlinge des Lehrberufes Fleischverarbeitung. Für den Lehrberuf Fleischverkauf gelten die monatlichen Sätze, wie sie im Kollektivvertrag des Gewerbes für Angestellte unter "Lehrlingsein-kommen" angeführt sind. Zuschlag für Aushilfskräfte: Aushilfen unter einer Woche erhalten 20 % Aufschlag auf den Lohn in allen angeführten Lohnkategorien. ## V. Angelernte Arbeitnehmer Angelernten Arbeitnehmern/innen gebührt nach insgesamt 1-jähriger Tätigkeit in einem oder mehreren der folgenden Bereiche a) Facharbeit in der Fleischerzeugung oder b) Wurstabfüllen (ausgenommen Handfüller) oder c) Wurstabdrehen bzw. Wurstabbinden oder d) Schlachtarbeiten für die Zeit der weiteren tatsächlichen Ausübung einer dieser Tätigkeiten eine Zulage von 5 %, wobei die Höhe dieser Zulage nach insgesamt 2-jähriger Tätigkeit auf 10 % ansteigt, zum kollektivvertraglichen Lohn. Bereits bestehende innerbetriebliche Besserstellungen werden angerechnet. ## VI. Zehrgelder Alle Arbeitnehmer/innen, die außerhalb des Betriebes oder einer Filiale Arbeitsverrichtungen durchzuführen haben, erhalten folgende Vergütungen: Bei einer ununterbrochenen betriebsbedingten Abwesenheit vom Betrieb von mehr als 6 Stunden € 13,38 bei einer ununterbrochenen betriebsbedingten Abwesenheit vom Betrieb von mehr als 9 Stunden € 23,66 Arbeitnehmer/innen, die außerhalb des Betriebes beschäftigt werden und keine Möglichkeit zur Einnahme des Mittagessens im Betrieb oder in einer Filiale des Betriebes während der betrieblichen Mittagszeit haben, erhalten eine Vergütung von € 9,05 ## VII. Dienstalterszulage "DAZ-Stundensatz = monatliche DAZ : 4,33 : 40" | Die Dienstalterszulage beträgt nach dem vollendeten | | | | --- | --- | --- | | 10. Dienstjahr | € 38,21 | Zulage zum Monatslohn | | 15. Dienstjahr | € 57,76 | Zulage zum Monatslohn | | 20. Dienstjahr | € 76,13 | Zulage zum Monatslohn | | 25. Dienstjahr | € 100,49 | Zulage zum Monatslohn | Diese Dienstalterszulage hat Entgeltcharakter und ist daher bei der Berechnung von Urlaubsentgelt, Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration, Krankengeldzuschuss, Abfertigung, sowie bei der Berechnung von Zulagen und Zuschlägen zu berücksichtigen. Sofern bereits betriebliche Dienstaltersregelungen bestehen, sind diese auf die gegenständliche Vereinbarung anzurechnen. Allenfalls günstigere Regelungen bleiben jedoch aufrecht. ## VIII. Begünstigungsklausel Bereits in Betrieben bestehende günstigere Vereinbarungen werden durch diesen Vertrag nicht berührt. ## IX. Laufzeit Der Lohnvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. ## X. Gemeinsame Erklärung der Sozialpartner zur Fairness im Umgang mit überlassenen Arbeitnehmer/innen im Fleischsektor Bekenntnis der Sozialpartner, dass Verträge nur mit Arbeitskräfteüberlassern abgeschlossen werden sollen, die sich an die Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes halten. Eisenstadt, 9. Juni 2026 LANDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE BERUFSGRUPPE DER FLEISCHER FÜR DAS BURGENLAND KommR Thomas Hatwagner Landesinnungsmeister Mag. Claudia Scherz Innungsgeschäftsführerin ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT PRO-GE Reinhold Binder Bundesvorsitzender Peter Schleinbach Bundesgeschäftsführer Erwin A. Kinslechner Sekretär