--- id: kv-kvt-242 batch: 1 title: "Kollektivvertrag Lohnabschluss Schuhindustrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.6.2026" work: "WKO.at – Kollektivvertrag" chapter: "Kollektivvertrag" topic: kollektivvertraege author: "WKO" stand: 2026-06 source: html: ".firecrawl/kv-portal/wko-kv/docs/kollektivvertrag-schuhindustrie-arbeiter-2026.html" legal_bases: [] tags: ["kollektivvertrag", "kollektivvertrag", "jahr-2026"] cross_refs: [] --- # Kollektivvertrag Lohnabschluss Schuhindustrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.6.2026 *WKO.at – Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-06 (kv-kvt-242). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/kollektivvertrag-schuhindustrie-arbeiter-2026* ## Geltungsbereich (WKO-Angaben) | Merkmal | Angabe | |---|---| | Räumlicher Geltungsbereich | Österreichweit | | Persönlicher Geltungsbereich | Arbeiter | | Geltungsdauer | ab 1.6.2026 | ## Kollektivvertrag abgeschlossen zwischen dem Fachverband Textil-Bekleidung-Schuh-Leder, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE ## I − Geltungsbereich Räumlich: Für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich. Fachlich: Für alle Mitgliedsfirmen der Schuhindustrie innerhalb des Fachverbandes der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie. Persönlich: Für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für gewerbliche Lehrlinge. ## II − Neufestsetzung des Lohntarifes Die tariflichen Wochenlöhne, die Akkordbasis (jetzt Relationstabelle) und die Lehrlingseinkommenssätze werden laut Lohntarif per 1. Juni 2026 neu festgesetzt. ## III − Erhöhung der Ist-Löhne Die vor dem 1. Juni 2026 tatsächlich bezahlten Stundenlöhne einschließlich aller Zulagen (Stundenlohn x 40 = Gesamtwochenverdienst) sind per 1. Juni 2026 um 2,5 % pro Monat zu erhöhen. (gerundet auf den nächsten Cent) Der so erhöhte Gesamtwochenverdienst ist überdies darauf zu überprüfen, ob er dem tariflichen Wochenlohn laut Lohntarif entspricht. Ist dies nicht der Fall, ist der um die IST-Lohnerhöhung erhöhte bisherige Gesamtwochenverdienst so anzuheben, dass er den tariflichen Wochenlohn erreicht. ## IV − Erhöhung der Akkorde und akkordähnliche Prämien 1) Die bestehenden Akkorde sind mit Geltung 1. Juni 2026 um 2,5 % pro Monat zu erhöhen. (gerundet auf den nächsten Cent) Dies ist so durchzuführen, dass die innerbetrieblichen Akkordgrundlagen (Akkordsätze) um den genannten Prozentsatz anzuheben sind, wobei die betriebliche Akkordbasis (jetzt Relationstabelle, vergleiche Lohntarif) zumindest der ab 1. Juni 2026 gemäß § 7 (5) des Rahmenkollektivvertrages vom 1. August 1994 geltenden kollektivvertraglichen Akkordbasis (jetzt Relationstabelle) entsprechen muss. 2) Danach ist zu überprüfen, ob der gemäß Abs. 1 erhöhte Durchschnittsverdienst der Betriebsabteilung bzw. Arbeitnehmergruppe den Bedingungen des § 7 (6) des Rahmenkollektivvertrages vom 1. August 1994 entspricht. Ist dies nicht der Fall, ist unter sinngemäßer Anwendung des § 7 (9) eine weitere Anhebung der Akkordgrundlagen (Akkordsätze) durchzuführen. 3) Die Abs. 1 und 2 sind für akkordähnliche Prämien sinngemäß anzuwenden, so dass der Durchschnittsverdienst zum 1. Juni 2026 um 2,5 % pro Monat angehoben wird. (gerundet auf den nächsten Cent) ## V − Erhöhung sonstiger Prämien Erhält ein Arbeitnehmer neben seinem tatsächlichen Wochenlohn sonstige Prämien, so ist gleichfalls der tatsächliche Gesamtwochenverdienst per 1. Juni 2026 um 2,5 % pro Monat zu erhöhen. (gerundet auf den nächsten Cent) Der so erhöhte Gesamtwochenverdienst ist überdies darauf zu überprüfen, ob er dem tariflichen Wochenlohn laut Lohntarif entspricht. Ist dies nicht der Fall, so ist der so erhöhte Gesamtwochenverdienst so anzuheben, dass er den tariflichen Wochenlohn erreicht. ## VI − Zulagen und Zuschläge Allfällige Zulagen und Zuschläge sind um 2,9 % per 1. Juni 2026 zu erhöhen. ## VII − Urlaubszuschuss Der Urlaubszuschuss 2026 wird auf der Basis der neuen Werte gerechnet, unabhängig vom Auszahlungstermin. ## VIII − Geltungsbeginn Inkrafttreten: 1.6.2026 Wien, am 17. April 2026 Fachverband Textil-Bekleidung-Schuh-Leder Der Obmann: Dipl.-Ing. (FH) Thomas Menitz Die Geschäftsführerin: Mag. Eva Maria Strasser Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie Der Berufsgruppenvorsitzende: Dr. Horst König Österreichischer Gewerkschaftsbund Gewerkschaft PRO-GE Der Bundesvorsitzende: Reinhold Binder Der Bundesgeschäftsführer: Peter Schleinbach Der Sekretär: Gerald Cuny-Kreuzer ## Lohntarif ab 1. Juni 2026 für die Arbeiter und Arbeiterinnen in der österreichischen Schuhindustrie | Kategorie | kollektivvertraglicher Mindestlohn pro Woche (40 Stunden) in Euro | das sind pro Stunde in Euro | Relationstabelle (Akkordbasis bzw. Prämien) | | --- | --- | --- | --- | | A | 462,29 | 11,56 | 0,86120 | | B | 467,61 | 11,69 | 0,86771 | | C | 472,94 | 11,82 | 0,86833 | | D | 478,26 | 11,96 | 0,87796 | | E | 483,59 | 12,09 | 0,90521 | ## Lehrlingseinkommen ab 1. Juni 2026 monatlich a) Lehrberufe mit dreijähriger oder längerer Lehrzeit: | Lehrjahr | Lehrlingseinkommen in Euro | | --- | --- | | 1. Lehrjahr | 768,00 | | 2. Lehrjahr | 961,00 | | 3. Lehrjahr | 1.233,00 | | 4. Lehrjahr | 1.415,00 | b) Lehrberufe mit zweijähriger Lehrzeit: | Lehrjahr | Lehrlingseinkommen in Euro | | --- | --- | | 1. Lehrjahr | 768,00 | | 2. Lehrjahr | 1.059,00 |