--- id: kv-kvt-443 batch: 1 title: "Lohnordnung Gewerbe Agrarservice, Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2026" work: "WKO.at – Kollektivvertrag" chapter: "Lohnordnung" topic: kollektivvertraege author: "WKO" stand: 2026-03 source: html: ".firecrawl/kv-portal/wko-kv/docs/lohnordnung-gewerbe-agrarservice-2026.html" legal_bases: [] tags: ["kollektivvertrag", "lohnordnung", "jahr-2026"] cross_refs: [] --- # Lohnordnung Gewerbe Agrarservice, Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2026 *WKO.at – Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-03 (kv-kvt-443). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/lohnordnung-gewerbe-agrarservice-2026* ## Geltungsbereich (WKO-Angaben) | Merkmal | Angabe | |---|---| | Räumlicher Geltungsbereich | Österreichweit | | Geltungsdauer | ab 1.3.2026 | ## Anhang A ## Lohnordnung Gültig ab 1. März 2026 bis 28. Februar 2027 | Lohn-gruppen | Bezeichnung | Monatslohn § 6 Abs. 1 und § 6a | Monatslohn § 6 Abs. 7 und § 6b | Stunden-Lohn § 6 Abs. 1 | | --- | --- | --- | --- | --- | | 1 | Arbeiter, die für einfache Tätigkeiten eingestellt werden , wie z.B.: Pflanzarbeiten, Unkrautregulierung (händisch oder mit Maschine), Maisentfahnen, händische Ernte, Arbeiten auf Erntemaschinen (Sortieren, Reinigen), händische Mäharbeiten, Abdecken von Siloanlagen, Bedienung von Maschinen im Stationärbetrieb, mechanische Reinigungstätigkeiten | 2.017,84 | 2.116,11 | 12,05 | | 2 | Angelernter Arbeiter (Arbeitnehmer/in ohne landwirtschaftliche Lehrabschlussprüfung (LAP) sowie Arbeitnehmer/in mit Zweckausbildung) Facharbeiter mit Fachschulabschluss im 1. Jahr der Berufstätigkeit | 2.080,35 | 2.181,67 | 12,43 | | 3 | Facharbeiter mit landwirtschaftlicher LAP Facharbeiter mit Fachschulabschluss nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit | 2.205,36 | 2.312,76 | 13,17 | | 4 | Maschinenführer (Traktorfahrer/in, Fahrer/in von Arbeitsmaschinen) mit landwirtschaftlicher LAP ab dem 3. Dienstjahr bzw. ohne landwirtschaftliche LAP mit Zweckausbildung ab dem 5. Dienstjahr | 2.355,40 | 2.470,11 | 14,07 | | 5 | Professionisten , sofern sie überwiegend in ihrem erlernten Beruf verwendet werden (Bau- und Landmaschinentechniker/in, Metalltechniker/in, KFZ-Techniker/in) | 2.456,45 | 2.576,08 | 14,67 | Zur Berechnung von Stundenlöhnen ist der Monatslohn durch 167,4 zu teilen. Die Überstundengrundvergütung und Grundlage für die Berechnung des Überstundenzuschlages beträgt 1/167,4 des Monatslohnes (bei 38,5 Wochenstunden Normalarbeitszeit) ohne Zulagen und Zuschläge. Nachtzulage laut § 9/4 in der Höhe von € 3,13 Pflichtpraktikantinnen und Pflichtpraktikanten im Sinne des § 2 erhalten für die Dauer ihrer praktischen Tätigkeit im Betrieb folgende Entschädigung: - Für ein Pflichtpraktikum im Rahmen der landwirtschaftlichen Fachschule oder höheren Schule: 892,68 Euro pro Monat - Für ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer universitären Ausbildung bzw. FH-Ausbildung: 1.000,00 Euro pro Monat