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| lb-mip-02 | 5 | Arbeitszeit - Aushangpflichten | Lexis Briefings Personalrecht | Arbeitszeit | meldepflichten | Thöny-Maier | 2026-06 |
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Arbeitszeit – Aushangpflichten
Lexis Briefings Personalrecht, Thöny-Maier, Stand Juni 2026 (lb-mip-02).
Zusammenfassung
- Fortbestehen trotz Auflage-Wegfall: Mit 1. 7. 2017 wurde die Auflagepflicht für Gesetze aufgehoben (→ lb-mip-01); verschiedene Aushangpflichten nach AZG und KJBG bleiben unverändert bestehen.
- Anforderungen: Ein Aushang hat gut ersichtlich und aktuell zu sein und muss auch für Arbeitnehmer, die nicht danach suchen, leicht sichtbar sein. Sinn der Vorschrift: Alle Arbeitnehmer sollen auf einen Blick erkennen, an welche Arbeitszeit-Rahmenbedingungen sie gebunden sind und welchen Gestaltungsspielraum sie haben.
- Aushang über die Arbeitszeiteinteilung (§ 25 Abs 1 AZG): an einer für alle Arbeitnehmer leicht zugänglichen Stelle der Betriebsstätte, mit Beginn und Ende der Normalarbeitszeit, Anzahl und Dauer der Ruhepausen sowie Beginn und Ende der wöchentlichen Ruhezeit.
- Gleitzeit (§ 25 Abs 2 AZG): Der Aushang entfällt auch bei gleitender Arbeitszeit nicht — er muss Gleitzeitrahmen, Übertragungsmöglichkeiten sowie Dauer und Lage der wöchentlichen Ruhezeit enthalten. Ist die Lage der Ruhepausen generell festgesetzt, ist auch sie aufzunehmen (§ 25 Abs 3 AZG).
- Elektronischer Aushang: Statt des physischen Aushangs genügt die Zugänglichmachung per Datenträger samt Ablesegerät, elektronischer Datenverarbeitung oder Telekommunikationsmittel (zB Intranet, E-Mail). Praxistipp der Quelle: Es müssen wirklich alle Arbeitnehmer Zugang haben — Produktionsarbeitern ohne PC-Arbeitsplatz ist ein Computer an einer allgemein zugänglichen Stelle bereitzustellen.
- Lenker: Sonderregeln nach § 17c AZG und § 22d ARG (Art 9 RL 2002/15/EG) bleiben bestehen — Einsichtnahme und Dienstzettel-Hinweis wie in lb-mip-01.
- Kinder und Jugendliche: Der Aushang des KJBG selbst entfiel per
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- 2017 (§ 27 Abs 1 KJBG aF, BGBl I 2017/40). Besteht aber keine Betriebsvereinbarung, die Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Dauer und Lage der Arbeitspausen und die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage regelt, ist nach § 27 Abs 1 KJBG ein Aushang über Beginn und Ende der Normalarbeitszeit, Beginn und Ende der Ruhepausen sowie die Dauer der Wochenruhezeit der Jugendlichen gut sichtbar anzubringen; elektronische Alternative nach § 27 Abs 2 KJBG.
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Kernwerte & Fristen (Stand 2026-06)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Aushang Arbeitszeiteinteilung | § 25 Abs 1 AZG: Beginn/Ende Normalarbeitszeit, Anzahl/Dauer der Ruhepausen, Beginn/Ende der wöchentlichen Ruhezeit |
| Aushang bei Gleitzeit | § 25 Abs 2 AZG: Gleitzeitrahmen, Übertragungsmöglichkeiten, Dauer/Lage der wöchentlichen Ruhezeit |
| Generell festgelegte Ruhepausen | § 25 Abs 3 AZG: Lage der Pausen in den Aushang aufnehmen |
| KJBG-Aushang | § 27 Abs 1 KJBG (ohne einschlägige Betriebsvereinbarung): Beginn/Ende Normalarbeitszeit und Ruhepausen, Dauer der Wochenruhezeit der Jugendlichen |
| Lenker | § 17c AZG / § 22d ARG: Vorschriften zur Einsichtnahme; Fundstelle im Dienstzettel |
| Elektronischer Ersatz | § 25 AZG / § 27 Abs 2 KJBG: zulässig, wenn alle Arbeitnehmer tatsächlich Zugang haben |
Rechtsgrundlagen
- § 25 Abs 1–3 AZG (Aushang Arbeitszeiteinteilung, Gleitzeit, Ruhepausen) und § 27 Abs 1 und 2 KJBG (Aushang Jugendarbeitszeit, elektronische Alternative; § 27 Abs 1 idF BGBl I 2017/40) ausdrücklich zitiert. ✅
- § 17c AZG, § 22d ARG (Lenker, Art 9 RL 2002/15/EG) zitiert. ✅
- Der Wegfall des KJBG-Gesetzesaushangs per 1. 7. 2017 berührt die Pflicht zum Aushang der arbeitszeitlichen Eckwerte der Jugendlichen nicht.
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Aushang als generierter Report: Alle Aushanginhalte liegen als Konfiguration vor (Arbeitszeitkalender je Betriebsstätte, Pausenregelung, Wochenruhezeit) — Aushang als Auswertung je Standort generieren statt manuell pflegen; bei Kalenderänderung automatisch neu erzeugen (Aktualitätspflicht).
- Gleitzeit: Gleitzeitrahmen und Übertragungsmöglichkeiten aus der Gleitzeit-Konfiguration (→ lb-azm-03) in den Aushang einspeisen.
- Jugendliche: Aushanggegenstände aus den je Jugendlichem gültigen Arbeitszeit- und Ruhezeitregeln ableiten (→ lb-jug-08); die Aushangpflicht entfällt nur bei einschlägiger Betriebsvereinbarung.
- Elektronischer Aushang über Mitarbeiter-Self-Service/Portal ist zulässig; sicherstellen, dass Nutzer ohne eigenen PC-Arbeitsplatz Zugang erhalten.
Verweise
- KB-intern: lb-mip-01 (Auflagepflichten) · lb-mip-03 (Auskunftspflichten) · lb-mip-04 (Meldepflichten) · lb-azm-03 (Gleitzeit) · lb-rhz-02 (Ruhepausen) · lb-jug-08 (Arbeitszeit und Ruhezeiten Jugendlicher — Gegenstand des KJBG-Aushangs) · lb-zer-01 (Aufzeichnungspflicht für dieselben Zeiten)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md