25eb285160
571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern, Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert. .gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris) sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
6.7 KiB
6.7 KiB
id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
| id | batch | title | work | chapter | topic | author | stand | source | legal_bases | tags | cross_refs | ||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| lb-brt-11 | 8 | Betriebsrat - Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten | Lexis Briefings Personalrecht | Betriebsrat & Betriebsvereinbarungen | betriebsrat | Sabara | 2026-07 |
|
|
|
|
Betriebsrat - Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Lexis Briefings Personalrecht, Sabara, Stand Juli 2026 (lb-brt-11).
Zusammenfassung
- Katalog: allgemeine Informations-, Interventions- und Beratungsrechte (§ 108); Betriebsänderungen (§ 109); Aufsichtsrat (§ 110); Einspruch gegen die Wirtschaftsführung (§ 111); staatliche Wirtschaftskommission (§ 112).
- Allgemeine Info-/Beratungs-/Vorschlagsrechte (§ 108 Abs 1 ArbVG): Information über die wirtschaftliche Lage einschließlich der finanziellen Lage und deren voraussichtliche Entwicklung, Art und Umfang der Erzeugung, Auftragsstand, mengen- und wertmäßigen Absatz, Investitionsvorhaben sowie sonstige geplante Maßnahmen zur Hebung der Wirtschaftlichkeit; Beratung auf Verlangen auch außerhalb der allgemeinen Beratungstermine (§ 92: mindestens vierteljährlich, auf Verlangen monatlich; schriftliches Verlangen empfohlen); Vorschlagsrecht insb iZm Wirtschaftsplänen (Erzeugungs-, Investitions-, Absatz-, Personalplänen); Unterlagen auf Verlangen.
- § 45a AMFG: der BR ist von der schriftlichen AMS-Anzeige (bevorstehende Kündigung einer größeren Anzahl von AN) unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Konzerne: Informations- und Beratungspflicht nach § 108 Abs 2 ArbVG.
- Betriebsübergänge (§ 108 Abs 2a ArbVG): gilt insb für Betriebsübergang, rechtliche Verselbstständigung, Zusammenschluss, Aufnahme von Betrieben oder Betriebsteilen; Information über (1) Grund der Maßnahme, (2) sich ergebende rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen für die AN, (3) hinsichtlich der AN in Aussicht genommene Maßnahmen — kann Anlass für einen Sozialplan sein; Zeitpunkt, Weise und Ausgestaltung wie bei § 109 (Bewertung/Stellungnahme/Beratung).
- Jahresabschluss (§ 108 Abs 3 ArbVG): jährlich, spätestens 1 Monat nach der Erstellung, Übermittlung einer Abschrift des Jahresabschlusses und des Anhangs (ausgenommen die Angaben des § 239 Abs 1 Z 2 bis 4 UGB) für das vergangene Geschäftsjahr; Pflicht in Handelsbetrieben, Banken und Versicherungsunternehmen mit dauernd mindestens 30 AN, in sonstigen Betrieben mit dauernd mindestens 70 AN sowie in Industrie- und Bergbaubetrieben; bei Verzögerung des Bilanztermins vorläufige Informationspflicht — erfolgt die Vorlage nicht binnen 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres, ist durch Zwischenbilanz oder andere geeignete Unterlagen vorläufig Aufschluss zu geben; Sanktion: Geldstrafe bis € 2.180 (§ 160 Abs 1 ArbVG), Strafantrag des BR bei der Bezirksverwaltungsbehörde.
- Nachhaltigkeitsberichterstattung (§ 108 Abs 5 ArbVG; Novelle zum Nachhaltigkeitsberichtsgesetz, BGBl 2026/6): Betriebsinhaber mit Berichtspflicht nach § 243b UGB oder § 267a UGB müssen den BR über die einschlägigen Informationen und die Mittel zur Einholung und Überprüfung von Nachhaltigkeitsinformationen unterrichten und darüber beraten; die schriftliche Stellungnahme des BR ist auch dem Aufsichtsrat vorzulegen.
- Durchsetzung: Leistungsklage nach § 50 Abs 2 ASGG.
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Beratungsrhythmus (§ 92 ArbVG) | mindestens vierteljährlich, auf Verlangen des BR monatlich; § 108-Beratung auch außerhalb dieser Termine (Stand 2026-07) ✅ |
| Jahresabschluss-Übermittlung | jährlich, spätestens 1 Monat nach Erstellung; Anhang ohne § 239 Abs 1 Z 2 bis 4 UGB (Stand 2026-07) ✅ |
| Schwellenwerte | Handelsbetriebe/Banken/Versicherungen: dauernd ≥ 30 AN · sonstige Betriebe: dauernd ≥ 70 AN · Industrie- und Bergbaubetriebe: ohne Schwellenwert (Stand 2026-07) ✅ |
| Zwischenbilanz | Vorlage nicht binnen 6 Monaten nach Geschäftsjahresende → vorläufige Info (Stand 2026-07) ✅ |
| Sanktion | Geldstrafe bis € 2.180 (§ 160 Abs 1 ArbVG); Strafantrag des BR bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Stand 2026-07) ✅ |
| Nachhaltigkeitsbericht | § 108 Abs 5 neu (ab 2026; BGBl 2026/6): BR-Information und -beratung; BR-Stellungnahme an den Aufsichtsrat (Stand 2026-07) ✅ |
Rechtsgrundlagen
- § 108 Abs 1, Abs 2, Abs 2a, Abs 3, Abs 5 ArbVG — zitiert ✅
- §§ 109, 110, 111, 112 ArbVG (Katalog wirtschaftlicher Angelegenheiten) — zitiert ✅
- § 92 ArbVG (allgemeine Beratungstermine) — zitiert ✅
- § 45a AMFG (AMS-Anzeige bei Massenkündigungen) — zitiert ✅
- § 160 Abs 1 ArbVG (Geldstrafe) — zitiert ✅
- § 50 Abs 2 ASGG (Leistungsklage) — zitiert ✅
- § 239 Abs 1 Z 2 bis 4 UGB, § 243b UGB, § 267a UGB — zitiert ✅
- BGBl 2026/6 (Nachhaltigkeitsberichtsgesetz-Novelle) — zitiert ✅
Payroll-Relevanz (Odoo)
- § 45a-Verknüpfung: AMS-Frühwarnanzeige und BR-Info vor Massenkündigungen (→ lb-bnd-42, lb-brt-06) — Schnittstelle zu Kündigungs-/Beendigungs-Batches in
hr.contract; Unwirksamkeitsrisiko steuern. - Jahresabschluss-/Nachhaltigkeitsinfos: Compliance-Kalender des Arbeitgebers (1-Monats-/6-Monats-Fristen) — prozessual, kein Abrechnungsgegenstand.
- Sozialplan-Anlass bei Betriebsübergängen und geplanten Maßnahmen: einmalige Abfindungen berühren die Bezüge-/Schlussabrechnung (Details → lb-brt-36).
- Betriebsübergang: arbeitnehmerbezogene Folgemaßnahmen (Überleitung der Verträge) berühren
hr.contract-Stammdaten; die Info-Pflicht selbst ist Workflow-Dokumentation. - Kein SV-/Meldewesen-Spezifikum im Briefing.
Verweise
- KB-intern: lb-bnd-42 (Kündigungsfrühwarnsystem) · lb-brt-02 (Belegschaftsvertretungen — Zentralbetriebsrat auch für wirtschaftliche Angelegenheiten) · lb-brt-03 (Allgemeine Befugnisse — § 92-Beratungen) · lb-brt-06 (Mitwirkung bei Betriebsänderungen) · lb-brt-36 (Sozialplan)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md