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| lb-elt-01 | 7 | Elternteilzeit - Abgrenzung zu anderen Teilzeiten | Lexis Briefings Personalrecht | Schwangerschaft & Elternkarenz | elternteilzeit | Sabara | 2026-07 |
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Elternteilzeit – Abgrenzung zu anderen Teilzeiten
Lexis Briefings Personalrecht, Sabara, Stand Juli 2026 (lb-elt-01).
Zusammenfassung
- Nicht jede Teilzeit von Eltern kleiner Kinder ist Elternteilzeit. In Betracht kommen: (1) kündigungsgeschützte Elternteilzeit (MSchG/VKG), (2) „normale" Teilzeit nach § 19d AZG ohne besonderen Schutz, (3) Betreuungsteilzeit nach § 14 Abs 1 Z 2 AVRAG mit Motivkündigungsschutz, (4) die Beschäftigung neben der Karenz (Vollkarenz mit paralleler geringfügiger Beschäftigung, → lb-kar-02).
- Indizien für Elternteilzeit: schriftlicher Antrag mit Angaben zu Beginn, Ausmaß und Lage der Arbeitszeit sowie vor allem ein Ablaufdatum (Beendigung mit Wiederaufnahme des alten Arbeitszeitausmaßes). Entscheidend ist der „wahre Parteiwille", nicht die Bezeichnung: Ist dem Arbeitgeber der Betreuungszweck erkennbar, liegt ein zentrales Kriterium vor (8 ObA 15/12g).
- Rechtsprechung lockert die Formvoraussetzungen: Ein schriftlicher Antrag ist nicht zwingend, wenn der Arbeitgeber auf ein mündliches Begehren hin eine Elternteilzeit-Vereinbarung trifft (9 ObA 80/07s); eine kündigungsgeschützte Elternteilzeit kann sogar ohne Kenntnis des Arbeitnehmers vom Bestehen seines Anspruchs vorliegen, solange nur der Betreuungszweck für den Arbeitgeber erkennbar ist (9 ObA 80/10w). Das Fehlen eines Enddatums hindert das Vorliegen einer Elternteilzeit nach derzeitiger Rsp nicht zwingend (strittig; das Gesetz verlangt eindeutig ein Ablaufdatum) ⚠. Keine Elternteilzeit, wenn weder schriftlich noch mündlich Eckpunkte bekannt gegeben werden und es zu keinen Verhandlungen oder einer Vereinbarung kommt (9 ObA 92/22b).
- Betreuungsteilzeit (§ 14 Abs 1 Z 2 AVRAG): einvernehmliche Herabsetzung der Normalarbeitszeit zur nicht nur vorübergehenden Betreuung naher Angehöriger — nach Rsp auch gesunde Kinder; ein gemeinsamer Haushalt ist nicht erforderlich (9 ObA 38/06p). Flexibler als Elternteilzeit: kein Ablaufdatum, über das 4./7./8. Lebensjahr hinaus möglich (mindestens solange Volksschulalter; 9 ObA 102/18t; bis zum 14. Lebensjahr von der Rsp noch nicht geklärt ❓), Änderungen/Verlängerungen öfter vereinbar. Schutz nur Motivkündigungsschutz (Kündigung nicht wegen der Inanspruchnahme; AN muss Motiv glaubhaft machen; bei überwiegend wahrscheinlichem anderen Motiv Abweisung). Seit 1. 11. 2023: Ablehnung/Aufschiebung des Herabsetzungswunsches sachlich und schriftlich zu begründen (ohne Sanktion bei Unterlassen); bei Kündigung wegen Betreuungsteilzeit schriftliche Begründung binnen 5 Kalendertagen ab Verlangen (für die Wirksamkeit der Kündigung aber ohne Belang).
- Normale Teilzeit (Beispiele der Quelle): unveränderte Wiederaufnahme einer bisherigen Teilzeit nach der Geburt; Teilzeitwunsch mit Ausbildung/Nebenbeschäftigung begründet; Kind zwar unter 7/8 Jahren, aber ohne gemeinsamen Haushalt/Obsorge — dann ggf. Betreuungsteilzeit, nicht aber Elternteilzeit.
- Praxistipp des Quelltexts: Bei Teilzeitbegehren mit erkennbarem Betreuungsmotiv, aber ohne Dauerangabe, sich bestätigen lassen, dass die Teilzeit auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird — spricht für Betreuungsteilzeit; Restrisiko einer gerichtlichen Einordnung als Elternteilzeit bleibt.
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
| Kriterium | Detail |
|---|---|
| Elternteilzeit-Kernkriterien | Betreuungszweck erkennbar + Eckpunkte (Beginn, Ausmaß, Lage, Dauer/Ablaufdatum); „wahrer Parteiwille" maßgeblich |
| Schriftform | nach Rsp nicht zwingend (9 ObA 80/07s, 9 ObA 80/10w), Gesetz verlangt sie; Beweissicherung empfohlen |
| Ablaufdatum | vom Gesetz verlangt; Fehlen hindert ETZ nach 9 ObA 80/10w nicht zwingend ⚠ |
| Betreuungsteilzeit | § 14 Abs 1 Z 2 AVRAG; auch gesunde Kinder, ohne gemeinsamen Haushalt; nur Motivkündigungsschutz; kein Enddatum |
| Begründungspflichten (ab 1. 11. 2023) | Ablehnung sachlich/schriftlich; Kündigungs-Begründung binnen 5 Kalendertagen (für Wirksamkeit ohne Belang) |
| Volksschulalter | Obergrenze der Betreuungsteilzeit nach Rsp; darüber (bis 14. LJ) offen ❓ |
Rechtsgrundlagen
- § 19d AZG — allgemeines Teilzeitrecht („normale" Teilzeit) inkl. Diskriminierungsverbot (Abs 6) und Mehrarbeitsverbot (Abs 8).
- § 14 Abs 1 Z 2 AVRAG — Betreuungsteilzeit (Motivkündigungsschutz, seit 1. 11. 2023 Begründungspflichten).
- Elternteilzeitnormen selbst (MSchG §§ 15h ff., VKG §§ 8 ff.) ohne §-Zitat im Quelltext → lb-elt-02; Judikatur: 8 ObA 15/12g, 9 ObA 80/07s, 9 ObA 80/10w, 9 ObA 38/06p, 9 ObA 102/18t, 9 ObA 92/22b.
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Klassifikationsattribut am Teilzeit-Dienstverhältnis:
elternteilzeit | betreuungsteilzeit | normale_teilzeit— es steuert Schutzfenster (Kündigungssperren), Rückkehr-Anspruch (Wieder-Aufleben des alten Ausmaßes) und Fristenlogik; die Abgrenzung ist ein Datenpflege-/HR-Thema, keine Abrechnungsregel. - Rückkehr-Anspruch nur bei Elternteilzeit: Ablaufdatum + altes Arbeitszeitausmaß als strukturierte Felder führen (auch wenn die Rsp das Fehlen des Enddatums toleriert — für die Zeitplanung bleibt es der maßgebliche Anknüpfungspunkt).
- Motivkündigungsschutz (Betreuungsteilzeit) ist gerichtlich durchsetzbar, im System aber nur als Dokumentationshinweis abbildbar; 5-Kalendertage-Begründungsfristen als optionale Aufgaben, nicht als harte Validierung.
- Abgrenzung zur Bildungsteilzeit (lb-tzb-01) und zum allgemeinen Wechsel Vollzeit/Teilzeit (lb-tzb-06) in den Stammdaten-Workflows trennen.
Verweise
- KB-intern: lb-tzb-01 (Bildungsteilzeit als weitere geschützte Teilzeitform) · lb-tzb-02 (allgemeine Teilzeit-Grundsätze) · lb-tzb-06 (Wechsel Vollzeit/Teilzeit) · lb-kar-02 (Beschäftigung neben der Karenz als vierte Variante) · lb-elt-02 (Anspruch und Vereinbarung) · lb-elt-05 (Kündigungs-/Entlassungsschutz bei Elternteilzeit)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md; GemBG-Schiene: Teilzeit für Gemeindebedienstete nach GemBG-Dienstrecht (§ 33 Normaldienstzeit), Abfertigung § 130 — die MSchG/AVRAG-Systematik gilt dort nur für bundesrechtliche Restfälle (personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Bgld.md). - Hinweis: Quellenverweis auf Checkliste „Kriterien der Elternteilzeit" — Arbeitshilfe des Werks, im Export nicht enthalten.