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kv-kvt-273 1 Information zum KV-Abschluss für Angestellte in der Informationstechnologie 2026 WKO.at Kollektivvertrag Information kollektivvertraege WKO 2026-01
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kollektivvertrag
information
jahr-2026

Information zum KV-Abschluss für Angestellte in der Informationstechnologie 2026

WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-01 (kv-kvt-273). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/kollektivvertrags-abschluss-informationstechnologie-2026

Geltungsbereich (WKO-Angaben)

Merkmal Angabe
Räumlicher Geltungsbereich Österreichweit
Persönlicher Geltungsbereich Angestellte
Geltungsdauer 1.1.2026 - 31.12.2026

Im Rahmen der siebenten Verhandlungsrunde konnte am 10.3.2026 ein Abschluss für den IT-KV erzielt werden. Der Abschluss umfasst folgende Punkte:

1. Gehaltsrechtlicher Teil

  • Die Mindestgrundgehälter werden rückwirkend mit 1.1.2026, sozial gestaffelt, von 2,7% bis 3,1% erhöht:
ZT AT ST1 ST2 LT
3,10% 3,0% 2,90% 2,80% 2,70%
  • Geringfügig Beschäftigte: Erhöhung der Mindestgrundgehälter erfolgt per 1.4.2026. Die geldwerte Differenz, die sich durch die spätere Erhöhung ergibt (Zeitraum 1.1.2026 -31.3.2026), ist in Zeit auszugleichen.

Hinweis

Alternativ zur Erhöhung der Mindestgehälter von geringfügig Beschäftigten per 1.4.2026 und Abgeltung der entgeltwerten Differenz in Zeit, kann vom Arbeitgeber die Erhöhung der Mindestgehälter von geringfügig Beschäftigten rückwirkend per 1.1.2026 vorgenommen werden, wenn es dadurch zu keiner Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze kommt.

Hinweis

Berechnungsbeispiel:

Beispiel zur Berechnung des Zeitguthabens bei geringfügig Beschäftigten:

Mitarbeiter ist in AT eingestuft. Die Erhöhung beträgt in dieser Tätigkeitsfamilie 3%. Der Zeitanspruch berechnet sich bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 3 Stunden folgendermaßen:

3% von 60 Minuten = 1,8 min 1,8 min x 3 (Wochenstundenanzahl) x 4,33 (Wochen/Monat) x 3 (Jänner, Februar, März) = 70,14 Minuten Zeitguthaben kaufmännisch gerundet ergibt sich ein Zeitguthaben von 70 min.

  • Die IST-Gehaltssumme wird um 2,75% mit Wirkung spätestens 1.7.2026 erhöht
  • Die Lehrlingseinkommen werden rückwirkend mit 1.1.2026 entsprechend nachstehender Tabelle erhöht.
  • Die Zulagen werden rückwirkend mit 1.1.2026 um 2,75 % erhöht.

Mindestgrundgehälter gemäß § 15 III Abs. 1 rückwirkend ab 1.1.2026

Abschluss 2026 ZT AT ST1 ST2 LT
Berufseinsteiger gemäß § 15 I. (11) - € 2.420 € 3.104 - -
Einstiegsstufe € 2.236 € 2.547 € 3.267 € 4.061 € 5.301
Regelstufe € 2.459 € 3.155 € 3.954 € 4.611 € 6.059
Erfahrungsstufe € 3.057 € 3.819 € 4.476 € 5.444 € 6.781

Lehrlingseinkommen gemäß § 16 Abs. 1 rückwirkend ab 1.1.2026

Lehrjahr Lehrlingseinkommen
1. Lehrjahr € 960,00
2. Lehrjahr € 1.210,00
3. Lehrjahr € 1.410,00
4. Lehrjahr € 1.750,00

Zulage

Schicht € 7,55
Ruf € 5,71

2. Rahmenrecht

  • §15 III Abs. 2 Gehälter für Ausbildungszeiten als (Pflicht)Praktikanten für neu abgeschlossene Verträge ab 1.4.2026: Pflichtpraktikanten erhalten während der ersten sechs Monate als Gehalt den Betrag des Lehrlingseinkommens im 1. Lehrjahr. Für die darüberhinausgehende Zeit gebührt ab dem siebenten Monat als Gehalt der Betrag des Lehrlingseinkommens des 2. Lehrjahres.
  • § 8 Abs. 2 b) Kilometergeld: entspricht per 1.4.2026 dem Kilometergeld gemäß § 26 EStG in der Fassung BGBl I Nr 144/2024
  • § 8 Abs. 3 b) Reiseaufwandsentschädigung: für Dienstreisen im Inland werden per 1.4.2026 jene Beträge festgesetzt, die gemäß § 26 EStG in der Fassung vom 9.10.2024 als steuerfrei anerkannt werden.
  • Der Kollektivvertrag tritt rückwirkend mit 1.1.2026 in Kraft.