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| kv-kvt-282 | 1 | Information zum Kollektivvertragsabschluss in der Elektro- und Elektronikindustrie 2026 | WKO.at – Kollektivvertrag | Information | kollektivvertraege | WKO | 2026-01 |
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Information zum Kollektivvertragsabschluss in der Elektro- und Elektronikindustrie 2026
WKO.at – Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-01 (kv-kvt-282). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/kollektivvertragsabschluss-elektro-elektronikindustrie-2026
Geltungsbereich (WKO-Angaben)
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Räumlicher Geltungsbereich | Österreichweit |
| Persönlicher Geltungsbereich | Arbeiter, |
| Angestellte |
Protokoll zum Kollektivvertragsabschluss der Elektro- und Elektronikindustrie 2026
Zwischen dem Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie und der Gewerkschaft GPA sowie der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen (Details in den Beilagen):
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Mit Wirkung ab 1.5.2026 (auch bei Arbeitsverhältnissen, die am 30.4.2026 bestanden haben und deren Ende vor dem 28.5.2026 liegt) Erhöhung der
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Grundstufen der kollektivvertraglichen Mindest-Gehälter bzw. -Löhne um 3,0 %;
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Ist-Gehälter bzw. -Löhne um 1,85 % und 22 € (bei Vollzeitbeschäftigten).
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Erhöhung bei Abschluss einer Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Verteilungsoption:
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Erhöhung der Ist-Gehälter bzw. -Löhne um 1,65 % und 22 € (bei Vollzeitbeschäftigten) und
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zusätzliche individuelle Erhöhung in einem Gesamtvolumen von 0,4 % der Gehalts- bzw. Lohnsumme.
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Erhöhung bei Abschluss einer Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Einmalzahlungsoption:
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Erhöhung der Ist-Gehälter bzw. -Löhne um 1,65 % und 22 € (bei Vollzeitbeschäftigten) und
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zusätzliche Einmalzahlung in der Höhe von mindestens 8,4 % des jeweiligen individuellen Ist-Lohnes bzw. Ist-Gehaltes oder des durchschnittlichen Ist-Lohnes bzw. Ist-Gehaltes der Arbeiterinnen, Arbeiter oder Angestellten im Betrieb oder des Durchschnittes der Ist-Löhne und -Gehälter aller Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellten im Betrieb im April 2026.
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Freizeitoption: Durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung und darauf basierender Einzelvereinbarungen kann die Möglichkeit geschaffen werden, einen Teil oder die gesamte Ist-Erhöhung in bezahlte Freizeit umzuwandeln. Anstelle der prozentuellen Erhöhung des Ist-Gehaltes bzw. -Lohnes im Ausmaß von 1,85 % gebührt bei volle·r Inanspruchnahme der Freizeitoption pro Monat zusätzliche Freizeit im Ausmaß vori 3 Stunden 6 Minuten (bei Vollzeitbeschäftigten). Die Erhöhung um 22 € (bei Vollzeitbeschäftigten) ist jedenfalls vorzunehmen.
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Erhöhung der kollektivvertraglichen Lehrlingseinkommen sowie der Vergütungen für Praktikantinnen und Praktikanten um 3,0 %.
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Erhöhung der kollektivvertraglichen Reiseaufwandsentschädigungen um 3,0 %.
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Die Zulage für die 2. Schicht beträgt: € 1,187 ab 1.5.2026, € 1,364 ab 1.5.2027, € 1,500 ab 1.5.2028.
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Die Zulagen für die 3. Schicht sowie Nachtarbeit betragen: € 3,832 ab 1.5.2026, € 4,000 ab 1.5.2027.
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Erhöhung der übrigen im Kollektivvertrag angeführten Zulagen um 3 %.
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Änderungen im Rahmenrecht laut Beilage. Wien, am 28.5.2026
Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie
Obmann:
KR Ing. Wolfgang Hesoun
Geschäftsführerin:
Mag. Marion Mitsch
Österreichischer Gewerkschaftsbund Gewerkschaft GPA
Wirtschaftsbereichsvorsitzender:
Harald Zebedin
Wirtschaftsbereichssekretärin:
Eva Scherz
Österreichischer Gewerkschaftsbund Gewerkschaft PRO-GE
Bundesvorsitzender:
Reinhold Binder
Bundesgeschäftsführer:
Peter Schleinbach