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kv-kvt-282 1 Information zum Kollektivvertragsabschluss in der Elektro- und Elektronikindustrie 2026 WKO.at Kollektivvertrag Information kollektivvertraege WKO 2026-01
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kollektivvertrag
information
jahr-2026
stand-jahr

Information zum Kollektivvertragsabschluss in der Elektro- und Elektronikindustrie 2026

WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-01 (kv-kvt-282). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/kollektivvertragsabschluss-elektro-elektronikindustrie-2026

Geltungsbereich (WKO-Angaben)

Merkmal Angabe
Räumlicher Geltungsbereich Österreichweit
Persönlicher Geltungsbereich Arbeiter,
Angestellte

Protokoll zum Kollektivvertragsabschluss der Elektro- und Elektronikindustrie 2026

Zwischen dem Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie und der Gewerkschaft GPA sowie der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen (Details in den Beilagen):

  1. Mit Wirkung ab 1.5.2026 (auch bei Arbeitsverhältnissen, die am 30.4.2026 bestanden haben und deren Ende vor dem 28.5.2026 liegt) Erhöhung der

  2. Grundstufen der kollektivvertraglichen Mindest-Gehälter bzw. -Löhne um 3,0 %;

  3. Ist-Gehälter bzw. -Löhne um 1,85 % und 22 € (bei Vollzeitbeschäftigten).

  4. Erhöhung bei Abschluss einer Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Verteilungsoption:

  5. Erhöhung der Ist-Gehälter bzw. -Löhne um 1,65 % und 22 € (bei Vollzeitbeschäftigten) und

  6. zusätzliche individuelle Erhöhung in einem Gesamtvolumen von 0,4 % der Gehalts- bzw. Lohnsumme.

  7. Erhöhung bei Abschluss einer Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Einmalzahlungsoption:

  8. Erhöhung der Ist-Gehälter bzw. -Löhne um 1,65 % und 22 € (bei Vollzeitbeschäftigten) und

  9. zusätzliche Einmalzahlung in der Höhe von mindestens 8,4 % des jeweiligen individuellen Ist-Lohnes bzw. Ist-Gehaltes oder des durchschnittlichen Ist-Lohnes bzw. Ist-Gehaltes der Arbeiterinnen, Arbeiter oder Angestellten im Betrieb oder des Durchschnittes der Ist-Löhne und -Gehälter aller Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellten im Betrieb im April 2026.

  10. Freizeitoption: Durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung und darauf basierender Einzelvereinbarungen kann die Möglichkeit geschaffen werden, einen Teil oder die gesamte Ist-Erhöhung in bezahlte Freizeit umzuwandeln. Anstelle der prozentuellen Erhöhung des Ist-Gehaltes bzw. -Lohnes im Ausmaß von 1,85 % gebührt bei volle·r Inanspruchnahme der Freizeitoption pro Monat zusätzliche Freizeit im Ausmaß vori 3 Stunden 6 Minuten (bei Vollzeitbeschäftigten). Die Erhöhung um 22 € (bei Vollzeitbeschäftigten) ist jedenfalls vorzunehmen.

  11. Erhöhung der kollektivvertraglichen Lehrlingseinkommen sowie der Vergütungen für Praktikantinnen und Praktikanten um 3,0 %.

  12. Erhöhung der kollektivvertraglichen Reiseaufwandsentschädigungen um 3,0 %.

  13. Die Zulage für die 2. Schicht beträgt: € 1,187 ab 1.5.2026, € 1,364 ab 1.5.2027, € 1,500 ab 1.5.2028.

  14. Die Zulagen für die 3. Schicht sowie Nachtarbeit betragen: € 3,832 ab 1.5.2026, € 4,000 ab 1.5.2027.

  15. Erhöhung der übrigen im Kollektivvertrag angeführten Zulagen um 3 %.

  16. Änderungen im Rahmenrecht laut Beilage. Wien, am 28.5.2026

Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie

Obmann:

KR Ing. Wolfgang Hesoun

Geschäftsführerin:

Mag. Marion Mitsch

Österreichischer Gewerkschaftsbund Gewerkschaft GPA

Wirtschaftsbereichsvorsitzender:

Harald Zebedin

Wirtschaftsbereichssekretärin:

Eva Scherz

Österreichischer Gewerkschaftsbund Gewerkschaft PRO-GE

Bundesvorsitzender:

Reinhold Binder

Bundesgeschäftsführer:

Peter Schleinbach