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kv-kvt-403 1 Lohnordnung Film- und Musikwirtschaft (Nichtfilmschaffende), Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2026 WKO.at Kollektivvertrag Lohnordnung kollektivvertraege WKO 2026-01
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kollektivvertrag
lohnordnung
jahr-2026

Lohnordnung Film- und Musikwirtschaft (Nichtfilmschaffende), Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2026

WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-01 (kv-kvt-403). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/lohnordnung-film-musikwirtschaft-arbeiter-2026

Geltungsbereich (WKO-Angaben)

Merkmal Angabe
Räumlicher Geltungsbereich Österreichweit
Geltungsdauer ab 1.1.2026

Lohntabelle gemäß Anhang zum Allgemeinen Kollektivvertrag (Nichtfilmschaffende) gültig ab 1.1.2026

b) Lohntabelle

Lohngruppe I monatlich in Euro stündlich in Euro
Arbeitnehmer ohne Zweckausbildung. Weiters jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren ab dem 4. Monat Betriebszugehörigkeit. Bis zum 3. Monat erhalten diese jugendlichen Mitarbeiter 75 % dieser Lohngruppe I 2.149,79 12,43
Lohngruppe II monatlich in Euro stündlich in Euro
Arbeitnehmer mit bestimmter Verantwortung: Arbeitnehmer, die entsprechende Arbeitserfahrung und Verantwortung haben 2.169,35 12,54
Lohngruppe III monatlich in Euro stündlich in Euro
Arbeitnehmer mit Zweckausbildung: Arbeitnehmer, mit einer Zweckausbildung und entsprechender Arbeitserfahrung und Verantwortung. 2.264,58 13,09
Lohngruppe IV monatlich in Euro stündlich in Euro
Qualifizierte Arbeitnehmer mit Zweckausbildung: Arbeitnehmer mit einer längeren Zweckausbildung, großen Arbeitserfahrungen und dementsprechende Verantwortung 2.442,86 14,12
Lohngruppe V monatlich in Euro stündlich in Euro
Facharbeiter: Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung mit großen Fachkenntnissen, Fähigkeiten, Erfahrungen und entsprechender Verantwortung. Sie üben ihre Arbeit im Regelfall selbständig aus. 2.699,05 15,60
Lohngruppe VI monatlich in Euro stündlich in Euro
Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung (Lehrabschlußprüfung) mit sehr großen Fachkenntnissen, Fähigkeiten, Erfahrungen und entsprechender Verantwortung. Sie üben ihre Arbeit selbständig aus. Bei entsprechender Weiterbildung und Jobmöglichkeit im Betrieb können auch Arbeitnehmer der Lohngruppe V nach 6 Jahren in die Lohngruppe VI umgestuft werden 2.999,83 17,34
Lohngruppe VII monatlich in Euro stündlich in Euro
Besonders qualifizierte Facharbeiter: Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) mit hervorragenden Fachkenntnissen, Fähigkeiten, Erfahrungen und entsprechender Verantwortung in Vorarbeitertätigkeit. Bei entsprechender Weiterbildung und Jobmöglichkeit im Betrieb können auch Arbeitnehmer der Lohngruppe VI nach 6 Jahren in die Lohngruppe VII umgestuft werden 3.121,02 18,04

c) Lehrlingsentschädigungen

Lehrjahr monatlich in Euro
1. Lehrjahr 880,93
2. Lehrjahr 1105,15
3. Lehrjahr 1451,28
4. Lehrjahr 2023,43

Zulagen

Zulagenart Betrag in Euro
d) SEG-Zulagen
Schmutzzulage 0,76
Erschwerniszulage 0,76
Gefahrenzulage 1,13
f) Messegeld, täglich 39,21
g) Kilometergeld Es gilt jeweils das geltende amtliche Kilometergeld
h) Kleiderpauschale per anno 107,27
i) Rufbereitschaft/Stunde 4,00