Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung
2.058,00
B
Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung
2.104,00
C
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen
2.152,00
D
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern
2.295,00
E
Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist
2.498,00
F
SpitzenfacharbeiterInnen
2.926,00
Lehrlingseinkommen
Die Lehrlingseinkommen beträgt ab 1.4.2026:
Bei 4-jähriger Lehrzeit in Euro:
Bei 2-jähriger Lehrzeit in Euro:
Lehrjahr
Tabelle I
Tabelle II
Lehrjahr
Tabelle I
Tabelle II
im 1. Lehrjahr
916,00
1.124,00
im 1. Lehrjahr
916,00
1.124,00
im 2. Lehrjahr
1.116,00
1.481,00
im 2. Lehrjahr
1.246,00
1.616,00
im 3. Lehrjahr
1.417,00
1.829,00
im 4. Lehrjahr
1.743,00
2.108,00
Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt.